31/BI XXVIII. GP

Eingebracht am 22.01.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Parlamentarische Bürgerinitiative

betreffend

Ablehnung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO

Seitens der Einbringer:innen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:

Gesundheitspolitik; internationale Zusammenarbeit

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von    3743    Bürger:innen mit ihrer Unterschrift unterstützt.

(Anm.: zumindest 500 rechtsgültige Unterschriften müssen für die Einbringung im Nationalrat vorliegen)

 

Anliegen

Der Nationalrat wird ersucht, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Annahme vorgelegten geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften von 2024 (IGV) aufgrund der dargelegten Gründe und Ausführung abzulehnen*.

*Anmerkung: Für diese Parlamentarische Bürgerinitiative wurde der Kenntnisstand von bisherigen Einbringungen zu den IGV in Ausschüssen bzw. im Parlament inhaltlich berücksichtigt.

 

 

Begründung

Die geänderten IGV von 2024 sind ein weitreichender völkerrechtlich verbindlicher Vertrag, der eine Reihe an kritischen Neuerungen enthält. Österreich werden dadurch zusätzliche vertragliche Verpflichtungen auferlegt, welche die faktische Souveränität in Bezug auf mehrere nationale Kompetenzen (z.B. Gesundheitsbelange, budgetäre Autorität, demokratische Grundprinzipien, Entscheidungshoheit des Parlaments) bedrohen. Weiters gefährden sie die liberale demokratische Grundordnung, sowie die in der österreichischen Verfassung verbrieften Grund- und Freiheitsrechte und Menschenrechte!

Die gesetzlich gebotenen rechtlichen Prüfungen und Abwägungen in Hinblick auf die Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit von Grundrechtseingriffen, sowie Informations- und Meinungsfreiheit müssen im Falle von globalen Gesundheitsnotständen uneingeschränkt erhalten bleiben! Gerade im Falle von Notständen braucht es mehr Demokratie, breiten Diskurs und sozialen Zusammenhalt. Die Annahme der geänderten IGV kann deshalb keineswegs befürwortet werden!

Die IGV der WHO sind vom österreichischen Parlament strikt abzulehnen!

 

siehe Anhang ① sowie Anhang②


 

Angaben Erstunterzeichner:in

 

Name:  DI Dr. Monika Henninger-Erber

Anschrift und E-Mail Adresse:

 

Geburtsdatum:

Datum der Unterzeichnung:

Eingetragen in die Wählerevidenz der Gemeinde: