95/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht
am 07.03.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Alma Zadić, Freundinnen und Freunde
betreffend Transparente Personalauswahl und -besetzung – Hearings im Nationalrat zur Nachbesetzung der beiden nächsten Stellen beim VfGH
BEGRÜNDUNG
Das Nominierungsrecht für Verfassungsrichter:innen in Österreich entspricht derzeit nicht den internationalen Standards, da es nicht nur dem Parlament, sondern überwiegend der Regierung obliegt. Laut Artikel 147 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) ist das Vorschlagsrecht für die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) zwischen der Bundesregierung und dem Parlament aufgeteilt. Der Bundespräsident ernennt den Präsidenten/die Präsidentin, den Vizepräsidenten/die Vizepräsidentin sowie sechs weitere Mitglieder und drei Ersatzmitglieder ausschließlich auf Vorschlag der Bundesregierung. Nur die restlichen sechs Mitglieder und drei Ersatzmitglieder werden auf Grundlage von Vorschlägen des Nationalrats oder des Bundesrats ernannt.
Das gegenwärtige Nominierungsrecht der Bundesregierung weist ein Transparenzdefizit auf und sieht sich daher häufig Vorwürfen parteipolitischer Absprachen im Hintergrund ausgesetzt. Im Einklang mit europäischen Standards wäre folgerichtig anzudenken, das Nominierungsrecht der Legislative vorzubehalten. Ein Beispiel hierfür ist Deutschland, wo gemäß Artikel 93 des Grundgesetzes die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt werden.
Der Nationalrat kennt generell eine Vielzahl von Einrichtungen für die Kontrolle der Bundesregierung; der Nachteil bei diesen bestehenden Einrichtungen liegt in den dafür vorgesehenen schwerfälligen und langandauernden Abläufen. Es fehlt daher dem Nationalrat die Möglichkeit, auf aktuelle Anlassfälle rasch durch die Festsetzung von öffentlichen Hearings und die Befragung von in den Anlassfall involvierten Personen zu reagieren. Daher kann auch die Öffentlichkeit, die Bürgerinnen und Bürger, nicht rasch über allfällige Verantwortlichkeiten informiert werden, was dem Grundsatz der Transparenz des staatlichen Handelns widerspricht. Bei Personalentscheidungen der Regierung könnten öffentliche Hearings zur Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern dienen.
Bei der Bestellung von Spitzenfunktionen durch die Bundesregierung bekennt diese sich in ihrem Programm zu transparenter Personalauswahl und –besetzung. Sie setzt sich zum Ziel, die Personalauswahl und –bestellung solle „transparent, objektiv entlang der geforderten Qualifikationen und frei von Diskriminierung jedweder Art im Interesse der betreffenden Organisation und der Republik zu tun.“ Zur genauen Umsetzung finden sich im Programm leider keine weiteren Hinweise, es wurden nur die Posten koalitionär aufgeteilt: „Das Vorschlagsrecht für das erste ausgeschiedene Mitglied des, Verfassungsgerichtshofes liegt beim Vizekanzler, für das darauffolgend ausscheidende Mitglied beim ranghöchsten Regierungsmitglied der NEOS.“
Aktuell ist bereits die Funktion eines Mitglieds des VfGH zur GZ 2024-0.770.499 ausgeschrieben. Vor wenigen Tagen wurde außerdem bekannt, dass ein weiteres Mitglied Ende April sein Amt zurücklegt. Beide Mitglieder werden auf Vorschlag der Bundesregierung benannt.
Die Bundesregierung, insbesondere der Vizekanzler und die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten, haben jetzt die Gelegenheit, ihren Ankündigungen Taten folgen zu lassen und ein transparenteres, objektivierteres Personalauswahlverfahren bei Nominierungsvorschlägen der Bundesregierung zu ermöglichen. Durch Hearings der Kandidat:innen vor Vertreter:innen der parlamentarischen Fraktionen soll das Parlament eingebunden und das Nominierungsverfahren aus dem Hinterzimmer geholt werden. Die Kandidat:innen haben die Möglichkeit, sich vorzustellen und ihre Expertise darzulegen; die Öffentlichkeit – mediatisiert durch die Abgeordneten – hat die Möglichkeit, sich einen Eindruck zu verschaffen und Fragen an die Kandidat:innen zu richten.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Vizekanzler und die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten, wird aufgefordert, im laufenden Verfahren für die Besetzung eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofes (GZ 2024-0.770.499) sowie im Verfahren für die Nachbesetzung des darauffolgend ausscheidenden Mitglieds vor Ausübung des Vorschlagsrechtes jeweils ein Hearing mit den Kandidat:innen im Parlament abzuhalten.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.