973/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 09.07.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Aufbau von Pflege- und Therapiepraxen für mehr Gesundheitskompetenz und eine bessere wohnortnahe Versorgung

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Viele Menschen erleben das Gesundheitssystem zunehmend als unübersichtlich. Wer gesundheitliche Probleme hat, weiß oft nicht, an wen er oder sie sich zuerst wenden soll. Lange Wartezeiten, überfüllte Ambulanzen und fehlende Angebote vor Ort erschweren den Zugang zu einer raschen und bedarfsgerechten Versorgung. Besonders betroffen sind ältere Menschen, Menschen mit chronischen Erkrankungen, Personen mit geringem Einkommen sowie Menschen, die Unterstützung bei der Orientierung im Gesundheits- und Pflegesystem benötigen.

 

Gleichzeitig stehen das Gesundheits- und Pflegesystem sowie die Beschäftigten vor großen Herausforderungen. Die Zahl älterer Menschen steigt, während qualifiziertes Personal vielerorts knapp ist. Umso wichtiger ist es, die vorhandenen Kompetenzen aller Gesundheits- und Pflegeberufe bestmöglich zu nutzen und die Versorgung näher zu den Menschen zu bringen.

 

Pflege- und Therapiepraxen können hier einen wichtigen Beitrag leisten. Sie schaffen einen niederschwelligen Anlaufpunkt für Gesundheitsfragen, Beratung und Unterstützung im Alltag. Leistungen wie Pflegeberatung, Wundmanagement, Physiotherapie, Ergotherapie oder Sozialberatung können gebündelt angeboten werden und dort verfügbar sein, wo sie gebraucht werden. Gerade für ältere Menschen kann dies helfen, möglichst lange selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden zu leben.

 

Pflege- und Therapiepraxen stärken darüber hinaus die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung. Sie helfen Menschen dabei, sich im Gesundheitssystem zurechtzufinden, informierte Entscheidungen zu treffen und passende Unterstützungsangebote in Anspruch zu nehmen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit in der Gesundheitsversorgung.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert,

 

  1. ein bundesweites Pilotprogramm zur Errichtung von Pflege- und Therapiepraxen in Regionen mit besonderem Versorgungsbedarf zu initiieren,
  2. dabei insbesondere Regionen mit geringer Ärztedichte, einem hohen Anteil älterer Menschen oder besonderen sozialen Herausforderungen zu berücksichtigen,
  3. Pflege- und Therapiepraxen als niederschwellige Anlaufstellen für Beratung, Therapie, Pflege und Gesundheitsförderung zu etablieren,
  4. Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen explizit als eigenständige Gesundheitsdienstanbieter:innen (GDA) im Sinne des § 135 ASVG anzuerkennen,
  5. die Zusammenarbeit von Gesundheits-, Pflege- und Sozialberufen in diesen Einrichtungen gezielt zu fördern sowie
  6. die Wirkung der Pflege- und Therapiepraxen auf Versorgungsqualität, Gesundheitskompetenz, Patient:innen und die Entlastung des Gesundheitssystems wissenschaftlich zu evaluieren.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.