963/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 11.06.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Christofer Ranzmaier
und weiterer Abgeordneter
betreffend Erleichterung der grenzüberschreitenden Mitnahme historischer Traditionswaffen der Schützenverbände zu Brauchtums- und Gedenk-veranstaltungen in Südtirol und Welschtirol
Die Schützenbewegung zählt zu den bedeutendsten Trägern der historischen, kulturellen und identitätsstiftenden Traditionen Tirols. Über die heutigen Staatsgrenzen hinweg bestehen bis heute enge Verbindungen zwischen den Schützenkompanien Nordtirols, Osttirols, Südtirols, Welschtirols und Bayerns im Rahmen der Alpenregion. Zahlreiche gemeinsame Ausrückungen, Herz-Jesu-Feiern, Gedenkveranstaltungen, Jubiläen sowie kirchliche und kulturelle Festakte dokumentieren diese historisch gewachsene Verbundenheit.
Die Schützen tragen seit Generationen wesentlich dazu bei, das gemeinsame Geschichts- und Kulturbewusstsein der Tiroler Landesteile zu bewahren und lebendig zu halten. Zu diesem Brauchtum gehört traditionell auch das Mitführen historischer Traditions- und Salutwaffen, die integraler Bestandteil des Erscheinungsbildes und der gelebten Schützentradition sind. In der Praxis bestehen jedoch erhebliche rechtliche und bürokratische Hürden für die Mitnahme solcher Waffen über die Unrechtsgrenze am Brenner. Obwohl innerhalb der Europäischen Union Instrumente wie der Europäische Feuerwaffenpass bestehen, unterliegen die Einreise und Verwendung von Waffen weiterhin den jeweiligen nationalen Bestimmungen. Dies führt dazu, dass Schützenkompanien aus Österreich regelmäßig mit umfangreichen Genehmigungs-verfahren, Rechtsunsicherheiten und administrativen Hindernissen konfrontiert werden oder bei Veranstaltungen in Südtirol und Welschtirol überhaupt auf die Mitnahme ihrer Traditionswaffen verzichten müssen. Dadurch wird die grenzüber-schreitende Pflege gemeinsamer Traditionen im historischen Tiroler Kulturraum erheblich erschwert. Während politische Verantwortungsträger regelmäßig die Bedeutung der Europaregion Tirol und eines zusammenwachsenden Tirols hervorheben, stoßen ausgerechnet jene Vereinigungen auf Hindernisse, die diese Verbundenheit seit Jahrzehnten tatsächlich leben.
Besondere Aktualität hat diese Problematik durch die jüngste öffentliche Debatte im Rahmen des 28. Alpenregionstreffens der Schützen am Bergisel im Mai 2026 erhalten. Vor mehreren tausend Schützen wurde dort erneut die Forderung erhoben, Schützenkompanien aus Nordtirol, Osttirol und Bayern die Mitnahme ihrer historischen Traditionswaffen zu Veranstaltungen in Südtirol und Welschtirol zu ermöglichen. Der Landeskommandant des Bundes der Tiroler Schützen, Thomas Saurer, sprach sich dabei – in Anwesenheit hochrangiger Vertreter der österreichischen Bundesregierung – ausdrücklich für eine entsprechende Lösung aus.[1] Auch der Südtiroler Landeshauptmann Arno Kompatscher bestätigte öffentlich, dass er sich bereits seit Jahren für eine entsprechende Regelung einsetze und Gespräche mit dem italienischen Innenministerium geführt habe. Dabei erklärte Kompatscher, dass die Möglichkeit zur Mitnahme historischer Waffen über den Brenner „in einem vereinten Europa“ eigentlich selbstverständlich sein müsse.
Die bisher erfolglosen Bemühungen verdeutlichen, dass die Problematik nicht nur einzelne Vereine betrifft, sondern seit Jahren Gegenstand politischer Diskussionen auf höchster Ebene ist. Umso mehr ist nun auch die Republik Österreich gefordert, ihre Möglichkeiten im Rahmen der bilateralen Beziehungen zu Italien zu nutzen und auf eine sachgerechte Lösung hinzuwirken. Die Republik Österreich trägt als Schutzmacht Südtirols eine besondere Verantwortung für die Pflege der kulturellen und historischen Verbindungen zwischen den Tiroler Landesteilen. Dazu gehört auch die Unterstützung jener Vereine und Organisationen, die diese Verbindungen durch ihre Tätigkeit aktiv aufrechterhalten und stärken. Ziel einer entsprechenden Initiative ist nicht die Aufweichung sicherheitsrechtlicher Standards, sondern die Schaffung klarer und praktikabler Rahmenbedingungen für anerkannte Schützenverbände, damit diese ihre traditions- und kulturpflegerische Tätigkeit auch künftig grenzüberschreitend ausüben können.
Die unterfertigen Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten, der Bundesminister für Inneres und der Bundes-minister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport, wird aufgefordert, mit der Italienischen Republik Gespräche aufzunehmen und auf die Schaffung rechtssicherer, unbürokratischer und praxistauglicher Regelungen für die vorübergehende grenzüberschreitende Mitnahme historischer Traditions- und Salutwaffen durch anerkannte Schützenverbände aus Österreich zu Brauchtums-, Traditions- und Gedenkveranstaltungen in Südtirol und Welschtirol hinzuwirken. Dabei sollen insbesondere die Möglichkeiten einer bilateralen Vereinbarung, einer gegenseitigen Anerkennung entsprechender Genehmigungen oder sonstiger geeigneter Sonder-regelungen geprüft und umgesetzt werden.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Außenpolitischen Ausschuss zuzuweisen.
[1] https://www.rainews.it/tgr/tagesschau/articoli/2026/05/vorerst-nichts-mit-historischen-waffen-uberm-brenner-2d80dd26-18f6-4ff1-aab9-a876f3fdfe67.html (aufgerufen am 09.06.2026)