Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (Novelle für sichtbare Schutzwege)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Die Straßenverkehrsordnung 1960 – StVO. 1960, BGBl. Nr. 159/1960, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 17/2026, wird wie folgt geändert:

Nach § 55 Abs. 6 wird folgender Abs. 6a eingefügt:

„(6a) Flächen zwischen Bodenmarkierungen auf der Straße sind in der Farbe der Fahrbahn zu belassen oder, soweit dies zur Erzielung eines ausreichenden Kontrastes erforderlich ist, einfärbig auszuführen. Eine Gestaltung der Flächen zwischen Bodenmarkierungen auf der Straße in mehreren Farben oder mit Mustern, Bildern, Schriftzeichen oder sonstigen Symbolen ist unzulässig.“