949/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 11.06.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Elisabeth Heiß, Christian Lausch
und weiterer Abgeordneter
betreffend Entlastung des österreichischen Strafvollzugs durch konsequente „Haft in der Heimat“ und Stärkung des Schutzes der Justizwache
Der österreichische Strafvollzug steht unter massivem Druck. Mit Stand 1. Juni 2026 befanden sich laut offizieller Justizstatistik 10.096 Personen im österreichischen Strafvollzug beziehungsweise in sonstigen Formen der Anhaltung. Davon befanden sich 9.124 Personen tatsächlich in Justizanstalten. Bei einer offiziellen Belagsfähigkeit von 8.422 Plätzen entspricht das einer Auslastung von 108,34 Prozent. Österreichs Gefängnisse sind damit nicht bloß punktuell belastet, sondern strukturell überbelegt.[1]
Neben den Häftlingen trifft diese Überbelegung vor allem jene Beamten, die in den Justizanstalten für Ordnung, Sicherheit und Vollzug verantwortlich sind. Wenn Hafträume überbelegt sind, wenn Konflikte zwischen Insassen zunehmen, wenn Betreuung, Kontrolle und Sicherheit abnehmen, werden die Arbeitsbedingungen der Justizwachebeamten immer unerträglicher.
Das Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe, eine Institution des Europarates, warnt regelmäßig vor den Folgen überfüllter Haftanstalten:
„Das CPT bedauert, dass die Überbelegung von Gefängnissen in mehreren Strafvollzugssystemen in ganz Europa nach einem anhaltenden Anstieg der Gefängnispopulation seit der Covid-19-Pandemie, der insbesondere Personen in Untersuchungshaft betrifft, zur Norm zu werden droht. Das Komitee betont, dass Überbelegung nicht nur die Funktionsfähigkeit von Gefängnissen untergräbt und Personen möglicherweise unmenschlicher und erniedrigender Behandlung aussetzt, sondern auch kriminelle Aktivitäten innerhalb des Gefängnisses begünstigt, die Beziehungen zwischen Personal und Insassen beeinträchtigt und das Risiko von Gewalt, Spannungen und einer Verschlechterung der psychischen Gesundheit sowohl für Insassen als auch das Personal erhöht.“[2]
Besonders auffällig ist der hohe Anteil nichtösterreichischer Insassen. Von den 10.096 erfassten Insassen sind nur 4.848 österreichische Staatsbürger, also nicht einmal die Hälfte. Demgegenüber stehen 1.904 EU-Bürger ohne österreichische Staats-bürgerschaft, 3.221 Nicht-EU-Bürger sowie 123 Personen mit unbekannter Staats-bürgerschaft. Das Justizministerium selbst hält auf seiner Homepage fest, dass der hohe Ausländeranteil für den österreichischen Strafvollzug eine Herausforderung darstellt und schreibt:
„Insbesondere im Hinblick auf eine erfolgreiche Resozialisierung wird die möglichst rasche Überstellung in die Herkunftsstaaten forciert.“[3]
Auch die Volksanwaltschaft bestätigt in ihrem Tätigkeitsbericht 2025, dass es im Justizbereich erhebliche strukturelle Probleme gibt. Insgesamt wurden im Justizbereich 1.729 Prüfverfahren eingeleitet; das bedeutet gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg um 27 Prozent. Die Volksanwaltschaft hebt insbesondere Verfahrens-verzögerungen, Beschwerden über Staatsanwaltschaften und Probleme im Straf- und Maßnahmenvollzug hervor. Besonders kritisch wird die Situation in überbelegten Justizanstalten bewertet. Besonders alarmierend sind die von der Volksanwaltschaft dokumentierten Zahlen zu Suiziden und Suizidversuchen im Straf- und Maßnahmen-vollzug. Im Jahr 2025 wurden, laut dem 49. Bericht der Volksanwaltschaft, acht Suizide und 59 Suizidversuche verzeichnet; die meisten Vorfälle ereigneten sich in besonders überbelegten Einrichtungen, darunter die Justizanstalt Wien-Josefstadt, die Justizanstalt Stein, das forensisch-therapeutische Zentrum Asten und die Justizanstalt Graz-Jakomini.[4]
Diese Zahlen zeigen: Der österreichische Strafvollzug leidet nicht nur unter Platzmangel, sondern unter einem strukturellen Sicherheits- und Vollzugsproblem. Überfüllte Justizanstalten verschärfen Konflikte, erschweren geordneten Vollzug, belasten die Justizwache und verschlechtern die Möglichkeiten sinnvoller Resozialisierung. Dieser Zustand darf nicht als Normalität hingenommen werden.
Die Volksanwaltschaft beschreibt in ihrem Bericht „Präventive Menschenrechts-kontrolle“:
„Die Überfüllung der Gefängnisse ist einer der gravierendsten Missstände im
österreichischen Strafvollzug. […] Seit Jahren gibt es kaum mehr eine Einrichtung, die nicht chronisch überfüllt ist. Die zunehmend steigende Zahl an Inhaftierten bringt den Vollzug an seine Grenzen. Wirkungsvolle Gegen-maßnahmen lassen weiterhin auf sich warten.“[5]
Wer Menschenrechte im Strafvollzug ernst nimmt, muss daher auch die Sicherheit der Bevölkerung, die Arbeitsbedingungen der Justizwache und die Funktionsfähigkeit des Strafvollzugs schützen.
Notwendig ist daher die konsequente Ausweitung der Strafvollstreckung im Herkunftsstaat, denn im Jahr 2025 wurden insgesamt nur 208 Personen aus österreichischer Haft in ihr Heimatland überstellt. Angesichts von mehr als 5.000 nichtösterreichischen Insassen ist das jedoch deutlich zu wenig. Die durchschnittliche Reststrafe der erfassten überstellten Personen betrug über 1.100 Tage. Das bedeutet, dass die Ausweitung der „Haft in der Heimat“ ein notwendiger Beitrag zur Entlastung österreichischer Justizanstalten ist.[6] Es gilt die Überstellung ausländischer Straftäter in ihre Herkunftsstaaten mit Nachdruck politisch und rechtlich voranzutreiben. Wer als Ausländer schwere Straftaten begeht, darf seine Strafe nicht auf Kosten der österreichischen Steuerzahler und zulasten der heimischen Justizwache in Österreich verbüßen. Rechtsstaatlichkeit und Schutz der Menschen-rechte bedeuten nämlich auch, die Sicherheit der eigenen Bevölkerung, die Funktionsfähigkeit des Strafvollzugs und die Arbeitsbedingungen der Justizwache zu schützen.
Die Bundesregierung ist daher gefordert, die „Haft in der Heimat“ zu einem Schwerpunkt der Justiz- und Sicherheitspolitik zu machen. Dafür braucht es eine konsequente Prüfung aller geeigneten Fälle, deutlich beschleunigte Verfahren, zusätzliche bilaterale Abkommen, eine enge Abstimmung mit dem Innenministerium bei Aufenthaltsbeendigungen sowie eine regelmäßige parlamentarische Auskunft darüber, warum Überstellungen gelingen oder scheitern.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, den österreichischen Strafvollzug nachhaltig zu entlasten und die Strafvollstreckung ausländischer Straftäter in deren Herkunftsstaaten deutlich auszuweiten. Dabei sind Überstellungen ausländischer Strafgefangener konsequent zu prüfen, bestehende Verfahren zu beschleunigen und notwendige bilaterale sowie multilaterale Abkommen auszubauen. Zugleich sind Maßnahmen zu setzen, um den Überbelag in den Justizanstalten zu reduzieren, die Sicherheit und Arbeits-bedingungen der Justizwache zu verbessern und die von der Volksanwaltschaft aufgezeigten strukturellen Missstände im Straf- und Maßnahmenvollzug zu beheben.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Menschenrechte und Volksanwaltschaft zuzuweisen.
[1] https://www.justiz.gv.at/strafvollzug/statistik/verteilung-des-insassinnen-bzw-insassenstandes.2c94848542ec49810144457e2e6f3de9.de.html (aufgerufen am 09.06.2026)
[2] https://www.coe.int/de/web/portal/-/council-of-europe-anti-torture-committee-calls-for-improving-prison-conditions-and-further-action-to-prevent-police-ill-treatment-1 (aufgerufen am 09.06.2026)
[3] https://www.justiz.gv.at/strafvollzug/statistik/insassinnen-bzw-insassenstand-nach-staatsbuergerschaft.2c94848542ec498101444595343b3e06.de.html (aufgerufen am 09.06.2026)
[4] https://volksanwaltschaft.gv.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Berichte/NR/PB-49-Kontrolle_%C3%B6ffentl._Verwaltung_2025_bf.pdf (aufgerufen am 09.06.2026)
[5] https://volksanwaltschaft.gv.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Berichte/NR/PB-49-Pr%C3%A4ventiv_2025_mit_Wappen_bf.pdf (aufgerufen am 09.06.2026)
[6] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/AB/4760/imfname_1757155.pdf (aufgerufen am 09.06.2026)