29/BI XXVIII. GP

Eingebracht am 16.12.2025
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Parlamentarische Bürgerinitiative

betreffend

Für echten Kinderschutz – Konsequenzen

aus dem „Fall Anna“

 

Seitens der Einbringer:innen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in

Folgender Hinsicht angenommen:

Seitens der Einbringerin wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz angenommen, da die geforderten Maßnahmen Änderungen im Bereich des Strafrechts betreffen. (Art. 10 Abs. 1 Z 6 B-VG Gesetzgebungkom. des Bundes)

 

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von __990__ Bürger:innen

mit ihrer Unterschrift unterstützt.

(Anm.: zumindest 500 rechtsgültige Unterschriften müssen für die Einbringung im

Nationalrat vorliegen.)

 

Anliegen

Der Nationalrat wird ersucht,

Der NR wird ersucht, das Sexualstrafrecht dahingehend zu ändern, dass Kinder unter 14 Jahren wirksam geschützt werden und bei sexuellen Übergriffen klare, angemessene und abschreckende strafrechtliche Konsequenzen vorgesehen sind.

                                                                            siehe auch

                                                                            Anlage A

 

Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend

Für echten Kinderschutz – Konsequenzen aus dem „Fall Anna“

 

Angaben Erstunterzeichner:in

Name

Anschrift und

E-Mail Adresse

Geburts      Datum

Datum der

Unterzeichnung

Eingetragen in die Wählerevidenz der Gemeinde

Kateryna

Valentin

 

Für echten Kinderschutz – Konsequenzen aus dem „Fall Anna“

Warum diese Petition wichtig ist

Der „Fall Anna“ zeigt das Versagen des Staates beim Schutz der Schwächsten auf. Kinder dürfen nicht Opfer eines zu laschen Strafrechts oder überlasteter Justiz werden.

Im sogenannten „Fall Anna“ wurde ein zwölfjähriges Mädchen Opfer schwerer sexueller Übergriffe. Zehn Jugendliche im Alter zwischen vierzehn und achtzehn Jahren waren wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung angeklagt, zwei davon zusätzlich wegen geschlechtlicher Nötigung. Dennoch erfolgte in erster Instanz ein vollständiger Freispruch aller Angeklagten.

Der Justizskandal um dieses zwölfjähriges Mädchen erschüttert Österreich und hat eine landesweite Diskussion ausgelöst. Es zeigt, dass das österreichische Sexualstrafrecht Kinder nicht ausreichend schützt. Wenn das Alter des Opfers – zwölf Jahre – keine Grundlage für eine Verurteilung bildet, stimmt etwas im System nicht.

Jetzt braucht es klare Gesetze, Verantwortung und Reformen. Wir brauchen Gesetze, die Täter abschrecken, Verfahren, die Opfer schützen, und Richter, die klar handeln.

Kinder brauchen den vollen Schutz des Rechtsstaates. Täter müssen zur Verantwortung gezogen werden. Opfer brauchen Gerechtigkeit und Unterstützung - nicht Schweigen und Ohnmacht.

Kinderschutz ist kein Randthema. Es geht um Gerechtigkeit, Vertrauen und Verantwortung.

Wir, die Unterstützerinnen und Unterstützer dieser Petition fordern daher:

1.     Klare Strafbarkeit bei sexuellen Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren.

Keine Ausnahmen, keine Graubereiche. Zustimmung oder „Einverständnis“ von Kindern darf keine strafmildernde Rolle spielen.

2.     Härtere Strafen bei Gruppenvergewaltigungen und Grooming.

Gemeinsame oder geplante Übergriffe sollen als besonders schwere Verbrechen gelten, mit deutlich erhöhten Strafrahmen.

3.     Pflicht zur Anzeige bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch.

Behörden, Schulen und Einrichtungen müssen verpflichtet sein, jeden Verdacht unverzüglich der Polizei zu melden.

4.     Beschleunigte Verfahren in Sexualdelikten gegen Kinder.

Verfahren müssen prioritär geführt werden , damit Opfer nicht jahrelang auf Gerechtigkeit warten.

5.     Opferschutz stärken .

Kinder und ihre Familien brauchen verpflichtende psychosoziale Begleitung während des gesamten Verfahrens.

6.     Richterliche und staatsanwaltschaftliche Fortbildung.

Spezialisierte Schulungen zu Sexualdelikten gegen Kinder sollen verpflichtend sein, um Fehlentscheidungen zu vermeiden.

7.     Transparente Justiz und parlamentarische Kontrolle.

Sei Freisprüchen in Fällen mit Minderjährigen soll eine unabhängige Prüfung der Entscheidungsbegründung erfolgen.

8.     Prävention und Aufklärung.

Verpflichtende Programme in Schulen und Vereinen sollen Kindern zeigen, wie sie Grenzen erkennen und Hilfe suchen.

9.     Keine falsche Rücksichtnahme auf Täter mit Migrationshintergrund.

Herkunft darf keine Rolle spielen, wenn es um die Ahndung schwerer Gewalt- oder Sexualdelikte geht. Geltendes Recht muss konsequent angewendet werden.

 

 

Unterstütze diese Petition - damit sich der „Fall Anna“ nie wiederholt.