33/BI XXVIII. GP

Eingebracht am 12.03.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Parlamentarische Bürgerinitiative

 

betreffend

JA zum Schutz der Kinderrechte. JA zum 3. Fakultativprotokoll (individuelles Beschwerderecht für Kinder). NEIN zu den IGV der WHO, die Kinder- und Elternrechte nicht explizit schützen.

 

Seitens der Einbringer:innen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in

Folgender Hinsicht angenommen:

Weil die Ratifizierung des 3. Fakultativprotokolls und der Völkerrechtliche Vertrag (IGV der WHO) im Aufgabenbereich des Bundes liegt.

 

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von ______ Bürger:innen

mit ihrer Unterschrift unterstützt.

(Anm.: zumindest 500 rechtsgültige Unterschriften müssen für die Einbringung im

Nationalrat vorliegen.)

 

 

Anliegen

Der Nationalrat wird ersucht,

1. Das 3. Fakultativprotokoll der UN zu ratifizieren

2. Den dauerhaften Widerspruch gegen die IGV an die WHO übermitteln

3. Eltern- und Kinderrechte müssen priorisiert werden, auf nationaler und internationaler Ebene

4. Die Intim- und Privatsphäre der österreichischen Bevölkerung, aber besonders unserer Kinder muss gewahrt werden

5. Die geistige und zivile Landesverteidigung über das Gefahrenpotential informieren

6. Das BASG muss aufgefordert werden die DNA Kontamination der mRNA „Impfstoffe“ zu prüfen

7. Die EMA muss aufgefordert werden alle geheimen Dokumente zu den Zulassungs- und Messverfahren offen zu legen

8. Die Verabreichung der mRNA (modRNA) „Impfstoffe“ muss gestoppt werden

 

 


 

Betreff - Bürgerinitiative: JA zum Schutz der Kinderrechte. JA zum 3. Fakultativprotokoll (individuelles Beschwerderecht für Kinder). NEIN zu den IGV der WHO, die Kinder- und Elternrechte nicht explizit schützen

Sehr geehrte Damen und Herren - Abgeordnete aller Parteien!                        Au, am 01.01.2026

Wir sagen JA zum Schutz unserer Kinder vor Gewalt, Ausbeutung und sexuellem Missbrauch, sowie zum Erhalt der gesundheitlichen Selbstbestimmung und körperlichen Unversehrtheit und der Ratifizierung des 3. Fakultativprotokolls der UN – und wir sagen: NEIN zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV, engl. IHR) der WHO. Kinderrechte dürfen in künftigen Krisen nie wieder leichtfertig geopfert werden.

1. Es geht um DEINE und MEINE Kinder und das Einhalten von Parteiversprechen

Es geht um die Gesundheit, Freiheit, Unversehrtheit und Zukunft unserer Kinder. Wenn wir heute nicht handeln, entscheidet morgen jemand anderes über unsere Kinder. ÖVP, SPÖ, FPÖ, NEOS und GRÜNE haben alle den Schutz von Kindern, Familie und Souveränität versprochen. An dieses Versprechen erinnern wir Sie mit dieser Bürgerinitiative.

2. Ratifizierung des 3. Fakultativprotokolls der UN

Österreich hat das 3. Fakultativprotokoll 2012 unterzeichnet, aber bis heute ist es in Österreich NICHT In Kraft getreten, weil Österreich NICHT ratifiziert hat. Es ist das EINZIGE direkte internationale Beschwerderecht für Kinder vor dem UN Ausschuss, wenn nationale Instanzen versagen. Ein individuelles Schutzschild gegen Kinderrechtsverletzungen (KRK).

3. Unsere Kinder zerbrechen innerlich und mit ihnen Österreichs Zukunft

Der demografische Kollaps und die psychische Zerstörung unserer Kinder und Jugendlichen schreiten unaufhaltsam voran. Nur 77 .238 Geburten 2024 - ein historisches Tief. Mehr Tote als Geburten seit 5 Jahren. Gleichzeitig leidet die Hälfte der Jugendlichen psychisch schwer, bis zu 28 % haben Suizidgedanken. Unsere Kinder zerbrechen - und damit die Zukunft Österreichs. Der Auftrag der WHO ist die Erreichung des höchstmöglichen Gesundheitsniveaus für alle Völker (Verfassung der WeltgesundHeitsOrganisation Artikel 1). Die Empfehlungen der WHO während der Pandemie haben tiefe Narben hinterlassen und unsere Kinder gebrochen. Schulschließungen, Isolation, Quarantänen und soziale Einschränkungen haben Millionen Kinder in Einsamkeit, Angst, Depressionen und Gewalt getrieben. Viele Maßnahmen waren und sind wissenschaftlich fragwürdig. Daher fordern wir den STOPP für die Verabreichung der mRNA-lnjektionen.

4. Schutz unserer Kinder vor internationaler Übergriffigkeit

Die IGV der WHO schaffen ein paralleles Regime, das in Krisen Vorrang hat - ohne parlamentarische Kontrolle, ohne Transparenz und mit Machtverschiebung weg von Österreich hin zu Genf. Die geänderten IGV der WHO ermöglichen Zwangsmaßnahmen, Isolation, Datensammlung und medizinische Eingriffe an Kindern ohne expliziten Schutz elterlicher Einwilligung und ohne besonderen Schutz vulnerabler Kinder. Österreich hat 2025 nur einen .Stopp auf Zeit" eingelegt und einen .formalen" Widerspruch gegen die IGV an die WHO übermittelt. Wir fordern den endgültigen, dauerhaften Widerspruch, denn aus diesem Vertrag entstehen für Österreich keine Vorteile, die nicht auch auf freiwilliger Basis möglich wären. Elterliche Einwilligung, Datenschutz und nationale Kontrolle sind wichtige Schutzmechanismen.

5. Kindeswohl - Elternrechte müssen oberste Priorität haben

Die UN-Kinderrechtskonvention sieht die Familie als natürliche Umgebung und respektiert elterliche Verantwortung. Wir fordern expliziten Schutz der elterlichen Einwilligung in Gesundheits- und Bildungsfragen. Keine Weitergabe sensibler Daten an eine supranationale, nicht demokratisch gewählte Organisation wie die WHO (EIOS). Welchen Schaden die Empfehlungen der WHO zur Frühsexualisierung schon angerichtet haben, dürfte auch ihnen nicht entgangen sein. Die Privat- und Intimsphäre unserer Kinder muss gewahrt werden und elterliche Einwilligungen müssen in den IGV explizit verankert werden.

 


 

Begründungen

Die Kinderrechtskonvention der UN sieht die Familie als natürliche Umgebung für das Aufwachsen des Kindes und respektiert die elterliche Verantwortung als Grundlage, auch in Gesundheitsfragen. Es gibt keine explizite Berücksichtigung von elterlicher Einwilligung bei Maßnahmen an Kindern und keine Erwähnung von besonderem Schutz vulnerabler Kinder in den IGV der WHO. Das Einwilligungsrecht während einer PHEIC Ausrufung muss auf der Ebene des nationalen Rechts eingefordert und explizit in den IGV verankert werden, um die Elternrechte ausreichend zu schützen.

Die WHO hat durch ihre Empfehlungen in der COVID-19-Pandemie - wie flächendeckende Schulschließungen, strenge Quarantänemaßnahmen, Isolation und die massive Einschränkung sozialer Kontakte von Kindern Verletzungen der Kinderrechte mitverursacht und damit unser Vertrauen für die geplanten Änderungen der IGV verspielt. Millionen Kinder verloren nicht nur wertvolle Bildungszeit, sondern litten unter Einsamkeit, Angst, Depressionen und einem erhöhten Risiko von Gewalt und Vernachlässigung. Ihre Entwicklung wurde nachhaltig beeinträchtigt, während der Nutzen vieler dieser Maßnahmen für die Pandemiebekämpfung wissenschaftlich fragwürdig bleibt.

Kinderrechte dürfen in künftigen Krisen nie wieder leichtfertig geopfert werden. Aus diesen schmerzhaften Erfahrungen heraus fordern wir mit Nachdruck: Die Internationalen Gesundheitsvorschriften müssen abgelehnt werden, da die Rechte von Kindern und Eltern nicht explizit und verbindlich geschützt werden. Es braucht klare Regelungen, die das Wohl des Kindes an erste Stelle setzen, sowie das individuelle Beschwerderecht vor dem UN-Kinderrechtsausschuss, damit Verstöße gegen Eltern- und Kinderrechte konsequent geahndet werden können. Damit verhindern wir, dass sich die Tragödie einer ganzen verlorenen Kindergeneration durch eine Pandemie- bzw. Notstandsausrufung wiederholt.

Das 3. Fakultativprotokoll schafft eine direkte, individuelle Beschwerdemöglichkeit: Kinder selbst oder ihre Vertreter können sich an den UN-Kinderrechtsausschuss wenden, wenn Staaten ihre Rechte verletzen – sei es das Recht auf Bildung, auf Gesundheit, auf Schutz vor Gewalt und sexuellen Missbrauch oder auf Spiel und Freizeit. Es ist ein wegweisender Fortschritt für Gerechtigkeit: Verstöße gegen die Kinder- und Elternrechte werden nicht länger ignoriert, sondern können international geahndet und korrigiert werden.

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Der Verein für Völkerverständigung- und Zivilschutz DIE EICHE ist partei- sowie religionsneutral. Wir sind ehrenamtlich und gemeinnützig tätig, sowie unabhängig. Wir widmen uns dem Schutz der österreichischen Bevölkerung - ohne Unterstützung oder Bevorzugung einer Partei. Dies gilt unabhängig davon: ob NEOS die Ratifizierung des 3. Fakultativprotokolls zur Kinderrechtskonvention fordern, FPÖ die Verträge der WHO ablehnen, SPÖ den Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch priorisieren oder ÖVP und GRÜNE Solidarität mit den Schwächsten betonen.

Wir, die Eltern, Großeltern, Tanten und Onkel Österreichs, sprechen Sie direkt an: Hier geht es nicht um abstrakte Verträge oder globale Politik. Hier geht es um DICH und MICH. Um DEINE und MEINE Familie. Um die Zukunft DEINER und MEINER Kinder. Jede Partei in diesem Land hat in ihren Wahl-Programmen versprochen, Kinder zu schützen:

Die ÖVP spricht von der Familie als Kern der Gesellschaft. Leistbare Modelle zur finanziellen Förderung der Familien - Beispiel: Bemdorfer Modell, die Großelternkarenz, … Schutz vor genderbezogener Ideologisierung oder Online-Gefahren. Traditionelle Werte und Lebensschutz, Förderung kinderreicher Familien mit dem Projekt: Mut zum Kind. Die SPÖ will Kinderarmut halbieren und vor Gewalt schützen.

Die SPÖ fördert altersgerechte Sexualaufklärung als Schutz vor Missbrauch und Ausbeutung. Psychische Gewalt wird explizit thematisiert, auch im Kontext der Pandemie-Folgen und mentaler Gesundheit.

Die NEOS fordern durchsetzbare Kinderrechte vor der UN. Sie fordern die Ratifizierung des 3. Fakultativprotokoll – leider bisher ohne Erfolg. Das Protokoll ermöglicht Kindern (oder ihren Vertretern) ein individuelles Beschwerderecht vor dem UN-Kinderrechtsausschuss, wenn nationale Instanzen versagen. Eigenverantwortung, Unabhängigkeit von übermäßiger Staats- oder Fremdeinmischung sind ihre Werte. Sie fördern individuelle Freiheitsrechte, Transparenz und Bürgerbeteiligung, während sie staatliche Übergriffe kritisieren.

Die GRÜNEN setzen auf Kindersicherung und Solidarität mit den Schwächsten. Sie haben sich stark gemacht für ILO Nr. 169 (Eingeborene und in Stämmen lebende Völker). Gleiche Chancen für alle Kinder, unabhängig von Herkunft oder sozialem Status. Solidarität mit den Schwächsten, globale Gerechtigkeit und Unterstützung benachteiligter Regionen, Länder, sowie leistbares Wohnen

Die FPÖ verteidigt die österreichische Familie als Keim der Gesellschaft und bewahrt die nationale Souveränität. Sie kritisiert das Vorgehen der WHO aus vielen Gründen. Sie hat zwar die Petition .Nein zum Pandemievertrag" eingebracht, aber alleine schon aus inhaltlichen und zeitlichen Gründen sind die IGV vorrangig zu behandeln. Stattdessen hat auch die FPÖ, so wie alle Parteien, die Gefahren durch die Änderungen der IGV für die Familien, unsere Kinder, Eltern- und Kinderrechte, sowie den Wirtschaftsstandort Österreich total verkannt.

IHRE PARTEIVERSPRECHEN stehen auf dem Spiel, solange Sie den IGV der WHO nicht dauerhaft widersprechen und das 3. Fakultativprotokoll nicht ratifizieren. Am 28. Februar 2012 hat Österreich das 3. Fakultativprotokoll unterzeichnet, aber bis zum Stand vom 01. Jänner 2026 nicht ratifiziert - es ist also nicht in Kraft getreten. Österreich hat 2025 einen vorläufigen .formaler" Widerspruch gegen die IGV an die WHO übermittelt. Wir fordern kein .Stopp der IGV auf Zeit", sondern die Übermittlung des dauerhaften Widerspruchs gegen die IGV an die WHO.

Die IGV der WHO ermöglichen:

1.   Umfassende Überwachung und Datensammlung der Bevölkerung und unserer Kinder: von der Wiege bis ins Sterbebett (EIOS der WHO)

2.   Die Eltern- und Kinderrechte werden umgangen und die IGV schaffen ein paralleles Regime, das in Gesundheitskrisen und bei Notstandsausrufungen Vorrang hat, ohne kinderspezifische Schutzmechanismen und Elternrechte zu schützen. Wir sehen hier ein Risiko, das in einer globalen Krise das Kindeswohl und Elternrechte eliminiert. Die IGV beinhalten großes Konfliktpotential mit der Verfassung und der EU-Strategie zu den Rechten der Kinder: das Kindeswohl hat Priorität und elterliche Einwilligung unterstützt das Kindeswohl

3.   Zwangsmaßnahmen, die gesellschaftliche Spaltung forcieren und Familien trennen (PHEIC)

4.   Einschränkungen grundlegender Rechte ohne echte parlamentarische Kontrolle

5.   Eine Machtverschiebung weg von Österreich hin zu einer internationalen Organisation

Das 3. Fakultativprotokoll ermöglicht:

1.   Individuelle Beschwerden - für den Schutz unserer Kinder

2.   Staatsbeschwerden - Konventionsverletzungen

3.   Untersuchungsverfahren einleiten

Der Inhalt des 3. Fakultativprotokoll ist rein verfahrensrechtlich - es geht darum, wie man Verstöße gegen die Kinderrechtskonvention (z. B. Bildung, Freizeit, Schutz vor Gewalt usw.) international rügen kann. Kein Artikel darin schafft neue Rechte; er verweist nur auf die bestehenden aus der KRK und auf das 1. und 2. Protokoll.

Wir bitten Sie nicht um ideologische Debatten. Wir bitten Sie um das, was Sie alle bereits versprochen haben: Schützen Sie unsere Kinder konsequent – auch vor internationalen Regelungen und völkerrechtlichen Verträgen, die ihre Versprechen aushöhlen.

Unsere gesundheitliche Selbstbestimmung, unsere körperliche Unversehrtheit, Österreichs Souveränität, sowie die Eltern- und Kinderrechte sind durch die IGV massiv bedroht. Während der C-Krise führten unverhältnismäßige Maßnahmen zu monatelangen Schulschließungen, Zwangstests und Quarantänen mit dramatischen Folgen für Kinder: Isolation, psychische Belastungen, Lernverluste und Familien-Trennungen. Genau das droht nun verstärkt durch die IGV. Im Kontrast dazu schützt die EU-Strategie zu den Rechten der Kinder (Child Guarantee und Richtlinien gegen Gewalt/Missbrauch) das Kindeswohl als primäre Orientierung und oberstes Prinzip: Elterliche Einwilligung, Datenschutz und nationale Kontrolle sind wichtige Schutzmechanismen.


 

Fordern Sie gemeinsam mit uns den klaren und dauerhaften Widerspruch der IGV und die Ratifizierung des 3. Fakultativprotokolls der UN:

1.   Den dauerhaften Widerspruch gegen die IGV an die WHO übermitteln: Aus diesem Völkerrechtlichen Vertrag resultieren für Österreich keine Vorteile, die sich nicht auch auf freiwilliger Basis ergäben.

2.   Eine garantierte Vorrangstellung der UN-Kinderrechtskonvention und nationaler Grundrechte und den Erhalt der Souveränität auch bei einer Notstandsausrufung: Es ergeben sich aus den IGV der WHO realpolitische Nachteile für die nationalstaatliche Souveränität. Dies ist nicht mit den demokratischen Grundprinzipien der Bundesverfassung vereinbar.

3.   Wir fordern vollständige Transparenz und parlamentarische Kontrolle bei allen WHO-Entscheidungen, die österreichische Familien, aber insbesondere unsere Kinder betreffen: Die WHO unterliegt keiner Rechtskontrolle, nicht inhaltlich, nicht finanziell und nicht im Wettbewerb. Daher ist es dringend erforderlich, die Souveränität, die gesundheitliche Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die Privat- und Intimsphäre vor dieser nicht demokratisch gewählten Organisation zu schützen und unsere nationalen Rechte für die nachkommenden Generationen zu garantieren.

4.   Wir fordern die explizite Berücksichtigung von elterlicher Einwilligung bei Maßnahmen an Kindern und den besonderen Schutz vulnerabler Kinder. In den IGV werden die Kinder- und Elternrechte nicht explizit geschützt. Wir fordern den Schutz der elterlichen Einwilligungen als oberste Priorität! Die IGV fordern bei einer Public Health Emergency of International Concern (PHEIC} Maßnahmen wie Quarantäne, Isolation, medizinische Untersuchungen oder Impfungen (Art. 23, 31-32). Der Text erwähnt Respekt vor Menschenwürde, Menschenrechten und Grundfreiheiten (Art. 3), aber elterliche Rechte oder Einwilligung werden nicht ausdrücklich geschützt.

Die IGV der WHO schaffen ein paralleles Regime, dass in Krisen (Notstandsausrufungen) Vorrang hat, ohne kinderspezifische Schutzmechanismen und den expliziten Schutz der Elternrechte! Die WHO verdient das Vertrauen der österreichischen Bevölkerung DERZEIT NICHT!

Wir fordern Sie deshalb auf, diese Bürgerinitiative zu unterstützen.

5.   Wir fordern die Ratifizierung des 3. Fakultativprotokolls: individuelle Rechte stärken und unsere Kinder gemeinsam vor Gewalt, Ausbeutung und sexuellem Missbrauch schützen.

Es liegt In Ihrer Hand, auf nationaler Ebene tätig zu werden und das österreichische Volk, insbesondere unsere Kinder zu schützen. Individuelle Beschwerdeverfahren müssen jetzt forciert werden. Übergriffen in die Intim- und Privatsphäre durch supranationale Organisationen muss Einhalt geboten werden. Wenn Sie HEUTE nicht handeln, entscheidet MORGEN jemand anderes über die Gesundheit, die Freiheit und die Zukunft UNSERER Kinder.

Soweit uns bekannt ist, haben die ÖVP und SPÖ im Koalitionspakt der Forderung der NEOS zugestimmt, das 3. Fakultativprotokoll zu ratifizieren. Die Bundesjugendvertretung (BJV) und Kinderrechtsorganisationen haben dies als "Meilenstein" begrüßt, da es den Kindern Österreichs ein individuelles Beschwerderecht vor dem UN-Ausschuss ermöglicht. Wer die Kinderrechtskonvention der UN in den Mittelpunkt stellt, hat auch die Pflicht, Kinder- und Elternrechte in den IGV zu schützen, oder die IGV müssen abgelehnt werden. Die Kinderrechtskonvention der UN sieht die Familie als natürliche Umgebung für das Aufwachsen des Kindes und respektiert die elterliche Verantwortung als Grundlage, auch in Gesundheitsfragen.

Wer das 3. Fakultativprotokoll befürwortet, muss die IGV ablehnen!

Nicht nur weil die IGV die Kinder- und Elternrechte nicht explizit schützen, sondern auch weil wir aus der Vergangenheit gelernt haben. Seite 3 Punkt 4 - IGV: Zwang nur bei unmittelbarem Risiko und verhältnismäßig was bedeutet das für die österreichische Bevölkerung?


 

Zukunftsperspektiven der österreichischen Bevölkerung

Stellen Sie sich vor: Ihr Kind kommt aus der Schule und erzählt, dass es heute getestet wurde – ohne dass Sie als Eltern vorher gefragt wurden.

Stellen Sie sich vor: In der nächsten „Gesundheitskrise“ entscheidet nicht mehr der österreichische Arzt, der Nationalrat oder Sie als Eltern, sondern eine internationale Organisation in Genf, ob Ihr Kind isoliert oder von der Familie getrennt werden darf, um ihm Arzneimittel, Medikamente oder Spritzen (mit und ohne Notfallzulassung) zu verabreichen.

Stellen Sie sich vor: Die sensiblen Gesundheitsdaten Ihres Kindes – Impfstatus, psychische Belastungen, Schulbesuche – werden automatisch an die WHO weitergeleitet, ohne dass Sie Einspruch erheben können. Das ist keine Dystopie. Das ist die Realität, die durch die geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO möglich ist – die in der nächsten erklärten Krise greifen kann.

Stellen Sie sich vor: Ihr Kind kommt aus dem Kinderhort, Kindergarten oder Schule. Ihr Kind verhält sich merkwürdig, es hat Angst und möchte nicht mit ihnen über den heutigen Vormittag sprechen. Zu verängstigend waren die Beiträge zum Thema Frühsexualisierung und die Bilder in den sogenannten „Aufklärungsbüchern“. Aussagen der Pädagogen die ihr Kind beschämen, weil es mit nicht altersgerechten Detailinformationen konfrontiert wird. Ein Gefühl, dass ihr Kind zuvor nie gekannt hat und dem Sie nun hilflos und alleingelassen gegenüberstehen. Sie wissen nicht wie sie ihr Kind beruhigen oder besänftigen und das fröhliche Kinderlachen wiederbeleben können.

Die WHO forciert die Frühsexualisierung! Welchen Schaden das bei unseren Kindern schon angerichtet hat, dürfte auch Ihnen nicht entgangen sein. NEIN zur Frühsexualisierung unserer Kinder! Dokumentation - Tatort Kita: https://www.youtube.com/watch?v=4glffl9P_jo

Servus TV - Graz: https://www.youtube.com/watch?v=DdtdqU1kkzU

 

Wichtige Informationen: seit dem 12. Dezember 2025 berichten bekannte Medien (CNN, Reuters, CNBC, Scientific American, Bloomberg) basierend auf Quellen innerhalb der FDA, dass die Behörde plant, eine Black Box Warning auf COVID-Impfstoffe (vermutlich mRNA von Pfizer/Moderna, möglicherweise auch Novavax) einzuführen. Die Berichte entstammen einem Leck eines internen FDA-Memos von Vinay Prasad (Chef der Biologika-Abteilung), das Todesfälle bei Kindern mit Impfungen in Verbindung bringen. Die WHO könnte dann auf wundersame Weise ihre Position anpassen. Hat die WHO die Datenlage und Forschungsergebnisse wirklich ausreichend geprüft?

Bei einigen COVID-19-lmpfstoffen wurden die für den Markt freigegebenen Wirkstoffe anders hergestellt, als die in klinischen Studien verwendeten. Studien-Teilnehmer bekamen hauptsächlich Process 1, die Bevölkerung fast nur Process 2 auf Basis einer noch nicht fertigen Vergleichbarkeits-studie. Trotzdem wurden die Impfstoffe zugelassen! https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/40913499/

Die Zeitbombe: Unsere Kinder werden durch eine Technologie bedroht, die als "sicher" vermarktet wurde, aber nun als potenziell Zeitbombe enttarnt ist. Die modifizierten mRNA-Impfstoffe (modRNA) von Pfizer, BioNTech und Moderna enthalten Hybride aus mRNA und DNA-Fragmenten, die aus bakteriellen Plasmiden stammen – entgegen dem genehmigten DNA-freien Produktionsverfahren. Diese Kontamination wurde von Kevin McKernan zufällig entdeckt und veröffentlicht. McKernan ist ein Pionier der Genomsequenzierung. Unter anderem durch die Identifikation von Plasmid-DNA und dem krebserregenden SV40-Promoter. Die Hybride sind extrem stabil, da natürliches Uridin (U) durch künstliches Pseudouridin (4>) ersetzt wird, was sie vor dem natürlichen Abbau schützt und ein künstlich verändertes Genom ermöglicht – eine Manipulation, die in den Zellkern eindringen kann, besonders bei Zellteilung, und dort "Feuer" in den Chromosomen entfacht: eine Metapher für schwere DNA-Schäden, die zu Krebs, Autoimmunerkrankungen und sogar zum Tod führen können.

Der WHO jetzt mehr Kompetenzen einzuräumen wäre ein fataler Fehler. der unsere Kinder und nachkommende Generationen schwer belasten würde.

 


 

Der demografische Selbstmord: Eine israelische Studie aus 2025 (und verwandte Arbeiten) weist nach, dass Spike-Protein aus modRNA in Blut, Plazenta und Samen bei nahezu 100% der Geimpften zu finden sind (bis zu 6 Monate nach der Impfung), was auf langfristige Exposition hinweist und Fruchtbarkeit sowie fetale Entwicklung gefährdet. Ein „demografischer Selbstmord“ der österreichischen Bevölkerung, den die WHO, EMA, … aber auch politische Vertreter zu verantworten haben? Obwohl die Forschungsergebnisse von McKeman seit 2023 vorliegen hat die WHO bis heute nicht darauf reagiert. Hat die WHO diese Daten jemals geprüft? Zum Schutz der Bevölkerung fordern wir Sie deshalb auch auf, diese Impfstoffe umgehend vom Markt zu nehmen!

Die Pandemie-Maßnahmen haben tiefe Narben hinterlassen: aktuell leben in Österreich rund 1,76 Millionen Kinder unter 20 Jahren. 2024 wurden nur 77.238 Kinder geboren – der historisch niedrigste Wert seit Beginn der Aufzeichnungen (Statistik Austria, vorläufige/finalisierte Daten 2025). Es sterben also mehr Menschen als geboren werden – schon das fünfte Jahr in Folge!

Gleichzeitig zerbrechen Hunderttausende unserer Kinder innerlich: Die psychische Gesundheit hat sich dramatisch verschlechtert. Studien und Berichte (z. B. pro mente Austria, HBSC, Sozialministerium) zeigen: Rund die Hälfte der Jugendlichen fühlt sich „nicht gut“. Jeder Zehnte leidet unter schweren Symptomen wie Depressionen, Angst oder Erschöpfung. Bis zu 28 % der Jugendlichen haben Suizidgedanken. Quellen wie .ö3-Jugendstudie 2025" oder ÖBVP-Berichte (Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie) bestätigen ähnliche Trends.

Solidarität & Gerechtigkeit: Österreich sollte sich als NEUTRALES Land nicht in die Angelegenheiten anderer Länder einmischen, nicht in Kriege und bei der Verabreichung von Medikamenten oder Impfungen mit Notfallzulassung. Solidarität mit den Schwächsten zum Ausdruck zu bringen, ist sehr lobenswert, aber andere Staaten und deren Völker zu Versuchslaboren zu machen, hat nichts mit gelebter Solidarität oder Gerechtigkeit zu tun. Es ist schon lange bekannt: COVID war kein Ereignis der öffentlichen Gesundheit. Es handelte sich um eine globale Operation, die durch öffentlich-private Geheimdienst- und Militärbündnisse koordiniert wurde und sich auf Gesetze berief, die für CBRN-Angriffe* vorgesehen waren – siehe Bürgerinitiative**.

Das Argument, dass die IGV wichtig sind, damit auch finanziell schwächere Länder mit Impfstoffen versorgt werden können, sollten Sie nochmal überdenken. Wir sollten uns um unsere eigenen Angelegenheiten kümmern. Wenn wir den Schwächsten helfen möchten können wir das jederzeit tun, auch ohne einen völkerrechtlichen Vertrag wie die IGVs. Wie schon erwähnt: aus den IGV - diesem Völkerrechtlichen Vertrag - resultieren für die österreichische Bevölkerung keine Vorteile. Es kostet uns aber viel Geld, das Österreich in seiner wirtschaftlichen schwierigen Lage nicht hat.

Zum Schutz unserer Kinder, sagen Sie JA zum 3. Fakultativprotokoll und NEIN zu den IGVI

Mit besorgten Grüßen

              Elisabeth Albrecht

Präsidentin

Verein für Völkerverständigung- und Zivilschutz DIE EICHE

Quellen & Informationen: www.die-eiche.at/aktionen

2023 Petition 1.0 und 2024 Petition 2.0 zu den bedrohlichen Vorhaben der WHO: Erhalt der Menschen- und Grundrechte. Kinderschutz sowie pädagogische Sexualaufklärung und Frühsexualisierung | ** Bürgerinitiative März 2025 zu den bedrohlichen Vorhaben der WHO: Die Lebensräume unserer Kinder schützen - Gefahr in Verzug, schwere Vorwürfe gegen die WHO www.die-eiche.at/oma

Nein zu den IGV der WHO: https://neinzuigv.at/

*COVID - weltweite Operation – CBRN Angriff: https://margaretannaalice.substack.com/p/the-covid-dossier

Quantifizierung von Restplasmid-DNA und SV40-Pomotor-Enhancer-Sequenzen in den modRNA-COVID-19-lmpfstoffen von Pfizer/BioNTech und Modema aus Ontarlo, Kanada https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/40913499/

Österreich 3. Fakultativprotokoll https://www.bmeia.gv.at/themen/menschenrechte/schwerpunktthemen/rechte-des-kindes

Original: https://www.ohchr.org/en/instruments-mechanisms/instruments/optional-protocol-convention-rights-child-communications

https://www.ohchr.org/sites/default/files/CTC_4-11d.pdf

 

 

 


 

Angaben Erstunterzeichner:in

                                                                       Name:      Elisabeth Albrecht