959/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 11.06.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Alma Zadic, Sigrid Maurer, Freundinnen und Freunde
betreffend Lückenschluss im Medienrecht – Hass im Netz bekämpfen, missbräuchliche Abmahnungen und Gerichtsverfahren unterbinden
BEGRÜNDUNG
Hass, Hetze und Gewalt im Netz sind eine ernstzunehmende Gefahr für unsere Gesellschaft. Der Staat hat die Verantwortung und die Pflicht, Menschen vor Drohungen, Herabwürdigungen oder Gewaltaufrufen zu schützen, sowie Maßnahmen zu setzen, die Betroffenen von Hass im Netz ermöglichen, sich schnell und niederschwellig gegen solche Übergriffe zu Wehr zu setzen.
Neben zahlreichen nationalen Maßnahmen, die im letzten Hass-im-Netz-Paket umgesetzt wurden, hat auch der EU-weite Digital Services Act (DSA) Online-Plattformen dazu verpflichtet, streng gegen Hass im Netz vorzugehen. Die Plattformen müssen illegale Inhalte, Beleidigungen und Bedrohungen transparent und zügig löschen.
In den letzten Monaten wurden in Österreich öffentlich Fälle diskutiert, in denen diese Schutzmaßnahmen mutmaßlich missbräuchlich verwendet wurden. Durchschnitts-bürger:innen, Influencer:innen und auch Journalist:innen wurden wegen bloßer Likes oder wegen Kommentaren Dritter, die in einer zumutbaren Zeit nicht gelöscht werden konnten bzw. ohne vorherige Aufforderung zur Löschung medienrechtlich belangt oder vor das Strafgericht gezerrt. Im Herbst 2025 berichtete die Wochenzeitung „Falter“ unter dem Titel „Warum ein Posting sehr schnell sehr teuer werden kann“, wie Personen wegen geringfügiger Interaktionen auf Social-Media unerwartet Post vom Gericht erhielten:
„Geliked,
geteilt, geklagt: Anwälte machen unbedachte Social-Media-Aktivitäten
für unbedarfte Bürger zur Kostenfalle. Wird der Kampf gegen Hass im
Netz zur Bedrohung der Meinungsfreiheit? Ja, auch das. Egisto Ott, ein
Ex-Verfassungsschützer, angeklagt wegen Kreml-Spionage, verklagt die
Kabarettistin Malarina, weil die ihn einen „russischen Ex-Agenten“
nannte. Und er verklagt ihre Follower, die diesen Post teilten. Der Prozess,
der am Montag in Wien begann und dann gleich vertagt wurde, zeigt mehr als nur
den Wunsch eines gekränkten Chefinspektors, nicht mit seiner Anklage in
Verbindung gebracht zu werden.
Er beleuchtet auch, wie Medienanwälte die Meinungsfreiheit aller
Bürger vor Gericht neu definieren. Likes, Shares und Kommentare werden zur
juristischen Falle. Zu Recht? (…)
Österreichs fortschrittliches Medienrecht, in den 1980er-Jahren geschaffen, hatte die Kriminalisierung der Presse durch die Obrigkeit beendet. In den Neunzigerjahren – nach einigen Boulevardexzessen – wurden dann die Bürger durch neue Bestimmungen vor Vorverurteilungen und Bloßstellungen durch Medien geschützt. Lange leistete das Gesetz gute Dienste gegen exzessive Medienberichterstattung.
So manche Medienanwälte entdecken hier auch ein neues Geschäftsfeld (…)
Ein Beispiel: Der Pensionist Edgar F. teilte das Posting Malarinas, in dem sie Ott einen russischen Ex-Agenten nannte, und erhielt dafür 15 Likes. Das Gericht erster Instanz wollte die Bagatelle sogleich einstellen, es liege zulässige Kritik vor.
Doch das von Kerschbaumer angerufene Oberlandesgericht befand in seiner zunehmend konservativen Judikatur, der Pensionist F. habe Ott in seinen Rechten verletzt. Dass der Chefinspektor in Interviews selbst oft massiv austeilt, tut nichts zur Sache.(…)
Erst kürzlich klagte Spion Ott eine Pensionistin wegen Beleidigung an. Ihr Vergehen? Sie gab einem Posting ein „Like“, in dem ein User Ott einen „Arsch“ nannte, weil dieser die Adresse des Investigativjournalisten Christo Grozev im Auftrag des Kreml-Spions Jan Marsalek ausgekundschaftet haben soll.
Sie teilte also nicht die Beschimpfung, sondern verpasste ihr nur ein
„Herzchen“. Ott bot der Frau einen Deal an: 2500 Euro
Entschädigung plus 4600 Euro Anwaltshonorar für Kerschbaumer. Die Mindestrentnerin
lehnte ab und wurde tatsächlich verurteilt – der Fall ist nun in der
Berufung.“
Eigentlich müssen Social-Media-Betreiber bei Ehrenbeleidigungen in den Kommentarfeldern zunächst kostenfrei abgemahnt und zur Löschung aufgefordert werden. Für die besonderen Instrumente der Einziehung und der Urteilsveröffentlichung gilt diese Schutzklausel jedoch nicht. (…)
Ein Beispiel: Ein Investigativmedium veröffentlicht einen kritischen, aber zutreffenden Bericht über einen Politiker. In der Nacht posten unbekannte User Beschimpfungen gegen diesen Politiker. Der Politiker leitet die Screenshots an seinen Anwalt weiter – und kann nun für jede Einzelne dieser Äußerungen ein Verfahren auf Urteilsveröffentlichung und Einziehung anstrengen, Kostenpunkt: rund 2000 Euro pro Fall.“[1]
Die Politik muss entschieden gegen Hass und Hetze im Netz vorgehen sowie Betroffenen Schutz und Unterstützung gewähren. Die Täter:innen, die Hass, Hetze und Beleidigungen verbreiten, müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Die Kontrollpflichten für gutgläubige und rechtschaffene User:innen dürfen aber in Bezug auf Postings Dritter nicht unrealistisch hoch angesetzt werden.
Der Oberste Gerichtshof hat sich in einer jüngst ergangenen zivilrechtlichen Entscheidung mit der Frage der rechtlichen Bedeutung von Likes auseinandergesetzt. Einschränkend stellte er fest, dass ein Like nicht unbedingt eine Ehrenbeleidigung darstellt. Es komme auf den Einzelfall an. „Im konkreten Fall nahm das Höchstgericht an, dass das „Gefällt mir“ von durchschnittlichen Betrachtern des Profils ‚als Ausdruck unspezifischer Antipathie gegenüber dem Kläger oder gegenüber dessen öffentlicher Zurschaustellung seines privaten Eheglücks‘ aufgefasst werde (6 Ob 26/26f). ‚Darin liegt aber keine Ehrenbeleidigung.‘“[2] Es ist allerdings offen, ob die Strafgerichte dieser Ansicht folgen.
Gleichzeitig hat der Europäische Gesetzgeber im Jahr 2024 die Richtlinie (EU) 2024/1069 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“) verabschiedet („Anti-SLAPP-Richtlinie“).[3] Einschüchterungsklagen, sogenannte „SLAPP-Klagen“ („Strategic Lawsuits Against Public Participation“), sind ein Mittel, mit dem Unternehmen und Behörden die kritische Öffentlichkeit mit rechtlichen Mitteln zum Schweigen bringen wollen. Unsere Demokratie braucht kritische Medien, engagierte Aktivist:innen sowie Whistleblower:innen, die Missstände aufzeigen und sie muss vor solchen Einschüchterungsklagen geschützt werden.
Die EU-Anti-SLAPP-Richtlinie war bis zum 7. Mai 2026 umzusetzen. Die Regierung hat eine zeitgerechte Umsetzung verabsäumt.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz und der Vizekanzler, wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich einen Gesetzesentwurf zu unterbreiten, der
a) eine Kostenbelastung sorgfältig handelnder Inhaber:innen von Social-Media-Accounts durch missbräuchliche mediengesetzliche Anträge wegen rechtswidriger Kommentare Dritter und
b) eine überschießende Sanktionierung von „Likes“
verhindert.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.