23/BI XXVIII. GP
Eingebracht am 05.05.2025
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bürgerinitiative
Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend
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Ergänzung §135 ASVG – Anerkennung der. diplomierten Gesundheit- und Krankenpflege als Medizingruppe / Gesundheitsdienstanbieter (GDA)
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Angaben Erstunterzeichner:in
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Name |
Anschrift und E-Mail Adresse |
Geb. Datum |
Datum der Unterzeichnung |
Eingetragen in die Wählerevidenz der Gemeinde |
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MARIA BRANDST
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Parlamentarische Bürgerinitiative
betreffend
Seitens der Einbringer:innen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:
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Medizinische Pflege ist derzeit nur in Form von organisationsabhängigen Leistungsanbietern möglich. Einzelpersonen als Anbieter in den Versorgungspool aufzunehmen fördert die pflegerische Qualität und ein flächendeckendes, Krankenanstalten- entlastendes Versorgungsnetz.
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Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von 851
BürgerInnen mit ihrer Unterschrift unterstützt. (Anm.: zumindest 500
rechtsgültige Unterschriften müssen für die Einbringung im Nationalrat
vorliegen.)
Anliegen: Der Nationalrat wird ersucht,
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die Gruppe der diplomierten Gesundheits- und Krankenpflege im allgemeinen Sozialversicherungsgesetz §135 ASVG "Ärztliche Hilfe" als Berufsgruppe zur Krankenbehandlung anzuerkennen. Weiters wird ersucht, pflegerische Maßnahmen in den Leistungskatalog der Sozialversicherungsträger aufzunehmen. Darunter sind folgende Punkte zu nennen: Wundbehandlung - Wundmanagement - Stomaversorgung - lnfusionstherapie - Wechsel von Harnkathedern - Blutabnahme als Einleitung zur Diagnostik - Diabetesberatung - onkologische Beratung - Dekubitus Prophylaxe - Pneumonie Prophylaxe - Intertrigo Prophylaxe - Kontrakturprophylaxe - Obstipationsprophylaxe - Apsirationsprophylaxe - Bobath Lagerungen - manuelle Kompressionstherapie - medizinische Hautpflege Schulung von pflegenden Angehörigen
siehe auch BEILAGE Ⓐ
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