978/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 10.07.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Maximilian Weinzierl, MMag. DDr. Hubert Fuchs
und weiterer Abgeordneter
betreffend Anhebung der PKW-Luxustangente
Die sogenannte „Luxustangente“ begrenzt die steuerliche Absetzbarkeit der Anschaffungskosten von Personen- und Kombinationskraftwagen. Seit 2005 (!) liegt die Luxustangente für betrieblich genutzte Fahrzeuge laut PKW-Angemessenheits-verordnung bei 40.000 Euro.[1] Zu den für die Angemessenheitsgrenze maßgeblichen Anschaffungskosten gehören neben Kosten für Sonderausstattungen wie z.B. Klimaanlagen, Alufelgen, Sonderlackierung, Antiblockiersystem, Airbag, Allradantrieb, ein serienmäßig eingebautes Autoradio sowie ein serienmäßig eingebautes Navigationssystem, die Umsatzsteuer und die Normverbrauchsabgabe.
Kostet ein Pkw (der nicht als Fiskal-Lkw anerkannt ist) mehr als die derzeit erlaubten 40.000 Euro, darf dieser Teil der Abschreibungen steuerlich nicht geltend gemacht werden und reduziert damit auch nicht die Steuerbelastung des Unternehmens.
Die unveränderte Beibehaltung der Luxustangente bei 40.000 Euro führt damit zu einer schleichenden steuerlichen Mehrbelastung für Unternehmen, ohne dass ein entsprechender gesetzgeberischer Akt gesetzt wird. Die Berufsgruppe der Handels-agenten fordert beispielsweise eine Anpassung der Luxustangente sowie weniger Bürokratie bei der steuerlichen Abrechnung.
Die EPUs, die rund 60 Prozent der österreichischen Betriebe ausmachen, fordern eine Reform der steuerlichen Behandlung von betrieblich genutzten Fahrzeugen. Eine der Forderungen betrifft die sogenannte Luxustangente. Und:
„Wenn eine Grenze seit 2005 unverändert bleibt und gleichzeitig die Preise für Fahrzeuge deutlich gestiegen sind, ist das irgendwann keine Sparsamkeit mehr, sondern eine Investitionsbremse für mobile Unternehmer.“[2]
Im Übrigen ist im aktuellen Regierungsprogramm eine „Anhebung der Luxustangente auf € 55.000 ab 2027“[3] angekündigt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, möge die PKW-Angemessenheitsverordnung umgehend dahingehend ändern, dass die Angemessenheitsgrenze bei den PKW-Anschaffungskosten künftig 60.000 Euro anstatt der derzeitigen 40.000 Euro (inkl. USt und NoVA) beträgt.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Finanzausschuss zuzuweisen.
[1] https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=
20003797&Artikel=&Paragraf=1&Anlage=&Uebergangsrecht=
(aufgerufen am 25.06.2026)
[2] https://www.nachrichten.at/wirtschaft/einzelunternehmen-weniger-buerokratie-bei-autos;art15,4171317 (aufgerufen am 25.06.2026)
[3] https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:8d78b028-70ba-4f60-a96e-2fca7324fd03/Regierungsprogramm_2025-2029.pdf , S. 23 (aufgerufen am 25.06.2026)