950/A XXVIII. GP
Eingebracht am 11.06.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Antrag
der Abgeordneten Andreas Hanger, Kai Jan Krainer, Markus Hofer
Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Klubfinanzierungsgesetz 1985 geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Klubfinanzierungsgesetz 1985 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz, mit dem die Tätigkeit der Klubs der wahlwerbenden Parteien im Nationalrat und im Bundesrat erleichtert wird (Klubfinanzierungsgesetz 1985 – KlubFG), BGBl. Nr. 156/1985, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 57/2023, wird wie folgt geändert:
1. In § 5b wird die Wortfolge „der Präsident“ durch die Wortfolge „die Präsidentin oder der Präsident“ und die Wortfolge „dem Präsidenten“ durch die Wortfolge „der Präsidentin oder dem Präsidenten“ ersetzt.
2. § 6 Abs. 6 lautet:
„(6) § 5b und § 7 in der Fassung BGBl. I Nr. XXX/2026 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“
3. In § 7 wird die Wortfolge „dem Präsidenten“ durch die Wortfolge „der Präsidentin oder dem Präsidenten“ und die Wortfolge „der Bundesminister“ durch die Wortfolge „die Bundesministerin oder der Bundesminister“ ersetzt.
Begründung:
Die Organbezeichnung wird entsprechend der Empfehlung des Rates der deutschen Rechtschreibung betreffend geschlechtergerechte Schreibweise angepasst.
Zuweisungsvorschlag: Budgetausschuss