320/AB XXVIII. GP

Eingelangt am 20.02.2025
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.
Am 9.2.2026 erfolgte eine vertraulichkeits-/datenschutzkonforme Adaptierung.

BM für Justiz

 

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen haben am

20. Dezember 2024 unter der Nr. 329/J-NR/2024 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Marsalek, Ott, russische Spionage und das BVT – neue Entwicklungen, AG Fama und Ermittlungsstand“ gerichtet.

 

Vorauszuschicken ist, dass sich die Anfrage größtenteils auf noch nicht abgeschlossene Ermittlungsverfahren bezieht.

 

Solange das Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, muss jedenfalls der grundrechtlich abgesicherte Schutz der Persönlichkeitsrechte und des Datenschutzes sowie der Schutz der Rechtspflege (Ermittlungsgefährdung) bei einer Beantwortung im Rahmen der parlamentarischen Interpellation berücksichtigt werden.

 

Es ist darauf hinzuweisen, dass Fragen zu Detailinhalten eines anhängigen, nicht öffentlichen (§ 12 StPO) Ermittlungsverfahren nicht beantwortet werden können, wenn dadurch laufenden Ermittlungen gefährdet bzw. die Rechte verfahrensbeteiligter Personen beeinträchtigt werden.

 

Unter diesen Prämissen werden die Fragen auf Grundlage der zum 24. Jänner 2025 zur Verfügung stehenden Informationen wie folgt beantwortet:


Zu den Fragen 1, 2, 4, 7, 9, 13 und 14:

          1. Ist die in der Begründung genannte Information, wonach Österreich einen internationalen Haftbefehl gegen Marsalek erlassen hat, korrekt?

a.  Wenn ja: wann wurde dieser Haftbefehl auf Grund welcher Verdachtslage erlassen?

          2. Wann gab es seitens der österreichischen Strafverfolgungsbehörden zuletzt Kontakt mit Martin Weiss?

          4. Ist der ermittelnden Staatsanwaltschaft aktuell der Aufenthaltsort von Weiss bekannt?

          7. Ist es korrekt, dass zu diesem Zeitpunkt bereits polizeilich nach Weiss gefahndet wurde?

a.  Lag damals bereits ein internationaler Haftbefehl vor?

b.  Wenn nein: warum nicht bzw. welche maßgeblichen Umstände haben sich geändert, falls mittlerweile ein internationaler Haftbefehl vorlag?

          9. Wurden die Strafbehörde über die Erkenntnisse, insbesondere der Nachrichten zwischen Jan Marsalek und Roussev von den Jahren 2021 informiert?

a.  Ist den Strafbehörden bekannt, dass Marsalek, nach seiner Flucht noch Kontakt mit Mitarbeiter:innen im BMI hat?

b.  Gibt es dazu neue Ermittlungen? Wenn ja, seit wann und bei welcher StA sind diese anhängig?

          13. Wie ist der aktuelle Stand der Ermittlungen zu der Firma DSIRF?

a.  Gab es neben § 118a Abs 1 und Abs. 4 StGB, § 126a Abs 1, Abs 2, Abs 4 Z3 StGB sowie §§ 79 Abs 1 Z 2 und 80 Abs 1 Z 1 AußWG noch weiter neue Ermittlungsverfahren die eröffnet wurden?

i.  Falls ja, aufgrund welcher Strafbestände und von welcher StA werden diese geführt?

b.  Sind bereits Ermittlungsverfahren zu DSIRF eingestellt worden? Wenn ja, welche und wann?

          14. Gibt es aktuell Ermittlungen gegen die Firma N.N. (FN *****)11, deren aktuellen Geschäftsführer N.N. und dessen ehemaligen Geschäftsführer Christoph Gsottbauer? Diese haben nicht nur enge wirtschaftliche Kontakte mit Jan Marsalek gehabt, sondern stehen auch im Verdacht für Wirecard Aufträge der Beschattung und Überwachung von Personen in Österreich durchgeführt zu haben.

 

Da diese Fragen zum einen auf Detailinformationen zu noch nicht abgeschlossenen, nicht öffentlichen Ermittlungsverfahren, zum anderen auf namensbezogene Auskünfte abzielen, wird – unter Verweis auf die eingangs dargelegten Erwägungen – um Verständnis ersucht, dass eine Beantwortung dieser Fragen nicht erfolgen kann. Andernfalls könnten die


laufenden Ermittlungen gefährdet bzw. die Rechte verfahrensbeteiligter Personen beeinträchtigt werden.

 

Zur Frage 3:

          Sind die Österreichischen Behörden in dieser Sache in Austausch mit den Behörden der Vereinigten Arabischen Emirate?

a.  Gab es Rechtshilfeersuchen in diesem Zusammenhang?

 

Es findet derzeit kein Austausch zwischen den Behörden der Vereinigten Arabischen Emiraten und den österreichischen Strafverfolgungsbehörden statt, es gab keine Rechtshilfeersuchen.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

          5. Ist es korrekt, dass es, wie in der Begründung angeführt, im April 2022 zu einer Einvernahme von Weiss durch die deutschen Strafverfolgungsbehörden kam?

          6. War die in Österreich ermittelnde Staatsanwaltschaft davon informiert?

a.  Wenn nein: seit wann ist der Sachverhalt bekannt?

 

Die Staatsanwaltschaft Wien wurde im Nachhinein im Mai 2022 darüber informiert, dass Mag. Martin Weiss zu einer Vernehmung vor deutschen Strafverfolgungsbehörden erschienen ist.

 

Zu den Fragen 8 und 10:

          8. Wie oben angeführt, stehen den britischen Behörden in Zusammenhang mit Ermittlungen im Umfeld von Marsalek zahlreiche Datenträger zur Verfügung. Stehen diese oder Teile davon auch den österreichischen Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung?

a.  Wann wurden diese übermittelt?

b.  Wurde dazu ein eigenes Verfahren eröffnet oder im Zuge welchen Verfahrens wurde diese Amtshilfeersuchen durchgeführt?

          10. Welche Bemühungen wurden unternommen um an diese offenbar sehr relevanten Beweismittel zu gelangen?

a.  Wurden Rechtshilfeersuchen an die britischen bzw. deutschen Strafverfolgungsbehörden gestellt?

 

Da diese Fragen zum einen auf Detailinformationen zu noch nicht abgeschlossenen, nicht öffentlichen Ermittlungsverfahren, zum anderen auf namensbezogene Auskünfte abzielen, wird – unter Verweis auf die eingangs dargelegten Erwägungen – um Verständnis ersucht,


dass eine Beantwortung dieser Fragen nicht erfolgen kann. Andernfalls könnten die laufenden Ermittlungen gefährdet bzw. die Rechte verfahrensbeteiligter Personen sowie Geheimhaltungsinteressen ausländischer Strafverfolgungsbehörden beeinträchtigt werden.

 

Zur Frage 11:

          Wird aktuell gegen Mitarbeiter:innen des BMI in diesen Komplexen 711 St 39 /17d und die davon abgetrennten oder/und im zusammenhängenden Verfahren ermittelt (abgesehen Ott, Weiß, Haidinger)?

 

Nein.

 

Zur Frage 12:

          Gegen wie viele Mitarbeiter:innen im öffentlichen Dienst im BMI und BMLV in diesen Komplexen 711 St 39 /17d und die davon abgetrennten oder/und im zusammenhängenden Verfahren, werden aktuell Ermittlungen geführt?

 

Soweit die Frage Mitarbeiter:innen des Bundesministeriums für Inneres betrifft, wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. Gegen Mitarbeiter:innen des Bundesministeriums für Landesverteidigung werden im angesprochenen Verfahrenskomplex aktuell keine Ermittlungen geführt.

 

Zu den Fragen 15, 19 und 20:

          15. In wie vielen Verfahren ermittelt seitens der Kriminalpolizei die AG Fama und bei welchen Staatsanwaltschaften sind diese Verfahren jeweils anhängig?

          19. Wegen des Verdachts der Begehung welcher Vergehen oder Verbrechen wird in den jeweiligen Verfahren jeweils ermittelt (um Angabe des jeweiligen Verfahrens samt Anzahl der Beschuldigten und vermuteter Delikte wird gebeten)?

          20. Gegen wie viele Personen wird in Verfahren, in denen die AG Fama ermittelt, aktuell ermittelt?

 

Vorauszuschicken ist, dass es sich bei der sogenannten „AG Fama“ wie bereits im Rahmen der Beantwortung der Anfrage Nr. 14626/J-NR/2023 ausgeführt – um eine Ermittlungseinheit des Bundesministeriums für Inneres (und nicht um eine Behörde oder Dienststelle) handelt, die gegenüber den Staatsanwaltschaften nicht als solche (dh. unter dieser Bezeichnung) auftreten muss. Soweit die vorliegenden Fragen überhaupt den Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Justiz berühren, kann sie daher nur insoweit  beantwortet  werden,  als  die  Ermittlungseinheit  „AG  Fama“  den


Staatsanwaltschaften gegenüber als solche aufgetreten ist bzw. auf kriminalpolizeilicher Ebene geführte Ermittlungen von den Staatsanwaltschaften dieser Ermittlungseinheit zugeordnet werden konnten.

 

Nach den dem Bundesministerium für Justiz vorliegenden Informationen sind aktuell folgende Ermittlungsverfahren bekannt, in denen auf Seiten der Kriminalpolizei die „AG Fama“ ermittelt:

 

                    bei der Staatsanwaltschaft Wien:

 

o                    ein Verfahren gegen elf namentlich bekannte Beschuldigte wegen §§ 126a, 133, 146, 147, 156, 164, 165, 223, 256, 295, 297, 299, 302, 304, 307, 308, 310

StGB; § 63 DSG; § 79 AußWG; § 50 WaffG sowie gegen drei unbekannte Täter wegen §§ 127, 129 256, 302, 304 StGB

 

o                    ein Verfahren gegen eine:n Beschuldigte:n wegen § 310 Abs 1 StGB

 

o                    ein Verfahren gegen zwei Beschuldigte wegen §§ 302, 304, 307 StGB

 

o                    ein Verfahren gegen zwei Beschuldigte wegen § 310 StGB

 

o                    ein Verfahren gegen einen Beschuldigten wegen § 302 StGB

 

o                    ein Verfahren gegen zwei Beschuldigte wegen §§ 253, 310 StGB

 

o                    ein Verfahren gegen drei Beschuldigte wegen §§ 297, 302, 310 StGB

 

o                    ein Verfahren gegen eine:n Beschuldigte:n wegen §§ 302, 310 StGB

 

                    bei der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA):

 

o                    ein Verfahren gegen zwei Beschuldigte wegen §§ 302, 304, 307 StGB

 

Zu den Fragen 16 bis 18:

          16. Wie viele Beschuldigte werden aktuell im 711 St 39/17d Verfahren Egisto Ott geführt?


          17. Wie viele (Fakten-)Trennungen wurden im 711 St 39/17d Verfahren in den letzten 3 Jahren durchgeführt?

          18. Wie viele Beschuldigte werden aktuell in den abgetrennten oder/und im zusammenhängenden Verfahren 711 St 39/17d Egisto Ott geführt?

 

Nach den dem Bundesministerium für Justiz vorliegenden Informationen wird im gegenständlichen Ermittlungsverfahren sowie in zusammenhängenden Verfahren aktuell gegen 13 namentlich bekannte Beschuldigte und drei unbekannte Täter:innen ermittelt.

 

In diesem Verfahren wurden im anfragegegenständlichen Zeitraum 17 Trennungen gemäß

§ 27 StPO durchgeführt.

 

Zur Frage 21:

          Gegen wie viele Personen wurde seitens der AG Fama in der Vergangenheit ermittelt?

 

Soweit eruierbar, wurde in der Vergangenheit von der „AG Fama“ gegen insgesamt 47 namentlich bekannte Beschuldigte und eine unbestimmte Anzahl unbekannter Täter:innen ermittelt.

 

Zur Frage 22:

          Gegen wie viele Personen wurden die Ermittlungen eingestellt?

a.  Bitte jeweils um Aufschlüsselung der Gründe für die Einstellung.

 

Soweit dem Bundesministerium für Justiz bekannt ist, erfolgte gegen fünf Beschuldigte eine Einstellung gemäß § 190 Z 1 StPO aus rechtlichen Gründen. Gegen 28 Beschuldigte wurde das Verfahren hingegen gemäß § 190 Z 2 StPO aus Beweisgründen eingestellt.

 

Zur Frage 23:

          In wie vielen Fällen im Bereich der Zuständigkeit der AG Fama kam es zum Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach § 35c StAG?

 

Nach den dem Bundesministerium für Justiz vorliegenden Informationen hat die WKStA hinsichtlich drei angezeigter Personen mangels Vorliegens eines Anfangsverdachtes gemäß (dem zum wesentlichen Zeitpunkt in Geltung stehenden) § 35c StAG von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen.

 

Weiters hat die Staatsanwaltschaft Wien im Rahmen von insgesamt 14 Ermittlungsverfahren teilweise auf Personen, teilweise (bloß) auf Teilvorwürfe bezogen –


mangels Vorliegens eines Anfangsverdachtes gemäß § 35c StAG von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen.

 

Zu den Fragen 24 und 25:

          24. In wie vielen Fällen kam es bisher zur Anklageerhebung, in wie vielen zu Urteilen?

          25. Falls es bereits zu Urteilen gekommen ist: in wie vielen Fällen kam es zu Freisprüchen, in wie vielen Fällen zu welchen Strafzumessungen auf Grund welcher Tatbestände? Bitte um Auflistung.

 

Es wurde gegen insgesamt 14 Personen Anklage erhoben.

 

In acht Fällen wurde das Hauptverfahren mit Urteil beendet, wobei insgesamt sechs Angeklagte freigesprochen und zwei Angeklagte wegen § 225a StGB (zu Geldstrafen von 90 bzw. 280 Tagessätzen) verurteilt wurden.

 

Zur Frage 26:

          Wird aktuell auch gegen aktive Politiker:innen (Mitglieder der Bundesregierung, des National- oder Bundesrats) ermittelt?

 

Unter der Prämisse, dass unter dem Begriff „aktive Politiker:innen“ – entsprechend der in Klammer gesetzten Präzisierung – Mitglieder der Bundesregierung, des National- oder Bundesrats – zu verstehen sind, ist diese Frage zu verneinen.