985/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 10.07.2026
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Peter Schmiedlechner

und weiterer Abgeordneter

betreffend Existenzen von Farmwildbetrieben retten – Sikawild Haltungsverbot verhindern

 

 

Farmwild direkt vom Bauernhof ist gerade für viele Nebenerwerbsbetriebe in Österreich eine gute Alternative zur arbeitsintensiven Rinderhaltung. Diese Form der alternativen Grünlandnutzung – auch auf weniger günstig gelegenen Grünland-standorten – bietet vielversprechende Möglichkeiten und Chancen am Markt und ist auch gut vereinbar für kleinere Betriebe.[1]

 

Gerade in den letzten Jahren haben viele Betriebe auf die Edelrasse Sikawild umgestellt oder sind neu eingestiegen. Derzeit wird Sikawild in mehr als 200 österreichischen Farmwildbetrieben gehalten.

 

Am 20. Juni 2025 beschloss der zuständige EU-Ausschuss, das Sikawild in die Unionsliste aufzunehmen. Am 7. August 2025 wurde das Sikawild dann endgültig von der EU auf die Liste invasiver gebietsfremder Tierarten gesetzt. Gemäß EU-VO 1143/2014[2] wird damit die Haltung, Züchtung, Transport und Einfuhr mit 7. August 2025 verboten. Gemäß Art. 32 der EU-VO 1143/2014 gibt es eine Übergangsfrist von 2 Jahren, in welcher aber eine Vermehrung der Tiere nicht mehr gestattet ist (d.h. spätestens zur Brunft 2026 dürfen die Hirsche nicht mehr mit anderen Tieren angepaart werden).[3]

 

Diese realitätsferne Risikobewertung einer kontrollierten Nutztierhaltung inklusive der darauffolgenden EU-Verordnung, das Sikawild als invasive gebietsfremde Tierart einzustufen, vernichtet familiäre Existenzen und eine seit mehr als 100 Jahre verantwortungsvolle und erfolgreiche Zucht.

 

Diese zutiefst abzulehnende Maßnahme von Seiten der Europäischen Kommission stößt in Österreich auf breiten Widerstand. So unterstützen unter anderem die Österreichische Wildtierstiftung und Jagd Österreich die heimischen Farmwildhalter und lehnen die von der EU verordnete Massentötung von Sikawild ab.

 

„Jagd Österreichs Präsident, Landesjägermeister Anton Larcher, und Salzburgs Landesjägermeister Max Mayr Melnhof, Präsident der Österreichischen Wildtierstiftung, stellen sich an die Seite der Farmwildhalter und fordern Ausnahmeregelungen zum Erhalt des Sikawildes in Österreich.“[4]

 

Nicht zuletzt verabschiedete die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Oberösterreich eine entsprechende Resolution betreffend die „Schaffung der Möglichkeit zur Haltung von Sikawild in landwirtschaftlichen Gehegen bzw. Anpassung der Übergangsfristen“, in welcher der zuständige Bundesminister Norbert Totschnig unter anderem aufgefordert wird, sich auf europäischer Ebene für eine Ausnahmegenehmigung für die Haltung von Sikawild in landwirtschaftlichen Gehegen einzusetzen. Begründet wird dies unter anderem wie folgt:

 

„Viele dieser landwirtschaftlichen Betriebe haben in den vergangenen Jahren aufgrund der besonderen Eigenschaften des Sikawilds gezielt in diese Produktionsform investiert. Eine kurzfristige Umstellung auf andere Wildarten ist für viele dieser Betriebe praktisch nicht möglich, ohne massive wirtschaftliche Verluste zu erleiden. Zum einen fehlt derzeit entsprechendes Zuchtmaterial für alternative Wildarten, zum anderen würde eine Umstellung zwangsläufig zu längeren Produktionsunterbrechungen führen, wodurch Einkommensverluste entstehen würden. Ein kurzfristiger Bestandsabbau würde zudem zu erheblichen Marktverwerfungen führen, da der Markt die plötzlich steigenden Mengen an Wildfleisch nicht aufnehmen kann und dadurch ein massiver Preisverfall sowie wirtschaftliche Schäden für sämtliche Farmwildhalter drohen.“[5]

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, die Einleitung eines Verfahrens zur Zulassung für Sika-Wild gemäß Art. 9 der Verordnung EU Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten zu unterstützen und sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass gemäß Artikel 9 der gegenständlichen Verordnung eine Ausnahme-genehmigung für die Haltung von Sikawild in landwirtschaftlichen Gehegen erwirkt wird, sodass dieses weiterhin unter den in Artikel 8 vorgesehenen strengen Auflagen gehalten werden kann.“

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zuzuweisen.



[1]    https://bauernzeitung.at/artikel/oberosterreich/farmwild-aus-baeuerlichem-gehege (aufgerufen am 03.07.2026)

[2]    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=celex:32014R1143 (aufgerufen am 03.07.2026)

[3]    https://ooe.lko.at/sikawild-als-invasive-art-eingestuft-worden+2400+4303241 (aufgerufen am 03.07.2026)

[4]    https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20260630_OTS0167/jagd-oesterreich-nein-zur-keulung-tausender-sika-in-oesterreich (aufgerufen am 03.07.2026)

[5]    https://ooe.lko.at/media.php?filename=download%3D%2F2026.03.12
%2F1773326121656689.pdf&rn=Sikawild.pdf
(aufgerufen am 03.07.2026)