995/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 10.07.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Mag. Gernot Darmann

und weiterer Abgeordneter

betreffend Unverzüglicher Stopp der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an Asylberechtigte

 

 

Das Jahr 2015 steht im kollektiven Gedächtnis unserer Gesellschaft für Kontrollverlust und Gesetzlosigkeit. Illegal strömten zehntausende Migranten in unser Land, die bis dahin unvorstellbare Anzahl von 88.340 Asylanträgen wurde gestellt.[1] Es gab keinerlei Grenzschutz, die damalige rot-schwarze Regierung sah der Invasion in unsere Heimat tatenlos zu oder begrüßte diese sogar, wie etwa die damalige Innenministerin Johanna Mikl-Leitner am Wiener Westbahnhof.

 

Am meisten Asylanträge stellten im Jahr 2015 Afghanen (25.563), gefolgt von Syrern (24.547).[2] Also eben Vertreter jener Nationalitäten, welche seitdem in der Kriminal-statistik stark überrepräsentiert sind und ungeheuerliche Gewaltverbrechen, von Gruppenvergewaltigungen bis hin zu Terroranschlägen, gegen die heimische Bevölkerung begehen.

 

Entscheidend ist nun, dass nach der momentan geltenden Gesetzeslage all jenen Migranten, welche 2015 den Status des Asylberechtigten zuerkannt bekommen haben, im Jahr 2025 – also nach zehnjährigem Aufenthalt – die österreichische Staats-bürgerschaft verliehen werden kann.[3]

 

Exakt zu dieser Entwicklung, vor der die FPÖ seit Jahren warnt, ist es nun gekommen: 2025 bekamen 3.190 Syrer und 1.302 Afghanen die österreichische Staats-bürgerschaft verliehen[4], allein im 1. Quartal 2026 folgten noch einmal 1.110 Syrer und 420 Afghanen. Die Tendenz ist zudem gefährlich im Steigen begriffen.

 

Die Zahl der Eingebürgerten mit Wohnsitz in Österreich nahm im Vergleich zum 1. Quartal des Vorjahres um 42,4% zu.“[5]

 

Es ist ein untragbarer Zustand, dass das Asylchaos nun direkt in eine Einbürgerungs-welle mündet.

 

Denn es handelt sich hierbei um einen Systemfehler per se, da Asyl „Schutz auf Zeit“ bedeutet und keine Grundlage für den Erwerb der Staatsbürgerschaft bilden kann. Nur weil jemand illegal nach Österreich kommt und es über Jahre verabsäumt wird, einen gewährten Schutztitel zu überprüfen, darf sich aus diesem Sachverhalt niemals die Verleihung eines so hohen Gutes wie der österreichischen Staatsbürgerschaft ableiten. Diese sollte Fremden vielmehr nur in gut begründeten Fällen gewährt werden, ein Automatismus und insbesondere die Verleihung der Staatsbürgerschaft an Asylberechtigte sind jedoch abzustellen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, das Staatsbürgerschaftsgesetz dahingehend zu reformieren, dass Asylberechtigte kein Anrecht mehr auf die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft für sich in Anspruch nehmen können sollen.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zuzuweisen.



[1]    https://www.bmi.gv.at/301/Statistiken/files/2024/Asylstatistik_Dezember_2024.pdf, S. 1 (aufgerufen am 09.07.2026)

[2]    https://www.bmi.gv.at/301/Statistiken/files/Jahresstatistiken/Asyl_Jahresstatistik_2015.pdf, S. 6 (aufgerufen am 09.07.2026)

[3]    § 11a Abs. 7 Staatsbürgerschaftsgesetz 1985

https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005579&Paragraf=11a  (aufgerufen am 09.07.2026)

[4]    https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/bevoelkerung/migration-und-einbuergerung/einbuergerungen (aufgerufen am 09.07.2026)

[5]    https://www.statistik.at/fileadmin/announcement/2026/05/20250505Einbuergerungen2026_Q1.pdf (aufgerufen am 09.07.2026)