957/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 11.06.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten David Stögmüller, Meri Disoski, Freundinnen und Freunde
betreffend Einsatz gegen Vollautonome Waffensysteme
BEGRÜNDUNG
Technologische Fortschritte im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) ermöglichen die Entwicklung autonomer Waffensysteme, die Ziele ohne menschliche Kontrolle selbständig auswählen und angreifen können. Daraus ergeben sich erhebliche moralische, ethische, rechtliche und humanitäre Herausforderungen. Österreich vertritt daher den klaren Standpunkt, dass eine bedeutsame menschliche Kontrolle über Waffensysteme gewährleistet sein muss. Die Entscheidung über Leben und Tod darf nicht an Algorithmen delegiert werden.
Mit dem Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen bietet sich Österreich die einmalige Chance, das Engagement zum Verbot vollautonomer Waffensysteme weiter voranzutreiben. Darüber hinaus könnte Österreich mit einem nationalen Verbot vollautonomer Waffensysteme eine internationale Vorreiterrolle einnehmen.
Während bewaffnete Drohnen bereits heute militärisch eingesetzt werden, bleibt die Entscheidung über einen Angriff bislang einem Menschen vorbehalten. Vollautonome Waffensysteme würden diese Grenze überschreiten, indem sie menschliche Ziele ohne weiteres Eingreifen auswählen und bekämpfen.
Der Einsatz solcher Systeme birgt erhebliche Risiken. Künstliche Intelligenz kann in unvorhergesehenen Situationen versagen und ist von den ihr zugrunde liegenden Daten abhängig, die fehlerhaft oder verzerrt sein können. Dies kann zu Fehlentscheidungen und diskriminierenden Ergebnissen mit schwerwiegenden Folgen führen. Gleichzeitig erschweren intransparente Algorithmen und geschützte Trainingsdaten die demokratische Kontrolle.
Besonders problematisch ist die Frage der Verantwortung. Bei rechtswidrigen Tötungen muss klar nachvollziehbar sein, wer rechtlich und politisch verantwortlich ist. Die ausreichende menschliche Kontrolle („meaningful human control“) ist daher sowohl aus menschenrechtlicher Sicht als auch im humanitären Völkerrecht von zentraler Bedeutung. Die Beurteilung von Verhältnismäßigkeit, die Unterscheidung zwischen Kombattant und Zivilist sowie andere rechtlich relevante Abwägungen dürfen nicht Maschinen überlassen werden.
Österreich setzt sich seit Jahren auf internationaler Ebene für die Regulierung und das Verbot vollautonomer Waffensysteme ein. 2024 unterzeichneten 47 Abgeordnete des Nationalrats von vier Parteien ein Bekenntnis gegen die Entwicklung und den Einsatz vollautonomer tödlicher Waffensysteme.[1]
In dem Bekenntnis heißt es:
„Wir, die unterzeichnenden Parlamentarier:innen, sind zutiefst besorgt über die ethischen, rechtlichen und humanitären Risiken, die mit der Entwicklung und dem Einsatz von autonomen Waffensystemen verbunden sind. Maschinen sollten keine Menschen töten. Wir versprechen, unsere Regierungen dabei zu unterstützen, neues internationales Recht für autonome Waffensysteme auszuhandeln, das die Automatisierung des Tötens ablehnt und eine sinnvolle menschliche Kontrolle über den Einsatz von Gewalt gewährleistet.“
Der Einsatz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen und ein nationales Verbot wären damit der folgerichtige nächste Schritt.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verstärkt für ein internationales Verbot von vollautonomen Waffensystemen einzusetzen.
Auch auf europäischer Ebene benötigt es den Einsatz der Bundesregierung für eine gemeinsame Ratsposition für ein umfassendes völkerrechtliches Verbot von vollautonomen Waffensystemen.
Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, ein umfassendes nationales Gesetz zum Verbot von vollautonomen Waffensystemen, die unvorhersehbar operieren und selbstständig menschliche Ziele auswählen und bekämpfen, auszuarbeiten und dem Nationalrat vorzulegen. Das Verbot sollte sowohl Entwicklung, Besitz und Anschaffung erfassen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.