Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über eine Verbrauchsteuer auf Mineralöl, Kraftstoffe und Heizstoffe (Mineralölsteuergesetz 2022 – MinStG 2022) geändert wird (Blaulichtorganisationen-Entlastungsgesetz)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über eine Verbrauchsteuer auf Mineralöl, Kraftstoffe und Heizstoffe (Mineralölsteuergesetz 2022 – MinStG 2022), BGBl. 630/1994, zuletzt geändert durch BGBl. I 12/2026, wird wie folgt geändert:

In § 4 Abs. 1 wird nach Ziffer 12 der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und folgende Ziffer 13 eingefügt:

      „13. Mineralöl und Kraftstoffe, die von ehrenamtlich getragenen Blaulichtorganisationen nachweislich für Einsatz-, Übungs- und Ausbildungsfahrten verwendet werden.“