970/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 09.07.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Meri Disoski, Ralph Schallmeiner, Freundinnen und Freunde

 

betreffend stärkere Einbindung von Hebammen in die Schwangerenvorsorge und verpflichtende Verankerung der Hebammenberatung im Eltern-Kind-Pass

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Die Versorgung von Schwangeren steht in Österreich zunehmend vor strukturellen Herausforderungen. Insbesondere der Mangel an Fachärzt:innen für Gynäkologie und Geburtshilfe führt bereits heute dazu, dass Schwangere in manchen Regionen nur eingeschränkt Zugang zu zeitnahen Vorsorgeterminen haben und vermehrt auf Krankenhausambulanzen ausweichen müssen[1]. Dabei gibt es ausreichend genau dafür ausgebildete Hebammen. Mit den Hebammen besteht ein hochqualifizierter Gesundheitsberuf, dessen Potenzial in der Schwangerenvorsorge bislang nicht ausreichend genutzt wird. Denn in Österreich dürfen nach wie vor nur Ärzt:innen die verpflichtenden Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen des Eltern-Kind-Passes durch-führen. Damit hinkt Österreich einmal mehr europäischen Standards hinterher.

Hebammen begleiten Frauen und Familien während Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Gesundheits-förderung und Prävention. Sie sind in der Lage, physiologische Schwangerschaften eigenständig zu betreuen, Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen und bei Bedarf eine weiterführende fachärztliche Versorgung einzuleiten. Eine stärkere Einbindung von Hebammen in die Schwangerenvorsorge kann daher dazu beitragen, die vorhand-enen fachärztlichen Ressourcen gezielt zu entlasten und gleichzeitig die Versorg-ungsqualität zu verbessern.

Auch Vertreter:innen der Ärzt:innenschaft sprechen sich mittlerweile für eine verstärkte Einbindung von Hebammen aus. Angesichts des bestehenden Mangels an Fachärzt:innen stellt die Nutzung der vorhandenen Hebammenkompetenzen eine wichtige Maßnahme zur Sicherstellung einer flächendeckenden und wohnortnahen Versorgung von Schwangeren dar.

Besondere Bedeutung kommt dabei der Hebammenberatung im Rahmen des Eltern-Kind-Passes zu. Diese bietet werdenden Eltern eine umfassende und nieder-schwellige Beratung zu Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und der ersten Zeit mit dem Kind. Eine verpflichtende Verankerung der Hebammenberatung im Eltern-Kind-Pass würde sicherstellen, dass alle Schwangeren von diesem Angebot profitieren können. Dies gilt insbesondere für jene Frauen und Familien, die bestehende Vorsorgeangebote bislang nur eingeschränkt in Anspruch nehmen.

Darüber hinaus leisten Hebammen auch im Wochenbett einen unverzichtbaren Bei-trag zur Versorgung von Mutter und Kind. Ein verstärkter Einsatz von Hebammen auf Wochenbettstationen würde nicht nur die Betreuungsqualität erhöhen, sondern auch dringend benötigte ärztliche und pflegerische Ressourcen freisetzen und damit zur Entlastung des gesamten Gesundheitssystems beitragen. Zudem können Frauen nach einem Schwangerschaftsverlust durch eine 1:1-Betreuung von Hebammen optimal versorgt sowie empathisch und kompetent begleitet werden.

Hebammen leisten unersetzliche Arbeit in sensiblen Lebensphasen von Frauen. Die stärkere Einbindung von Hebammen in die Schwangerenvorsorge sowie die verpflichtende Verankerung der Hebammenberatung im Eltern-Kind-Pass stellen daher eine effiziente, qualitätssteigernde und gesundheitspolitisch notwendige Maß-nahme dar, um die Versorgung von Schwangeren, Kindern und Familien langfristig sicherzustellen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert,

 

  1. Hebammen verstärkt und entsprechend ihrer gesetzlichen Kompetenzen in die Schwangerenvorsorge einzubinden und die erforderlichen rechtlichen sowie organisatorischen Rahmenbedingungen für eine Ausweitung ihrer Tätigkeit im Rahmen des Eltern-Kind-Passes zu schaffen;
  2. die Hebammenberatung verpflichtend im Eltern-Kind-Pass zu verankern, um allen Schwangeren einen niederschwelligen Zugang zu qualitätsgesicherter Beratung und Begleitung zu ermöglichen;
  3. Maßnahmen zu setzen, um den Einsatz von Hebammen in der Schwangerenvorsorge und auf Wochenbettstationen flächendeckend als Kassenleistung auszubauen und dadurch das Gesundheitssystem nachhaltig zu entlasten;
  4. österreichweit niederschwellige und mehrsprachige Infokampagnen zu führen, damit mehr Frauen ihren gesetzlichen Anspruch auf Hebammenbetreuung wahrnehmen.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.



[1] Vgl. Mangel bei Schwangerenvorsorge | Ö1 Frühjournal, 25.06. | Ö1 | ORF-Radiothek