961/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 11.06.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak
und weiterer Abgeordneter
betreffend Reparatur des Epidemiegesetzes zur Wahrung der Grund- und Freiheitsrechte
Spätestens seit der Corona-Pandemie ist offenkundig, dass das bestehende System den Erfordernissen einer zeitgemäßen Krisenvorsorge nicht genügt. An die Stelle einer sauberen, nachvollziehbaren und dauerhaft tragfähigen gesetzlichen Lösung trat ein unübersichtliches Geflecht aus Sondergesetzen, Novellen und Verordnungen. Die Folge waren Rechtsunsicherheit, unklare Zuständigkeiten und schwerwiegende Eingriffe in das tägliche Leben der Bürger, ohne dass zugleich ein konsistenter und transparent kontrollierbarer gesetzlicher Rahmen geschaffen worden wäre.
Besonders bedenklich ist, dass bis heute zentrale Lehren aus dieser Zeit nicht in ein neues, die Grund- und Freiheitsrechte wahrendes Epidemiegesetz überführt wurden. Es ist nicht hinnehmbar, dass weitreichende Maßnahmen wie Absonderungen und vergleichbare Freiheitseingriffe auf einer unzureichend präzisierten Rechtsgrundlage und mit zu weit gefassten Verordnungsermächtigungen beruhen können. Ebenso schwer wog der Eingriff in die Wirtschaft: Das Epidemiegesetz garantierte Betrieben bei behördlichen Schließungen ursprünglich einen klaren Rechtsanspruch auf volle Entschädigung, was durch die COVID-19-Maßnahmengesetze und Novellen des Epidemiegesetzes gezielt ausgehebelt wurde.
Erforderlich ist eine umfassende Neuaufsetzung des Epidemiegesetzes, die klare Kompetenzen festlegt, strenge und objektiv überprüfbare Kriterien für das Vorliegen eines Krisenfalles normiert, die Verhältnismäßigkeit jeder Maßnahme absichert und effektiven Rechtsschutz gewährleistet. So dürfen Freiheitsbeschränkungen nur auf einer nachvollziehbaren medizinischen Grundlage und unter eindeutiger parlamentarischer Kontrolle möglich sein.
Ziel ist eine moderne, rechtsstaatliche Grundlage, die den Schutz der öffentlichen Gesundheit, die Wahrung der Grund- und Freiheitsrechte der Bevölkerung sowie die wirtschaftliche Existenzsicherung unserer Betriebe verlässlich sichert.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regierungsvorlage zur Reparatur des Epidemiegesetzes zuzuleiten, die
· klare Zuständigkeiten und Entscheidungsabläufe im Epidemie- und Krisenfall festlegt,
· strenge und objektiv überprüfbare Kriterien für die Feststellung, Verlängerung und Beendigung eines Krisenfalles normiert,
· freiheitsbeschränkende Maßnahmen ausnahmslos an den Grundsätzen der Erforderlichkeit, Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit ausrichtet,
· Absonderungen und vergleichbare Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte grundsätzlich nur auf Grundlage einer nachvollziehbaren ärztlichen Beurteilung vorsieht,
· Verordnungsermächtigungen auf das unbedingt notwendige Maß begrenzt,
· einen klaren Rechtsanspruch auf volle Entschädigung für alle Folgen staatlicher Maßnahmen, die zu wirtschaftlichen oder persönlichen Nachteilen führen, sowie
· eine wirksame parlamentarische Kontrolle und einen effektiven Rechtsschutz für Maßnahmen-Betroffene sicherstellt.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Gesundheitsausschuss zuzuweisen.