974/A XXVIII. GP

Eingebracht am 10.07.2026
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ANTRAG

 

der Abgeordneten Ing. Harald Thau, MMag. DDr. Hubert Fuchs

und weiterer Abgeordneter

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über eine Verbrauch-steuer auf Mineralöl, Kraftstoffe und Heizstoffe (Mineralölsteuergesetz 2022 – MinStG 2022) geändert wird (Blaulichtorganisationen-Entlastungsgesetz)

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über eine Verbrauchsteuer auf Mineralöl, Kraftstoffe und Heizstoffe (Mineralölsteuergesetz 2022 – MinStG 2022) geändert wird (Blaulichtorganisationen-Entlastungsgesetz)

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über eine Verbrauchsteuer auf Mineralöl, Kraftstoffe und Heizstoffe (Mineralölsteuergesetz 2022 – MinStG 2022), BGBl. 630/1994, zuletzt geändert durch BGBl. I 12/2026, wird wie folgt geändert:

 

In § 4 Abs. 1 wird nach Ziffer 12 der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und folgende Ziffer 13 eingefügt:

 

„13. Mineralöl und Kraftstoffe, die von ehrenamtlich getragenen Blaulicht-organisationen nachweislich für Einsatz-, Übungs- und Ausbildungsfahrten verwendet werden.“

 

 

Begründung

 

Die überwiegend ehrenamtlich getragenen Blaulichtorganisationen – insbesondere die Freiwilligen Feuerwehren und die Rettungsorganisationen – sind für die Sicherheit und Gesundheitsversorgung der Bevölkerung unverzichtbar. Sie leisten rund um die Uhr Hilfe in Notsituationen, retten Menschenleben und gewährleisten rasche Unter-stützung bei Unfällen, Bränden, medizinischen Notfällen sowie Katastrophenlagen. Ohne diesen Einsatz, der vielfach in der Freizeit und mit höchster Professionalität erbracht wird, wäre eine flächendeckende und verlässliche Versorgung der Bevölkerung im Ernstfall nicht möglich.

 

Die Bedeutung der Feuerwehren zeigt sich eindrucksvoll an den aktuellen Zahlen des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes: Österreichweit gibt es derzeit 4.752 Feuerwehren, davon 4.438 Freiwillige Feuerwehren, 308 Betriebsfeuerwehren und 6 Berufsfeuerwehren. Im Jahr 2025 bewältigten die österreichischen Feuerwehren insgesamt 254.598 Einsätze, darunter 164.518 technische Einsätze, 64.991 Brandeinsätze und 25.089 sonstige Einsätze. Darüber hinaus retteten sie 10.775 Menschen und 6.557 Tiere. Insgesamt versehen 357.187 Mitglieder ihren Dienst in den österreichischen Feuerwehren, wobei rund 99 Prozent ehrenamtlich und freiwillig tätig sind.[1]

 

Auch die Rettungsorganisationen leisten Tag für Tag einen unverzichtbaren Beitrag zur medizinischen Notfallversorgung, zum Krankentransport sowie zu zahlreichen weiteren gesundheitsbezogenen und sozialen Leistungen. Beispielhaft wird das Österreichische Rote Kreuz von insgesamt 10.719 hauptberuflichen sowie 79.713 freiwilligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern getragen.[2] Allein in der Steiermark legen die Fahrzeuge des Roten Kreuzes jährlich rund 20 Millionen Kilometer zurück. Diese Zahlen stehen stellvertretend für die enorme Mobilitätsleistung und Einsatzdichte der Rettungsorganisationen insgesamt.[3]

 

Blaulichtorganisationen sind damit eine tragende Säule unseres Gemeinwesens. Umso schwerer wiegt es, dass die steigenden und weiterhin hohen Treibstoffkosten eine erhebliche finanzielle Belastung für diese Organisationen darstellen. Gerade Einsatzorganisationen, deren Funktionsfähigkeit wesentlich von ständiger Mobilität abhängt, werden durch hohe Kraftstoffpreise in besonderem Ausmaß belastet. Zusätzliche finanzielle Hürden dürfen jedoch nicht dazu führen, dass die Einsatzbereitschaft jener Organisationen geschwächt wird, auf die sich die Bevölkerung im Ernstfall verlassen können muss.

 

Vor diesem Hintergrund ist eine gezielte Entlastung der Blaulichtorganisationen dringend geboten. Der steirische FPÖ-Landeshauptmann Mario Kunasek fordert daher für Einsatzorganisationen seit Wochen eine Befreiung von der Mineralölsteuer. Die Belastung von Einsatzorganisationen durch die aktuell hohen Treibstoffkosten war daher auch Thema bei der Landeshauptleutekonferenz am 19. Juni 2026. Dabei wurde folgender parteiübergreifender Beschluss gefasst:

 

„Die Landeshauptleutekonferenz hält fest, dass Feuerwehren sowie Rettungs-organisationen des allgemeinen bzw. des besonderen Rettungsdienstes, die nach den jeweiligen Landesgesetzen gesetzlich oder durch einen Verwaltungs-akt anerkannt bzw. tätig sind, durch höhere Treibstoffkosten belastet sind. Die Bundesregierung wird ersucht, Maßnahmen zur Unterstützung zumindest in Höhe der anfallenden Mineralölsteuer zu prüfen.“[4]

 

Wie hoch die steuerliche Belastung von Kraftstoffen ist, zeigt ein Blick auf die Zusammensetzung der Treibstoffpreise: Im Jänner 2026 machten Mineralölsteuer, CO-Bepreisung und Mehrwertsteuer bei Benzin rund 58 Prozent des Gesamtpreises aus, bei Diesel rund 53 Prozent. Zwar wurde mit 1. April 2026 im Rahmen der beschlossenen Spritpreisbremse eine temporäre Senkung der Mineralölsteuer um 5 Cent pro Liter eingeführt, seit 1. Juli 2026 beträgt diese Reduktion jedoch nur mehr 0,8 Cent pro Liter. Von einer nachhaltigen Entlastung kann daher keine Rede sein.

 

Eine finanzielle Entlastung der Blaulichtorganisationen ist daher dringend erforderlich. Ein erster wirksamer Schritt wäre die Befreiung dieser Organisationen von der Mineralölsteuer, um ihre Einsatzfähigkeit dauerhaft abzusichern. Die Gegen-finanzierung dieser Maßnahme soll durch eine Reduktion von ideologisch motivierten NGO-Förderungen erfolgen.

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Finanzausschuss zuzuweisen, und das Verlangen eingebracht, eine erste Lesung innerhalb von drei Monaten durchzuführen.



[1]    https://www.bundesfeuerwehrverband.at/2026/03/22/feuerwehren-in-oesterreich-2025-weniger-einsaetze-mehr-mitglieder/ (aufgerufen am 30.06.2026)

[2]    https://jahresbericht.roteskreuz.at/jahresbericht-2024/facts-and-figures (aufgerufen am 30.06.2026)

[3]    https://www.roteskreuz.at/steiermark/news/presse-und-medienservice/22-neue-rotkreuz-offizierinnen (aufgerufen am 30.06.2206)

[4]    https://www.noe.gv.at/noe/Landeshauptleutekonferenz_19.06.2026.pdf (aufgerufen am 30.06.2026)