956/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 11.06.2026
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Leonore Gewessler, Barbara Neßler, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Forderungen des Klimajugendrats umsetzen

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Vom 6. bis 8. Oktober 2025 fand im österreichischen Parlament der vierte Klimajugendrat statt, veranstaltet von der Bundesjugendvertretung (BJV) als gesetzlich verankerte Interessenvertretung der rund drei Millionen jungen Menschen in Österreich. Rund 80 Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 16 bis 30 Jahren erarbeiteten in einem dreitägigen partizipativen Prozess konkrete Forderungen an die Politik.

Die Teilnehmer:innen tauschten sich mit Expert:innen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft aus und diskutierten anschließend in thematischen Kleingruppen mit insgesamt 18 Abgeordneten aller im Parlament vertretenen Parteien. Die erarbeiteten Forderungen decken zehn klimapolitisch relevante Themenbereiche ab und spiegeln den dringenden Handlungsbedarf aus Sicht der jungen Generation wider.

 

Der Klimajugendrat 2025 hat in zehn Themenbereichen folgende Hauptforderungen erarbeitet:

 

1.    Sozial-ökologische Transformation

·         Ein sozial gerechtes Besteuerungssystem von klimaschädlichem Verhalten, wobei die Einnahmen zweckgebunden an Klimamaßnahmen fließen sollen.

·         Die Verabschiedung eines wirksamen Klimagesetzes.

·         Die Einbindung der Bevölkerung durch Aufklärungs- und Beteiligungsoffensive.

 

 

2.    Menschenrechte und Klimaschutz

·         Verankerung des Klimaschutzes in der österreichischen Verfassung.

·         Verantwortungsvoller Umgang mit den Konsequenzen der Klimakrise – das betrifft finanzielle Folgen durch Strafzahlungen ebenso wie die Anerkennung von Klimaflucht als Asylgrund.

·         Gesellschaftliches und politisches Bewusstsein für den Zusammenhang zwischen Menschenrechten und Klimaschutz stärken.

 

3.    Verkehrspolitik

·         Grundrecht auf ÖPNV-Versorgung bzw. eine Mobilitätsgarantie.

·         Einführung autofreier Zonen in Großstädten sowie der Ausbau von Fahrradwegen.

·         Eine Senkung der Öffi-Ticketpreise sowie die Umverteilung öffentlicher Gelder zugunsten des öffentlichen Verkehrs.

 

4.    Frieden und Sicherheit

·         Österreich als diplomatischen Verhandlungsort stärken.

·         Ausbau von Katastrophenschutz und -prävention.

·         Schaffung eines rechtlichen Rahmens für Klimaasyl sowie eines Klimapasses für Vertriebene.

 

5.    Biodiversität

·         Biodiversität als staatlichen Bildungsauftrag wahrnehmen.

·         Die Umschichtung klimaschädlicher Subventionen zur Aufwertung des Biodiversitätsfonds sowie die Schaffung eines Kleinfördertopfs für lokale Projekte.

·         Transparenz bei der Umsetzung des Renaturierungsgesetzes sicherstellen.

 

6.    Klimakommunikation

·         Rechtliche Ermöglichung von politischem Engagement für Schüler:innen (z. B. Teilnahme an Klimademonstrationen) und Kommunikation von Beteiligungsmöglichkeiten über ein digitales Schwarzes Brett.

·         Systematische Ausweitung und Verankerung von Klimabildung im österreichischen Bildungssystem.

·         Ernstnehmen von Klimaangst und Schaffung entsprechender Ressourcen und Unterstützungsangebote.

 

7.    Mobilitätsausbau

·         Ausbau des öffentlichen Verkehrs im ländlichen Raum, insbesondere zu Abendstunden an Wochenenden.

·         Einführung von Schnuppertickets für alle Gemeinden zur niederschwelligen Nutzung des ÖPNV.

·         Kostenlose Klimatickets für Schüler:innen, Lehrlinge und Studierende.

 

8.    Lebensmittelproduktion und Konsum

·         Straffreiheit des sogenannten „Containerns“ (Entnehmen weggeworfener Lebensmittel).

·         Einführung der Kennzeichnung 'Best Before' anstatt des Mindesthaltbarkeitsdatums.

·         Preisanpassung bei Lebensmitteln basierend auf deren Umweltfolgekosten.

 

9.    Zukunftsfähiges Wirtschaften

·         Verabschiedung eines Klimagesetzes im Verfassungsrang mit verbindlichen Sektorzielen, Etappenzielen, klaren Verantwortlichkeiten und Konsequenzen.

·         Schrittweiser und sozial gerechter Abbau & Umschichtung fossiler Subventionen.

·         Innovationsökosystem fördern: Verbesserter Zugang zu Innovationsförderungen für KMU und Startups.

 

10. Energietransformation

·         Beschließen und Durchsetzen des Erneuerbaren-Ausbaus, z.B. durch das EABG und eine stärkere Förderung von Windkraftanlagen.

·         Förderung von Großakkuspeichern.

·         Aktive Strategie gegen Falschinformationen.

 

Im Rahmen des Klimajugendrats 2025 haben alle teilnehmenden Abgeordneten am Ende des Dialogs mit den Teilnehmer:innen politische Commitments zu den besprochenen Themen abgegeben.

Vor dem Hintergrund der voranschreitenden Klimakrise sowie wieder steigender Treibhausgasemissionen, besteht dringender Handlungsbedarf. Die Interessen und Forderungen der Jugend müssen dabei unbedingt berücksichtigt werden.  

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft sowie der Bundesminister für Bildung, wird aufgefordert, in Abstimmung mit den darüber hinaus zuständigen Ressorts,

 

·         unverzüglich ein Klimaschutzgesetz vorzulegen, das verbindliche, sektorspezifische Emissionsreduktionsziele auf dem Pfad zur Klimaneutralität bis 2040 festlegt, klare Verantwortlichkeiten definiert und bei Nichteinhaltung wirksame Konsequenzen vorsieht;

 

·         einen sozial ausgewogenen Abbauplan für klimaschädliche Subventionen vorzulegen und die freiwerdenden Mittel in Klimaschutz, Anpassungsmaßnahmen und den Ausbau erneuerbarer Energien umzuschichten;

 

·         Klimabildung in der Schule auszuweiten und aktives Engagement für Klima- und Umweltschutz zu ermöglichen sowie die psychische Resilienz und Zukunftszuversicht von Schüler:innen im Umgang mit globalen Krisen zu stärken;

 

·         die Umsetzung aller weiteren bislang noch nicht umgesetzten Forderungen des Klimajugendrats 2025 zu prüfen und dem Nationalrat einen Bericht über die Umsetzungsmöglichkeiten, inklusive Zeitplänen, zuzuleiten.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.