955/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 11.06.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Olga Voglauer, Freundinnen und Freunde
betreffend Nacht-Betriebsverbot für Rasenmähroboter
BEGRÜNDUNG
Branchen-Schätzungen zufolge ist mittlerweile jeder zweite in Österreich verkaufte Rasenmäher ein Roboter. Automatisierte, (teil-)autonome Mähroboter kommen zunehmend im Privatbereich, aber auch im Landschaftsbau auf öffentlichen oder gewerblichen Grünanlagen sowie auf landwirtschaftlichen Flächen zum Einsatz.
Hersteller weisen oft darauf hin, dass solche Geräte nicht unbeaufsichtigt im Beisein von Kindern oder Kleintieren betrieben werden sollen. Nicht zuletzt deshalb verlegen Anwender:innen Mähzeiten oft an Tagesrandzeiten oder in die Nacht.
Dies kann jedoch tödlich für dämmerungs- und nachtaktive Wildtiere wie Igel[1], Spitzmäuse und weitere kleine Säugetiere, Insekten, Amphibien und Spinnentiere enden. Diese haben kaum Möglichkeiten dem Sog und der zerstörerischen Zer-kleinerungswirkung des Mähroboters auszuweichen, werden überrollt, verstümmelt und getötet. Auch Hunde, Katzen und andere Haustiere können durch Mähroboter schwere Verletzungen davontragen.
Auf derartige Gefahren macht etwa das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz aufmerksam: „Vor allem Igel sind besonders betroffen. Sie sind dämmerungs- und nachtaktiv – genau dann, wenn viele Mähroboter programmiert sind, zu arbeiten. Die Tiere fliehen nicht, sondern rollen sich bei Gefahr instinktiv ein. Der Mähroboter erkennt sie nicht als Hindernis und kann schwere Verletzungen verursachen, die oft tödlich enden. Auch Kröten, Frösche und Schmetterlingsraupen fallen dem Mähvorgang regelmäßig zum Opfer.“[2]
Naturschutz- und Tierschutzvereine in Österreich betreiben seit Jahren Bewusstseinsbildung zu dieser Problematik[3], setzen Initiativen zu mehr Rücksicht und Natur im Garten[4], oder richten Petitionen[5] an die Gesetzgeber:innen der neun Bundesländer zur Anpassung der jeweiligen Landes-Naturschutzgesetze sowie an das für Tierschutz zuständige Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Ein Betriebsverbot für automatisierte Rasenmäher zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang stellt eine einfache, verhältnismäßige und wirksame Maßnahme dar, um Tierleid zu verhindern und den Schutz heimischer Wildtiere nachhaltig zu verbessern. Hierzu soll ein rechtlicher Rahmen auf Bundesebene zur möglichst einheitlichen landesgesetzlichen Ausgestaltung in den Bundesländern dienen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die für Tierschutz zuständige Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, den Entwurf für einen rechtlichen Rahmen auf Bundesebene hinsichtlich des nächtlichen Einsatzes von Mährobotern vorzulegen und im Rahmen der Landestierschutzreferentenkonferenz auf bundesweit einheitliche, faktische und landesrechtliche Schutzmaßnahmen für Wild- und Kleintiere vor Verletzungen durch automatisierte Mähgeräte hinzuwirken.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.
[1] https://www.mdpi.com/2076-2615/11/5/1191 2021 - Wildlife Conservation at a Garden Level: The Effect of Robotic Lawn Mowers on European Hedgehogs (Erinaceus europaeus)
[2] Kleintierschutz vor Mährobotern | Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz - https://www.stmuv.bayern.de/themen/tiergesundheit_tierschutz/tierschutz/kleintierschutz/index.htm
[3] Rasenroboter: Gefahr für Tiere im Garten - VIER PFOTEN Österreich - https://www.vier-pfoten.at/unsere-geschichten/publikationen/rasenroboter-gefahr-fuer-tiere-im-garten
[4] https://www.tierschutz-austria.at/nachtfahrverbot-fuer-maehroboter/
[5] https://tierschutzverein.at/petitionen/maehroboter/