968/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 07.07.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Agnes-Sirkka Prammer, Freundinnen und Freunde
betreffend die systematische menschenrechtliche Wirkungsprüfung
BEGRÜNDUNG
Das vorliegende Doppelbudget 2027/28 zeigt einmal mehr, dass Budgetpolitik nicht neutral ist. Jede Budgetentscheidung wirkt sich auf die Lebensrealität der Menschen aus und trifft sie damit auch im Kernbereich ihrer Grund- und Menschenrechte. Gerade in Zeiten knapper öffentlicher Mittel brauchen wir daher eine Budgetpolitik, die sich an den menschenrechtlichen Verpflichtungen des Staates orientiert und deren Auswirkungen systematisch prüft.
Stattdessen wird an zentralen menschenrechtlichen Errungenschaften gerüttelt. Dort, wo der Staat Menschen besonders schützen müsste, wird gekürzt: bei Familien, bei Frauen, bei älteren Menschen und beim Klimaschutz. Menschenrechte dürfen aber nicht einer rigiden Kürzungslogik folgen.
Die Bundesregierung spart auf dem Rücken jener, die ohnehin den größten Teil der Last tragen. Frauen, die Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung vereinbaren müssen, sind von Einsparungen bei familien- und gleichstellungspolitischen Maßnahmen besonders betroffen. In einem System, in dem Care-Arbeit, Teilzeitbeschäftigung und Alleinerziehendenverantwortung nach wie vor überwiegend von Frauen getragen werden, können Kürzungen oder das Ausbleiben notwendiger Investitionen bestehende Ungleichheiten weiter verschärfen und stehen im Widerspruch zum Gleichbehandlungsgebot.
Auch ältere Arbeitnehmer:innen geraten unter Druck, wenn politische Entscheid-ungen dazu führen, dass ihre Beschäftigung für Unternehmen teurer oder unat-traktiver wird. Damit wird das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben ebenso berührt wie der Schutz vor Altersarmut.
Gleichzeitig wird bei den Investitionen in den Klimaschutz gespart. Der Ausstieg aus Öl und Gas, der Ausbau klimafreundlicher Infrastruktur und die Unterstützung der Menschen bei der notwendigen Transformation werden zurückgedrängt, während Milliarden weiterhin in klimaschädliche Subventionen und Großprojekte fließen Dabei ist der Schutz einer sauberen, gesunden und nachhaltigen Umwelt längst als Menschenrecht anerkannt. Budgetentscheidungen, die den Klimaschutz zurück-stellen, beeinträchtigen daher auch die Rechte heutiger und künftiger Generationen.
Menschenrechte verpflichten den Staat nicht nur dazu, Eingriffe zu unterlassen, sondern auch aktiv Rahmenbedingungen zu schaffen, die ein Leben in Würde ermöglichen. Dazu gehören soziale Sicherheit, Gleichstellung, der Schutz vor Armut, Nichtdiskriminierung sowie der Zugang zu einer intakten Umwelt. Budgetent-scheidungen dürfen diese Rechte nicht untergraben.
Besonders bedenklich ist zudem die Situation im Bereich rechtsstaatlicher Kontrolle. Das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung, das für Prävention, die Bearbeitung von Misshandlungsvorwürfen gegen Polizeibedienstete sowie als zentrale Whistleblower-Stelle zuständig ist, muss weiterhin mit den bereits gekürzten Budgetmitteln auskommen. Besonders schwer wiegt, dass dadurch auch die wichtige Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe, die erst unter der Schwarz-Grünen Regierung geschaffen wurde, weiter unter Druck gerät.
Gerade deshalb braucht es eine verpflichtende menschenrechtliche
Wirkungsprüfung für alle budgetrelevanten Maßnahmen. Bereits
bei der Erstellung des Bundesvor-anschlags soll nachvollziehbar geprüft
werden, welche Auswirkungen Einsparungen, Investitionen und steuerpolitische
Maßnahmen auf die Menschenrechte haben und welche
Bevölkerungsgruppen besonders betroffen sind. Nur so kann sichergestellt
werden, dass budgetpolitische Entscheidungen den menschenrechtlichen Verpflicht-ungen
Österreichs entsprechen und Lasten fair verteilt werden.
Budgetkonsolidierung ist notwendig. Sie darf jedoch nicht zulasten jener erfolgen, die auf den Schutz des Staates angewiesen sind. Eine gerechte Budgetpolitik bedeutet, dass alle einen Beitrag leisten, jene mit den stärksten Schultern aber einen größeren. Menschenrechte müssen deshalb verbindlicher Maßstab der Budgeterstellung sein.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, soll eine verpflichtende menschenrechtliche Wirkungsprüfung in die Budgeterstellung integrieren. Alle Ressorts sollen menschenrechtliche Folgen ihrer Budgets offen-legen. Ein jährlicher „Menschenrechtsbudgetbericht" ist dem Nationalrat vorzulegen. Auch auf EU-Ebene soll sich der Finanzminister für menschenrechtsbasierte Bud-getierung einsetzen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Budgetausschuss vorgeschlagen.