969/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 07.07.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten David Stögmüller, Meri Disoski, Freundinnen und Freunde
betreffend Konversionsfolter endlich für alle stoppen
BEGRÜNDUNG
Konversionsmaßnahmen und konversiv-reparative Praktiken, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität einer Person zu verändern oder zu unterdrücken, sind schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen.
Derartige Maßnahmen wurden aufgrund ihres diskriminierenden, erniedrigenden, schädlichen und betrügerischen Charakters von den Vereinten Nationen in schwer-wiegenden Fällen als Folter eingestuft.[1] Die tiefgreifenden Auswirkungen auf betroffene Personen umfassen einen erheblichen Verlust an Selbstwertgefühl, Angstzustände, depressive Symptome, soziale Isolation, Schwierigkeiten in der Intimität, Selbsthass, Scham und Schuldgefühle, sexuelle Funktionsstörungen, suizidale Gedanken sowie auch Versuche, sich das Leben zu nehmen. Häufig treten auch Symptome einer posttraumatischen Belastungsstörung auf, begleitet von starkem körperlichem Schmerz und Leiden, kommt der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen zum Schluss.[2]
Der Beirat für psychische Gesundheit des Gesundheitsministeriums hielt daraufhin in seiner 39. Sitzung am 10.09.2019 einstimmig fest:
a) „Sexuelle Orientierungen und Genderidentität sind keine Erkrankungen, daher ist auch keine Legitimation einer therapeutischen Intervention bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen gegeben (vgl. ICD-10 bzw. ICD-11, DSM-5).
b) Konversionsverfahren bzw. sog. „Konversionstherapien“ werden von allen im Beirat vertretenen Fachexpertinnen und Fachexperten und Betroffenenvertretern als unethisch und nach vorliegender Evidenz als schädlich eingestuft.
c) Die Anwendung von sog. „Konversionstherapien“ stellt eine Menschen-rechtsverletzung und Diskriminierung gegen LGBTIQ+ Personen (…) dar.“[3]
Laut einer 2024 von der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) durchgeführten Studie, die im Rahmen des „EU LGBTIQ Survey III“ veröffentlicht wurde, gaben 30 Prozent der in Österreich befragten Personen an, Opfer von Konversionsmaßnahmen und konversiv-reparativen Praktiken geworden zu sein.[4]
Die „Kleine Zeitung“ berichtete im Jahr 2023 über ein Hagiotherapie-Zentrum in Graz, das solche menschenrechtswidrigen Konversionsmethoden an LGBTIQ+-Personen durchgeführt haben soll.[5] Zwar wurde diese Einrichtung inzwischen geschlossen, doch wie die Zeitung weiterhin berichtete, finden solche schädlichen und unseriösen Praktiken trotz der negativen Folgen und der öffentlichen Aufmerksamkeit nach wie vor statt. [6]
Am 13. Mai 2026 hat die EU-Kommission mitgeteilt, dass sie den Mitgliedstaaten im kommenden Jahr eine unverbindliche Empfehlung für ein Verbot der Konversions-maßnahmen für alle betroffenen Gruppen vorlegen wird. Demgegenüber hat die Parlamentarische Versammlung des Europarates bereits am 29. Januar 2026 eine Entschließung verabschiedet, die ein Verbot von Konversionsmaßnahmen aufgrund der sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität und/oder des Geschlechtsausdrucks fordert.[7][8]
Vor dem Hintergrund der vorstehenden Erkenntnisse ist es unerlässlich, auch in Österreich ein verbindliches gesetzliches Verbot von Konversionsmaßnahmen und konversiv-reparativen Praktiken zu etablieren. Der Schutz von LGBTIQ+-Personen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, muss gestärkt werden, um weiteres seelisches und körperliches Leid zu verhindern.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz und die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz werden aufgefordert durch rechtliche Klarstellung die Rechtsunsicherheit beim Verbot von Durchführung, Bewerbung und Vermittlung von Maßnahmen, Techniken sowie Praktiken, die auf eine Veränderung und/oder Unterdrückung der sexuellen
Orientierung, der selbstbestimmten Geschlechtsidentität und Geschlechtsausdruck abzielen, zu beseitigen. Gezielte Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen sollen erarbeitet und mittels einer umfassenden Aufklärungskampagne die Öffentlichkeit sowie Fachverbände zu dieser Thematik sensibilisiert und gezielte Beratungs-angebote für Betroffene errichtet sowie ausgebaut werden.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss vorgeschlagen.
[1] https://www.ohchr.org/en/stories/2020/07/conversion-therapy-can-amount-torture-and-should-be-banned-says-un-expert
[2] https://docs.un.org/en/A/HRC/44/53
[3] https://www.arztinvorarlberg.at/aek/dist/att-8253.pdf
[4] https://fra.europa.eu/sites/default/files/fra_uploads/lgbtiq_survey-2024-country_sheet-austria.pdf
[5] https://www.kleinezeitung.at/steiermark/6255094/Heilung-von-Homosexualitaet_Wie-eine-Grazer-Einrichtung
[6] https://www.kleinezeitung.at/steiermark/18193266/umstrittenes-hagiotherapiezentrum-bietet-weiterhin-homo-heilung-an
[7] https://germany.representation.ec.europa.eu/news/eu-kommission-reagiert-auf-europaische-burgerinitiative-zum-verbot-von-konversionsmassnahmen-2026-05-13_de
[8] https://www.coe.int/de/web/portal/-/council-of-europe-body-calls-for-ban-on-conversion-practices