977/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 10.07.2026
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
betreffend Höhere Bestrafung bei vorzeitiger Kreditrückzahlung verhindern
Leistbares Wohnen und faire Kreditbedingungen sind für viele österreichische Familien, Eigentümer und Häuslbauer von zentraler Bedeutung. Daher ist es gerade in wirtschaftlich äußerst angespannten Zeiten von größter Bedeutung, dass man Bürgerinnen und Bürger dabei unterstützt, die Wohnkosten entsprechend leistbar zu halten.
Diese Bundesregierung macht aber nun genau das Gegenteil und beschließt eine Verdreifachung der finanziellen Belastung bei vorzeitiger Tilgung von fix verzinsten Hyypothekarkrediten zugunsten des Bankensektors.
Mit der im Budgetbegleitgesetz 2027-2028 vorgesehenen Änderung des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes soll die derzeit geltende Deckelung der „Pönale“ bei vorzeitiger Tilgung von Fixzinskrediten in den meisten Fällen von 1% auf 3% angehoben werden. Diese „Pönale“ bezieht sich auf jene Zinsen, die der Verbraucher bis zum Ende der Laufzeit des Kreditvertrags für den betreffenden Kreditbetrag hätte zahlen müssen.
In den Erläuterungen zur gegenständlichen Regierungsvorlage klingt die Begründung für diese zusätzliche Belastung für jene Personen und Familien, die zur Finanzierung einer Wohnraumschaffung einen Fixzinskredit aufnehmen müssen, geradezu zynisch:
„Die Begrenzung der Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kreditrück-zahlung soll gelockert werden. Das ermöglicht Kreditgebern in höherem Ausmaß ihre tatsächlich erlittenen Nachteile geltend zu machen, wodurch eine verstärkte Vergabe von Krediten mit Fixzinssatz zu erwarten ist.“[1]
Wie bereits ausgeführt sind die leidtragenden dieser geplanten Verschärfung der „Bestrafung“ bei vorzeitiger Kredittilgung die Kreditnehmer, für die dadurch eine spürbare zusätzliche finanzielle Belastung entstehen würde. Darüber hinaus werden damit ausgerechnet jene Menschen bestraft, die ihre Verbindlichkeiten frühzeitig tilgen wollen und wirtschaftlich verantwortungsvoll handeln.
Es ist insbesondere nicht hinnehmbar, dass die Bundesregierung eine derart massive Verschlechterung für Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer mit bloßen Behauptungen rechtfertigt.
Der Standard schreibt in diesem Zusammenhang völlig zurecht:
„Die Maßnahme ist offenbar ein Zugeständnis der Koalition an den Banken-sektor, der ja in Form einer deutlich höheren Bankenabgabe am Sparpaket beteiligt wird. Dem Vernehmen nach soll sich die ÖVP dafür starkgemacht haben. 300 Millionen Euro sind hier im Budget jeweils für 2027 und 2028 eingestellt, ab 2029 fällt der Betrag auf 90 Millionen zurück.
Im Rahmen der Gesetzeserläuterungen wird argumentiert, dass die bisherige Deckelung dazu geführt haben könnte, dass Banken ihre Fixzinssätze höher angesetzt haben. "Vor diesem Hintergrund soll sich die vorgesehene Anhebung der Deckelung dämpfend auf die Höhe der Fixzinssätze auswirken", heißt es in dem Dokument. Belege für diese These finden sich nicht.“[2]
Aus Sicht der unterfertigten Abgeordneten ist daher noch vor dem Inkrafttreten dieser Belastung mit 1. Jänner 2027 dringend wieder eine Reparatur des gegenständlichen Gesetzes dahingehend vorzunehmen, dass die derzeit bestehenden Bestimmungen beibehalten werden.
Vorzeitige Kreditrückzahlungen dürfen nicht zum Anlass genommen werden, Bürgerinnen und Bürger stärker zu belasten und Banken zusätzliche Einnahmen zu sichern. Ziel muss es sein, faire und planbare Kreditbedingungen zu garantieren und die vorgesehene Verdreifachung der Vorfälligkeitsentschädigung auf 3% jedenfalls zu verhindern.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der sichergestellt wird, dass die bestehende Deckelung der Vorfälligkeitsentschädigung mit 1% gemäß § 20 Abs. 3 Z 2 Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz beibehalten wird.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen.