25/BI XXVIII. GP
Eingebracht am 17.09.2025
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bürgerinitiative
Parlamentarische Bürgerinitiative
betreffend
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Echte Wahlfreiheit bei Smart Meter Stromzähler - anstatt Nichtinformation, Überrumpelung, Druck, Drohungen, Zwang, Klagen und Stromabschaltungen.
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Seitens der Einbringer:innen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:
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Das betreffende Gesetz ( EIWOG ) ist ein Bundesgesetz. Sowie auch die darunter liegenden Verordnungen (IME-VO und IMA-VO)
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Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von _3347_____ Bürger:innen mit ihrer Unterschrift unterstützt.
Anliegen
Der Nationalrat
wird unter Verweis auf 1 B-VG und Art 18 B-VG ersucht, endlich eine wirkliche
Wahlfreiheit bei Smart Meter Stromzähler umzusetzen, (so wie im EIWOG
Gesetz bereits vorgesehen), damit jeder für sein eigenes Heim bestimmen
kann, ob dort ein solch überwachender und elektrosmogerzeugender
Stromzähler eingebaut wird oder nicht. Wir sind nicht gegen Smart Meter
per se, sondern für Wahlfreiheit.
Es muss aber dem brutalen und aggressiven Vorgehen der Netzbetreiber Einhalt
geboten werden, welche mit Nichtinformation, Überrumpelung, Druck und
Drohungen und am Ende mit gerichtlichen Klagen und Stromabschaltungen den
Einbau dieser ungeliebten Stromzähler erpressen. Jene Menschen, welche
diesen Zwang im eigenen Heim erdulden mussten, verlieren jegliches Vertrauen in
die Politik.
Der Nationalrat ist aufgefordert, gesetzliche Klarstellungen im EIWOG
dergestalt vorzunehmen, dass jeder Mensch sein Recht auf Wahlfreiheit
hinsichtlich des Wunsches eines Einbaus oder Nicht-Einbaus eines intelligenten
Messgerätes vollumfänglich wahrnehmen kann.
Unsere Ziele und Forderungen:
• Wahlfreiheit und Selbstbestimmung für unser Zuhause.
Jeder Bürger muss frei entscheiden können, ob er einen Smart Meter (egal in welcher Bauart und Konfiguration) in seinem Haus/Wohnung/Heim haben will oder nicht (wie im EIWOG vorgesehen). Im Falle einer Ablehnung muss entweder der bestehenden Ferraris Zähler bestehen bleiben, oder ein Zähler ohne fernauslesbarer bidirektionaler Datenübertragung eingebaut werden. Bereits eingebaute Smart Meter müssen bei Ablehnungswunsch auf Kosten des Netzbetreibers unverzüglich wieder entfernt werden (oder wenn möglich zumindest das Kommunikationsmodul ausgebaut werden).
• Die Wahlfreiheit und Ablehnungsmöglichkeit muss unabhängig von einer gesetzlichen Quote sein und auch für Besitzer von kleinen Einspeiseanlagen (z. Bsp. PV-Anlagen bis 10 kWp) gelten.
• Klare und ehrliche Information an Endverbraucher (wie im Gesetz vorgesehen) - keine Überrumpelungstaktik.
• Kunden/ Vertragspartner müssen vom Netzbetreiber gleich behandelt werden - unabhängig ob mit oder ohne Smart Meter.
Aktuelle gesetzliche Lage:
Im EIWOG ist aktuell die Wahlfreiheit/das Ablehnungsrecht von Smart Meter enthalten, dort steht unter §83: Im Rahmen der durch die Verordnung bestimmten Vorgaben für die Installation intelligenter Messgeräte hat der Netzbetreiber den Wunsch eines Endverbrauchers, kein intelligentes Messgerät zu erhalten, zu berücksichtigen. Doch am 15.12.2017 hat der damalige Wirtschaftsminister (an seinem letzten Amtstag) eine Verordnungsänderung der IME-VO erlassen. Diese Änderung hebelt die Wahlmöglichkeit des EIWOG' s aus und legalisiert das brutale Vorgehen der Netzbetreiber und bewirkt, dass man bei Ablehnung eines Smart Meters nur mehr einzelne Funktionen ablehnen kann (15-Min. Speicherung/ Fernabschaltung), nicht jedoch das ganze Gerät. Die Netzbetreiber nennen ein solches Gerät dann Opt-Out Smart Meter, Digitaler Standardzähler oder Blind Meter.
Doch dieses „Opt Out" löst keine Probleme, es ist ein Etikettenschwindel und inakzeptabel.
Denn es wird genau das selbe
Gerät eingebaut, welches nur etwas anders konfiguriert ist. Diese
Konfigurationsänderung wird aber von der Ferne (Netzbetreiberbüro)
gemacht und kann jederzeit von der Ferne wieder geändert werden, ohne dass
der Kunde etwas davon merkt. Die Fernanbindung bleibt auch bei diesem Opt-Out
Zähler erhalten und der Netzbetreiber kann immer und jederzeit Daten
auslesen.
Vor allem ändert Opt Out nichts am entstehenden Elektrosmog, weil auch
jeder Opt Out Smart Meter Verstärker und Repeater für alle anderen
Smart Meter im selben Trafonetz ist.
Die aktuell enthaltene Ablehnungsmöglichkeit von Smart Meter soll im geplanten EIWG ganz entfernt werden und die nächste Generation von Smart Meter mit sekundengenauer Überwachung steht schon in den Startlöchern. Eine wirkliche Wahlfreiheit sollte in Österreich das Mindeste sein, wenn es um das eigene Heim geht.
Problem der Smart Meter Stromzähler:
Diese Smart Meter Stromzähler haben eine Fernschnittstelle (Funk oder PLC), mit welcher viele Probleme einhergehen:
- Überwachung: Zählerstände, Verbrauchsprofil (und mehr) werden an Netzbetreiber gesendet, welche je nach Abfrageintervall ein genaues Lebensbild des betroffenen Menschen/Familie zeigt.
- Elektrosmog und gesundheitliche Auswirkungen: Datenübertragung (Funk oder Powerline) erzeugt teils enormen Elektrosmog auf allen Leitungen und Geräten im Haus. Auch von Auswirkungen auf Pflanzen wird berichtet. (Daran ändert auch eine Opt-Out Konfiguration nichts!)
- Ö-Ärztekammer, Cancer Society, Mediziner und Gesundheitsexperten warnen vor Smart Meter. Fernabschaltung von Strom: Netzbetreiber kann von der Ferne den Strom abschalten (Zahlungsschwierigkeiten, Stromrationierung, andere Gründe)
- Ökonomischer und ökologischer Wahnsinn: In Österreich werden 5,4 Mio. bestehende und extrem langlebige Ferrariszähler verschrottet und durch kurzlebige Smart Meter ersetzt.
- Falschmessungen: Universität Twente prüfte Smart Meter und zeigte teils enorme Fehlmessungen auf - teils bis zu 600% zu viel.
- Smart Meter stören teilweise andere Geräte: Dimmer fahren rauf und runter, Geräte schalten sich ein und aus, Funkuhren funktionieren nicht mehr,…
- ….
Die Vorgansweisen der Netzbetreiber beim Einbau der Smart Meter Stromzähler sind teils extrem aggressiv und brutal. Nichtinformation, Überrumpelung, Druck und Drohungen und am Ende gerichtliche Klagen und Stromabschaltungen sind inzwischen zur Normalität geworden. Der Großteil der Menschen hat noch gar keine Informationen über die Funktionen und Probleme dieser Smart Meter. Sind die Stromzähler frei zugänglich, werden diese einfach in Abwesenheit der Kunden getauscht.
Vorgeschobene Argumente für die Einführung der Smart Meter
- Mit Smart Meter kann man Strom sparen:
NEIN: Das Einsparungspotential ist aber „statistisch nicht signifikant" sagen auch die Netzbetreiber.
- Smart Meter für das Stromnetz der Zukunft und eine „Energiewende":
NEIN: Besonders für Haushalte sind Smart Meter zur Netzsteuerung völlig unnötig.
- Tageszeitabhängige Tarife mit Smart Meter:
Bringen oft eine Verteuerung für den Endkunden, dies zeigt sich bereits in anderen Ländern. Deutsche Bundesnetzagentur schreibt dazu treffend: „Smart Meter sind in der Hauptsache marktdienlich und nicht primär netzdienlich.“
Anhänge:
In folgenden angehängten Dokumenten finden sich dazu detaillierte Infos:
- Smart Meter - Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte - LINK
- Brauchen wir Smart Meter für die „Energiewende" oder das Stromnetz der Zukunft? – LINK
- Gibt es sichere Daten? Überwachung und Datenschutz bei Smart Metering. - LINK
- Neue Geschäftsmodelle mit Smart Meter und deren gesammelten Daten – LINK
- Kommt das "Smart Meter Gesetz" von der EU oder von Österreich ? - LINK
- Rechnungshof übt schwerste Kritik an Ministerium und E-Control zur Smart Meter Einführung – LINK
- Erneute Prüfung des Rechnungshofes 2024- Kein Nutzen für Kunden oder Volkswirtschaft! – LINK
- Ebenso finden Sie im Anhang eine Auswahl von nur einigen Erfahrungsberichten, in denen betroffene Menschen von den Vorgangsweisen der Netzbetreiber und auch über die gesundheitlichen Auswirkungen der Smart Meter berichten. - LINK
Angaben Erstunterzeichner:in
Name: FRIEDRICH LOINDL





























