991/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 10.07.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Markus Leinfellner
und weiterer Abgeordneter
betreffend Sportfördermittel ausschließlich für den heimischen Sport verwenden
Die Mittel des Sportbudgets müssen konsequent ihrem eigentlichen Zweck dienen, nämlich der Förderung des Sports, der Vereine, der Verbände sowie der Bewegungs- und Nachwuchsarbeit. Öffentliche Gelder, die im Sportbereich veranschlagt sind, müssen dort ankommen, wo sie für den heimischen Sport tatsächlich gebraucht werden. Das betrifft den Breitensport ebenso wie den Spitzensport, die Nachwuchsförderung, die Trainerarbeit oder die sportliche Infrastruktur.
In den vergangenen Jahren wurden zunehmend Fördermittel für Vorhaben verwendet, deren Schwerpunkt außerhalb des eigentlichen Sportbereichs liegt. Dazu zählen gesellschaftspolitische Kampagnen, NGO-Projekte oder Initiativen zur Extremismus-bekämpfung. Unabhängig von der inhaltlichen Bewertung solcher Projekte ist festzuhalten, dass das Sportbudget nicht zur Finanzierung von Aufgaben herangezogen werden soll, die keinen unmittelbaren Bezug zum österreichischen Sport haben.
Jeder Euro, der dem Sportbudget für sportfremde Zwecke entnommen wird, fehlt letztlich den Vereinen, Trainern, Funktionären und Sportlern. Gerade in Zeiten steigender Kosten für Infrastruktur und Energie muss sichergestellt werden, dass die verfügbaren Mittel vollständig dem österreichischen Sport zugutekommen.
Im Rechnungshofausschuss vom 30. Juni 2026 hielt Sportstaatssekretärin MMag. Michaela Schmidt fest, dass „derzeit alle Förderungen danach abgeklopft würden, ob sie auf die Kernbereiche des Sports zurückgeführt werden können.“[1] Wenn Förderungen auf ihre Rückführbarkeit auf die Kernbereiche des Sports geprüft werden, muss daraus auch eine nachvollziehbare Konsequenz folgen. Förderungen, die nicht dem Breitensport, dem Spitzensport, dem Nachwuchs, der Vereins- und Verbands-arbeit, der Trainerarbeit, dem Wettkampfbetrieb oder der sportlichen Infrastruktur dienen, sind daher nicht aus dem Sportbudget zu finanzieren.
Besonders problematisch sind Förderungen für allgemeine Extremismusprävention, Deradikalisierung, politische Bildungsarbeit oder Gesellschaftspolitik, wenn der unmittelbare Sportbezug fehlt oder nur vorgeschoben erscheint. Solche Aufgaben mögen in anderen Ressorts ihren Platz haben, dürfen aber nicht aus dem ohnehin begrenzten Sportbudget finanziert werden.
Die Beratungen im Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses[2] zur Finanzierung von NGOs haben deutlich gemacht, wie wichtig eine klare Zweckbindung öffentlicher Mittel ist. Gerade bei Zahlungen an Organisationen außerhalb klassischer staatlicher Strukturen muss nachvollziehbar sein, wofür Geld verwendet wird, welche Leistungen erbracht werden und ob der jeweilige Förderzweck tatsächlich erfüllt wurde. Im Sportbereich braucht es eine besonders klare Zweckbindung. Förderungen an Organisationen außerhalb des organisierten Sports können nur dann vertretbar sein, wenn der Nutzen für den heimischen Sport klar und nachvollziehbar ist. Die bisherige Förderpraxis, bei der unter dem „Etikett Sport“ Mittel für Projekte verwendet werden, die mit dem eigentlichen Sport nur am Rande zu tun haben, ist zu beenden.
Das Sportbudget ist ausschließlich für den Sport zu verwenden. Förderungen sollen sich auf die Schaffung von Bewegungsangeboten, die Unterstützung der Vereine und Verbände, die Ausbildung von Trainern, die Nachwuchsförderung, den Wettkampf-betrieb sowie die Verbesserung der sportlichen Rahmenbedingungen und der Sportinfrastruktur konzentrieren. Nur so kann gewährleistet werden, dass öffentliche Mittel effizient eingesetzt werden und dort ankommen, wo sie den größten Nutzen entfalten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport, wird aufgefordert sicherzustellen, dass finanzielle Mittel aus dem Sportbudget künftig ausschließlich für Vorhaben mit unmittelbarem Bezug zum österreichischen Sport verwendet werden. Gesellschaftspolitische Projekte, Maßnahmen der Extremismusprävention und Deradikalisierung sowie sportfremde NGO-Subventionen und Förderungen an Vereine und Organisationen, deren Tätigkeit keinen unmittelbaren Bezug zum heimischen Sport aufweist, sollen nicht aus dem Sportbudget finanziert werden.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Sportausschuss zuzuweisen