23/BI XXVIII. GP

Eingebracht am 05.05.2025
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bürgerinitiative

 

 

Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend

Ergänzung §135 ASVG – Anerkennung der. diplomierten Gesundheit- und Krankenpflege als Medizingruppe / Gesundheitsdienstanbieter (GDA)

 

 

 

Angaben Erstunterzeichner:in

Name

Anschrift und

E-Mail Adresse

Geb. Datum

Datum der

Unterzeichnung

Eingetragen in die Wählerevidenz der Gemeinde

MARIA BRANDST

 

 

 

 

 

 

 


 

Parlamentarische Bürgerinitiative

 

betreffend

 

 

 

 

Seitens der Einbringer:innen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:

Medizinische Pflege ist derzeit nur in Form von organisationsabhängigen Leistungsanbietern möglich. Einzelpersonen als Anbieter in den Versorgungspool aufzunehmen fördert die pflegerische Qualität und ein flächendeckendes, Krankenanstalten- entlastendes Versorgungsnetz.

 

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von 851 BürgerInnen mit ihrer Unterschrift unterstützt. (Anm.: zumindest 500 rechtsgültige Unterschriften müssen für die Einbringung im Nationalrat vorliegen.)

 

 

Anliegen: Der Nationalrat wird ersucht,

die Gruppe der diplomierten Gesundheits- und Krankenpflege im allgemeinen Sozialversicherungsgesetz §135 ASVG "Ärztliche Hilfe" als Berufsgruppe zur Krankenbehandlung anzuerkennen.

Weiters wird ersucht, pflegerische Maßnahmen in den Leistungskatalog der Sozialversicherungsträger aufzunehmen.

Darunter sind folgende Punkte zu nennen:

Wundbehandlung - Wundmanagement - Stomaversorgung - lnfusionstherapie - Wechsel von Harnkathedern - Blutabnahme als Einleitung zur Diagnostik - Diabetesberatung - onkologische Beratung - Dekubitus Prophylaxe - Pneumonie Prophylaxe - Intertrigo Prophylaxe - Kontrakturprophylaxe - Obstipationsprophylaxe - Apsirationsprophylaxe - Bobath Lagerungen - manuelle Kompressionstherapie - medizinische Hautpflege

Schulung von pflegenden Angehörigen

 

siehe auch BEILAGE

 


 

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