993/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 10.07.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

betreffend Abschaffung von Sonderpensionsprivilegien

 

 

Die anhaltende Teuerung belastet die Menschen in Österreich weiterhin massiv und trifft insbesondere Pensionisten mit voller Härte. Laut den Zahlen der Pensions-versicherungsanstalt beträgt die durchschnittliche Alterspension einer Frau in Österreich im Jahr 2025 lediglich 1.705,26 Euro, jene eines Mannes 2.434,77 Euro[1].

 

Diese Zahlen zeigen in aller Deutlichkeit, wie groß der Druck auf ältere Menschen ist, deren Einkommen durch die Preissteigerungen bei Wohnen, Energie, Lebensmitteln und Gesundheitskosten laufend entwertet wird. Gerade vor diesem Hintergrund ist die vorgenommene Staffelung bei der Pensionsanpassung nicht gerecht, weil sie Pensionisten benachteiligt, die sich ihre Ansprüche durch jahrzehntelange Arbeit und Beitragsleistung erworben haben und ebenso massiv von der Teuerung betroffen sind.

 

Besonders untragbar ist diese Entwicklung deshalb, weil gleichzeitig seit Jahren Sonderpensionsprivilegien im staatlichen und halbstaatlichen Bereich fortbestehen und diese die Steuerzahler auch noch bis 2070 belasten dürften[2]. Sonder- bzw. Luxuspensionen von weit mehr als 10.000 Euro pro Monat sind in Österreich keine Seltenheit. Während also insbesondere Durchschnitts- und Mindestpensionisten mit Kaufkraftverlusten und Einschränkungen konfrontiert werden, genießen Luxus-pensionisten also immer noch privilegierte Sonderregelungen. Diese Ungleich-behandlung widerspricht dem Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung und untergräbt das Vertrauen in ein faires und nachvollziehbares Pensionssystem.

 

Es braucht daher umgehend volle Transparenz über sämtliche derzeit bestehende Sonderpensionsprivilegien im staatlichen und halbstaatlichen Bereich und in weiterer Folge deren konsequente Beseitigung.

 

 


 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit welcher exzessive Sonderpensionsrechte abgeschafft und die Bezieher unter Deckelung mit der Höchstbeitragsgrundlage in das reguläre ASVG-Pensionssystem übergeleitet werden.

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen.



[1]    https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/gender-statistiken/pensionen (aufgerufen am 06.07.2026)

[2]    https://www.krone.at/2910727 (aufgerufen am 06.07.2026)