971/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 09.07.2026
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Sigrid Maurer, Freundinnen und Freunde
betreffend Sofortmaßnahmen zur Förderung von journalistischer Innovation und Medienvielfalt
BEGRÜNDUNG
Eine vielfältige, unabhängige und innovative Medienlandschaft ist eine zentrale Voraussetzung für eine funktionierende Demokratie. Sie ermöglicht Meinungsvielfalt, stärkt den öffentlichen Diskurs und schafft die Grundlage für informierte gesellschaftliche und politische Entscheidungen. Gerade im digitalen Zeitalter stehen Medien jedoch vor tiefgreifenden strukturellen Veränderungen: Neue Technologien, verändertes Nutzungsverhalten und die Dominanz globaler Plattformen verändern Produktions-, Vertriebs- und Finanzierungsmodelle grundlegend.
Österreich verfügt über ein über viele Jahre ausgebautes System der Medienförderung. Dieses hat wesentlich dazu beigetragen, journalistische Angebote und publizistische Leistungen zu sichern. Gleichzeitig zeigt sich jedoch, dass die bestehenden Förderinstrumente historisch gewachsene Marktstrukturen vielfach fortschreiben. Neue digitale Medienangebote, journalistische Start-ups und innovative Geschäftsmodelle haben oftmals nur eingeschränkten Zugang zu Förderungen oder erfüllen bestehende Fördervoraussetzungen aufgrund ihrer Unternehmensstruktur oder ihrer frühen Entwicklungsphase nicht. Dadurch werden Innovation, Markteintritt und publizistische Vielfalt erschwert.
Dabei entstehen gerade im digitalen Bereich neue journalistische Formate, datenjournalistische Projekte, gemeinwohlorientierte Medien, lokale und regionale Onlineangebote sowie innovative Geschäftsmodelle, die einen wichtigen Beitrag zur Meinungsvielfalt leisten können. Eine zukunftsorientierte Medienpolitik sollte diesen Entwicklungen Rechnung tragen und neben der Sicherung bestehender Qualitätsmedien auch gezielt Innovation ermöglichen.
Die Notwendigkeit einer Reform der Medienförderung ist mittlerweile auch durch aktuelle Analysen bestätigt. Im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport wurde eine umfassende Evaluierung des österreichischen Medienfördersystems erstellt, die Reformbedarf insbesondere im Hinblick auf Digitalisierung, Innovation und die Förderung neuer Marktteilnehmer aufzeigt. Gleichzeitig wurde im Budgetausschuss Anfang Juli 2026 angekündigt, dass eine grundlegende Reform der Medienförderung erst ab dem Jahr 2028 umgesetzt werden soll. Für viele kleine und digitale Medienunternehmen, die bereits heute unter den schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Medienmarktes leiden und im Wettbewerb mit internationalen Plattformen bestehen müssen, kommt ein derart später Reformzeitpunkt jedoch zu spät. Gerade innovative journalistische Angebote benötigen jetzt faire Entwicklungschancen und einen diskriminierungs-freien Zugang zu Förderungen. Eine zukunftsorientierte Medienpolitik darf notwendige Reformen daher nicht aufschieben, sondern muss bereits in den kommenden Förderperioden wirksame Maßnahmen setzen, um Medienvielfalt, Innovation und den Wettbewerb am österreichischen Medienmarkt nachhaltig zu stärken.
Im Regierungsprogramm 2025–2029 bekennt sich die Bundesregierung ausdrücklich zu diesem Ziel. Dort wird festgehalten:
„Ausbau der Förderungen mit Schwerpunkt Innovation, um Medien-Start-ups und neuen Medienprodukten eine Chance zu geben.“
Förderpolitik soll nicht ausschließlich bestehende Marktstrukturen absichern, sondern Anreize für neue journalistische Angebote, technologische Innovation, nachhaltige Geschäftsmodelle und publizistische Vielfalt schaffen. Ziel muss ein Förderregime sein, das Innovation und Qualität gleichermaßen berücksichtigt und gleiche Entwicklungschancen für etablierte Medienunternehmen ebenso wie für neue Marktteilnehmer:innen eröffnet.
Internationale Beispiele zeigen, dass innovationsorientierte Medienförderung wesent-lich dazu beitragen kann, die Wettbewerbsfähigkeit des Medienstandortes zu stärken, journalistische Vielfalt zu erhöhen und die digitale Transformation erfolgreich zu begleiten. So unterstützt etwa Dänemark mit seiner Medienförderung gezielt digitale Nachrichtenmedien und stellt den publizistischen Auftrag stärker als den Verbreitungsweg in den Mittelpunkt. Schweden hat seine traditionelle Presse-förderung zu einer plattformneutralen Medienförderung weiterentwickelt, um Innovation und Medienvielfalt gleichermaßen zu stärken. In den Niederlanden fördert der Stimuleringsfonds voor de Journalistiek gezielt journalistische Innovation, Medien-Start-ups und neue Geschäftsmodelle. Diese Beispiele zeigen, dass moderne Medienförderung nicht allein bestehende Marktstrukturen absichert, sondern gezielt Innovation, publizistische Vielfalt und die digitale Wettbewerbs-fähigkeit des Medienstandortes fördert.
Gerade kleinere Medienunternehmen und Start-ups leisten häufig wichtige Beiträge zur Entwicklung neuer journalistischer Formate, digitaler Technologien, Geschäfts-modelle und Zielgruppenangebote. Diese Innovationskraft sollte durch geeignete Förderinstrumente gezielt unterstützt werden.
Eine moderne Medienförderung muss daher neben publizistischer Qualität und journalistischer Unabhängigkeit verstärkt Kriterien wie Innovation, Digitalisierung, Markteintritt, technologische Entwicklung, Kooperationen sowie nachhaltige Geschäftsmodelle berücksichtigen. Gleichzeitig soll sie transparent, nachvollziehbar und diskriminierungsfrei ausgestaltet sein, damit Förderentscheidungen fair und objektiv erfolgen.
Österreich benötigt daher eine Weiterentwicklung der Medienförderung, die Medienvielfalt stärkt, Innovation ermöglicht und die Wettbewerbsfähigkeit des heimischen Medienstandortes im digitalen Zeitalter nachhaltig absichert.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport, wird ersucht,
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.