946/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 11.06.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Hermann Brückl, MA
und weiterer Abgeordneter
betreffend Modernisierung des Lehrerdienstrechts – Leistung belohnen, Bürokratie abbauen
Das Lehrerdienstrecht in seiner derzeitigen Form wird den Anforderungen einer modernen Schule nicht mehr gerecht. Starre Strukturen, fehlende Leistungsanreize, eine unzureichende Trennung zwischen Engagement und Mittelmaß sowie überbordende bürokratische Hürden behindern jene Pädagoginnen und Pädagogen, die ihre Arbeit mit Hingabe und hoher Qualität verrichten. Gleichzeitig wird es kaum möglich, qualifizierte Personen aus Wirtschaft und Wissenschaft als Lehrbeauftragte für den Unterricht zu gewinnen.
Der Personalmangel verschärft die Lage zusätzlich. Der Rechnungshof hat in seinem Bericht „Lehrpersonaleinsatz“ (Reihe BUND 2025/18)[1] festgestellt, dass die Strategie „Klasse Job“ weiterzuverfolgen und gleichzeitig die Sicherstellung der Unterrichts-qualität konsequent zu forcieren ist.[2] Konkret kritisierte der Rechnungshof, dass weniger als ein Drittel der Quereinsteiger über „Klasse Job“ tatsächlich nachhaltig im Schulsystem ankommt.[3] Für den Zeitraum 2022 bis 2023 fielen für das Programm „Klasse Job“ Auszahlungen in Höhe von 604.300 Euro an.2 Eine bloße Mengensteuerung – wie die jüngst von Bildungsminister Wiederkehr angekündigte Begrenzung des Quereinstiegs auf 500 Plätze pro Jahr[4] – greift jedoch zu kurz. Erforderlich ist eine strukturelle Modernisierung des Dienstrechts.
Hinzu kommt die mangelnde Durchlässigkeit innerhalb des Schulsystems: Lehrerinnen und Lehrer können derzeit nur unter erheblichen bürokratischen Hürden zwischen verschiedenen Schultypen oder Bildungsbereichen wechseln. Auch Rückkehrer aus Karenz oder anderen Berufsfeldern stoßen auf unnötige Erschwernisse. Dies schwächt die Flexibilität des Systems und verschärft den Personalmangel zusätzlich.
Erforderlich ist daher eine grundlegende Modernisierung des Lehrerdienstrechts mit Leistungsanreizen, flexiblen Arbeitszeitmodellen, klaren Regeln für Anstellung und Kündigung sowie einer einfachen Einbindung von Lehrbeauftragten aus Wirtschaft und Wissenschaft – stets unter Wahrung der Unterrichtsqualität.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche eine Modernisierung des Lehrerdienstrechts beinhaltet und insbesondere folgende Maßnahmen umfasst:
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Bildungsausschuss zuzuweisen.
[1] https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2025_18_Lehrpersonaleinsatz.pdf (aufgerufen am 27.05.2026)
[2] https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/news/Meldungen_2025/
Lehrpersonalmangel_Unterrichtsqualitaet_sicherstellen.html (aufgerufen am
27.05.2026)
[3] https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2025/pk0760 (aufgerufen am 27.05.2026)
[4] https://www.derstandard.at/story/3000000286163/nur-noch-500-plaetze-pro-jahr-fuer-quereinsteiger-an-schulen (aufgerufen am 27.05.2026)