26/BI XXVIII. GP

Eingebracht am 10.10.2025
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bürgerinitiative

Änderung der bestehenden Drogenpolitik im Sinne einer menschenrechtskonformen Drogenpolitik von Schadensminimierung und Reduzierung des Schwarzmarktes, Erhöhung des Jugendschutzes sowie Entkriminalisierung von Drogenkonsument*innen Kurz: "Wiener Aufruf 2.0“

Anliegen:

Der Nationalrat wird ersucht, eine humane Drogenpolitik laut „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte {EMRK 1958)“ und beiliegendem "Wiener Aufruf 2.0" in der Republik Österreich umzusetzen.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete zum Nationalrat,

Seit 1970 wurden laut Statistik Austria in Österreich mehr als 4920 Todesfälle durch illegale Drogen registriert.

Menschen, die Drogen konsumieren, tun dies nicht, um süchtig zu werden oder zu sterben. Ca. 86, 7%[1] der Menschen, die Drogen konsumieren, haben einen problemlosen Konsum. Sie wünschen sich eine geprüfte Qualität und genaue Angaben der Inhaltsstoffe und der Potenz der konsumierten Droge.

Das soziale TABU, entstanden durch die Prohibition und damit in Österreich einhergehend der am 1. November 1978 ratifizierten amtlichen Veröffentlichungen wie dem BGBI. Nr. 531 /1978, Nr. 532/197 und BGBI. Nr. 277/1975, erschwert eine kompetente Drogenaufklärung und notwendige Maßnahmen zur Schadensminimierung.

Diese und weitere aktuelle gesetzliche Rahmenbedingungen fördern Stigmatisierung und Kriminalisierung. Dadurch werden Gesundheitsförderung, Prävention und sachliche Aufklärung unmöglich.

UN-Generalsekretär Ban Ki-Moon stellte 2011 anlässlich des 26. Juni 2011 klar. (“Erklärung zum Internationalen Tag gegen Drogenmissbrauch und unerlaubten Suchtstoffverkehr”):

“Drug dependence is a disease, not a crime.“

[„Drogenabhängigkeit ist eine Krankheit. kein Verbrechen!“]

Die Prohibition und aktuelle Gesetzeslage fördern den lukrativen und rein gewinnorientierten illegalen Drogenmarkt, welcher sich nicht um Verbraucher*innen- und Jugendschutz kümmert.

Wiener Aufruf 2.0: Unsere Forderungen

1.     Entkriminalisierung und Gesundheitsschutz

o    Menschen, die Drogen konsumieren, sollen nicht wie Kriminelle, sondern wie Menschen behandelt werden.

o    Statt Strafen braucht es Akzeptanz, Prävention, Beratung und Therapieangebote.

o    Die Polizei soll aus dem Bereich der Suchtprävention herausgenommen werden. Diese soll durch besonders geschulte Personen erfolgen, z.B. Sozialarbeiter*innen

o    Die Drogen- und Suchtpolitik muss auf den Schutz der am stärksten vulnerablen Bevölkerungsgruppen ausgerichtet sein, d. h. auf Kinder und Jugendliche, Menschen in schwierigen Situationen und Menschen mit psychischen Erkrankungen.

o    Generell ist ein risikoarmer erwachsener Konsum aller Substanzen, sei er medizinisch oder nicht-medizinisch, zu akzeptieren und zu entkriminalisieren.

o    Rechtssicherheit für Konsument*innen muss unabhängig vom Interpretationsrahmen der Exekutive geschaffen werden.

o    Ein flächendeckendes Therapieangebot muss gewährleistet sein - jedoch ohne Zwang bei problemfreiem, risikoarmem und erwachsenem Konsum.

2.     Regulierte Abgabe psychoaktiver Substanzen

o    Der Markt für Drogen muss - abgestuft nach Schädlichkeit und Abhängigkeitspotenzial - reguliert werden. Die regulierte Verfügbarkeit von schädlichen Substanzen ist unter dem Gesichtspunkt der Prävention wirksamer als ein vollständiges Verbot.

o    Politische Entscheidungen und Interventionen müssen sich auf aktuelle wissenschaftlich gesicherte Informationen stützen.

o    Ein legales Angebot ermöglicht standardisierte Konsum Anleitungen und Inhaltsangaben, was das Risiko von Überdosierungen oder schweren Nebenwirkungen deutlich senkt.

o    Nur ein legaler und kontrollierter Markt garantiert tatsächlichen Jugendschutz und mindert die Macht des illegalen Marktes. Die Qualität und Reinheit der Substanzen sind ausschlaggebend für die Gesundheit. Kontrollierte Produkte können dies sicherstellen.

3.     Schadensminderung ('Harm Reductlon') und Aufklärung

o    Die Verfügbarkeit von Konsumräumen inkl. Notfalls-Erstversorgung mit z. B. Naloxon, flächendeckenden Drug-Checking-Angeboten sowie umfassende Informationskampagnen und Präventionsmaßnahmen – bereits im frühen Erwachsenenalter – sind essenziell.

o    Dieser Ansatz der Schadensbegrenzung zielt darauf ab, die negativen Auswirkungen auf die Gesundheit und das Leben Betroffener so gering wie möglich zu halten.

o    Die Definition der WHO-Verfassung (1946/ 48), wonach .Gesundheit [ ... ] ein Zustand vollständigen, körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht allein das Fehlen von Krankheit oder Gebrechen" ist, sollte als Leitbild dienen.

o    Wir wollen Substanzen nicht bagatellisieren, allerdings gibt es zwischen Abstinenz und einer Abhängigkeitserkrankung viele Stufen des Konsums.[2] Wir fordern die Akzeptanz des risikoarmen, problemfreien, erwachsenen Konsums mit keinerlei Repressionen für Konsument*innen.

4.     Stärkere Unterstützung für Angehörige und Familien

o    Scham und Stigmatisierung machen es vielen Familien schwer, Hilfe zu suchen. Offene, niederschwellige Anlaufstellen sind notwendig, ebenso wie psychosoziale Entlastung und – wenn nötig – Einbeziehung in Therapieprozesse.

o    Das .Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens· gemäß Art. 8 EMRK (1958) – und damit persönliche Autonomie und Privatsphäre – muss auch in Drogenfragen respektiert werden.

5.     Evaluation und Anpassung des internationalen Rechts

o    Österreich hat die Einheits-übereinkommen 1961 /71178 über Suchtstoffe ratifiziert. Die Regierung wird aufgefordert, mittels einer unabhängigen Fach- und Expert*innenkommission mit Mitgliedern aus diversen Themengebieten, diese Rechtsgrundlagen zu überprüfen und notwendige Anpassungen national umzusetzen sowie international zu vertreten.

o    So kann sichergestellt werden, dass künftige Regelungen dem aktuellen Wissensstand entsprechen und den Menschenrechten gerecht werden.

Schlussbemerkung

Einige Länder dieser Erde sind uns in Sachen Akzeptanz und Regulierung bereits voraus, wir können aus deren Erfahrungen lernen.

Die adäquate Behandlung einer Abhängigkeitserkrankung (oder Konsum Störung) berücksichtigt den Menschen stets ganzheitlich. Unsere Forderungen zielen darauf ab, diese humane Perspektive weiter zu stärken. Gemeinsam können wir eine moderne menschenrechtskonforme Drogenpolitik gestalten, die das Leid verringert und ein würdevolles Leben für alle Menschen in Österreich ermöglicht.

Nehmen wir Eltern und der Gesellschaft die Angst!

Wir ersuchen um Weiterreichung an das Ministerium für Gesundheit und Soziales sowie deren Stellungnahme.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Unterstützer*innen:

Erstunterzeichner Mag. Christoph Fasching

Josef Rohaczek

Gabriele Kozàr

Helena Grafenberger

Nikolaus Grill

Unterstützende Institutionen:

Elternkreis Wien

ENCOD, Europäische Koalition für Gerechte und

Effiziente Drogenpolitik, Wien

 


 


 

 

Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend

Änderung der bestehenden Drogenpolitik im Sinne einer

menschenrechtskonformen Drogenpolitik ... Kurz: "Wiener Aufruf 2.0”

 

 

 

Angaben Erstunterzeichner:in

Name

Anschrift und

E-Mail Adresse

Geb. Datum

Datum der

Unterzeichnung

Eingetragen in die Wählerevidenz der Gemeinde

Christoph

Fasching

 

 

 



[1] United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC). (2023). Welt-Drogenbericht 2023: Zusammenfassung. Abgerufen von https://www.unodc.org/res/WDR-2023/WDR23_Exsum_fin_DP.pdf

[2] https://www.alterundsucht.ch/aerzteschaft/alkohol/entwicklung-einer-abhaengigkeit.html