992/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 10.07.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger
und weiterer Abgeordneter
betreffend Veto gegen den EU-Plan, unkontrollierte Militärtransporte über österreichische Staatsgrenzen hinweg zu bewegen
Am 19. November 2025 legte die EU-Kommission einen Verordnungsvorschlag „zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Erleichterung des Transports von militärischer Ausrüstung, militärischen Gütern und militärischem Personal innerhalb der Union“ vor.[1]
Hintergrund dieses Rechtsaktes ist der Krieg zwischen Russland und der Ukraine, wie folgendem Satz aus dem Dokument entnommen werden kann:
„Ferner zeigt der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine jeden Tag, wie wichtig es ist, die militärische Hilfe und Versorgung so schnell und reibungslos wie möglich zu mobilisieren.“[2]
Ein Ärgernis im Bereich der militärischen Mobilität sind der EU-Bürokratie allerdings nationale Vorschriften der Mitgliedstaaten. Deswegen forciert selbige mit diesem Verordnungsvorschlag einen einheitlichen Rahmen für Genehmigungsverfahren, „um militärische Transporte in der Union und über ihre Außengrenzen hinaus zu erleichtern.“[3]
Zu diesem Zweck soll ein Mitgliedstaat einen anderen um dauerhafte Genehmigungen militärischer Transporte gemäß Artikel 5 oder um Ad-hoc-Genehmigungen militärischer Transporte gemäß Artikel 6 des Verordnungsvorschlages ersuchen können.[4]
Doch darüber hinaus wird auch ein europäisches Reaktionssystem für die militärische Mobilität „EMERS“ (European Military Mobility Enhanced Response System) eingerichtet.[5] Erkennt nun die Europäische Kommission einen „Bedarf an deutlich höheren Mengen, Frequenzen oder Geschwindigkeiten für militärische Transporte in der Union“, so kann sie dieses Reaktionssystem auslösen. Hierfür legt sie dem Rat der Europäischen Union einen Vorschlag für einen Durchführungsrechtsakt zur Aktivierung des EMERS vor. Zur Entscheidungsfindung hat der Rat lediglich 48 Stunden Zeit, wobei – einmal beschlossen – die Anwendung des EMERS volle 12 Monate andauern kann. Weitere Verlängerungsmöglichkeiten bestehen zusätzlich.[6]
Artikel 20 enthält den äußerst bedenklichen Kern des Verordnungsvorschlages:
„Abweichend von den Artikeln 5 und 6 gelten während des Zeitraums der Aktivierung des EMERS Anträge auf Genehmigungen militärischer Transporte als von den annehmenden Mitgliedstaaten angenommen. […] Der ersuchende Mitgliedstaat unterrichtet die annehmenden Mitgliedstaaten so früh wie möglich, spätestens jedoch sechs Stunden vor der planmäßigen Ankunftszeit an der Grenzübergangsstelle des annehmenden Mitgliedstaats, über den beabsichtigten militärischen Transport.“[7]
Gemäß Artikel 21 Absatz 7 ist zudem vorgesehen, dass wenn militärischen Transporten ein vorrangiger Zugang während des Zeitraums der Aktivierung des EMERS gewährt wird, anderen betroffenen Verkehrsnutzern keine Entschädigung zusteht.[8] In weiterer Folge könnten österreichischen Unternehmen über Monate hinweg erhebliche Kosten entstehen, ohne Recht auf Entschädigung.
Es soll folgerichtig ein gefährlicher Automatismus greifen, um ohne nationalstaatliche Kontrollen den militärischen Transport von Truppen und Ausrüstung über die EU-Mitgliedstaaten hinweg forcieren zu können. Bei derlei Ansinnen der Europäischen Kommission müssten eigentlich sämtliche neutralitäts- und souveränitätsrechtliche Alarmglocken der österreichischen Bundesregierung schrillen. Doch die schwarz-rot-rosa Bundesregierung hat sich öffentlich zu diesem EU-Aufmarschplan überhaupt noch nicht positioniert. Dies weckt natürlich den Verdacht, dass selbige entgegen den neutralitätspolitischen Interessen unseres Landes dem Plan der EU-Kommission still und heimlich zustimmen möchte. Um diese Vorgehensweise bereits im Vorfeld zu stoppen, soll dieser Antrag sicherstellen, dass die österreichische Bundesregierung zum Wohle der Neutralität und Souveränität Österreichs der EU-Kommission eine klare Absage erteilt.
Österreich muss souverän in der Frage bleiben, welchen anderen Staaten zu welchen Zwecken militärische Transporte über unsere Staatsgrenzen hinweg gewährt werden. Zu diesem Handeln verpflichtet uns unsere im Verfassungs- und Völkerrecht verankerte Neutralität.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landesverteidigung, wird aufgefordert, sich im Rahmen der Institutionen der Europäischen Union gegen den Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Erleichterung des Transports von militärischer Ausrüstung, militärischen Gütern und militärischem Personal innerhalb der Union auszusprechen und diesen abzulehnen.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Landesverteidigungsausschuss zuzuweisen.
[1] COM (2025) 847
https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:b84cfa7d-c619-11f0-8da2-01aa75ed71a1.0010.02/DOC_1&format=PDF (aufgerufen am 16.06.2026)
[2] COM (2025) 847, S. 1
[3] COM (2025) 847, S. 1-2, 32
[4] COM (2025) 847, S. 35
[5] COM (2025) 847, S. 43
[6] COM (2025) 847, S. 43-44
[7] COM (2025) 847, S. 44
[8] COM (2025) 847, S. 46