DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

1. gegen den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Regelung der Elektrizitätswirtschaft (Elektrizitätswirtschaftsgesetz – ElWG) und ein Bundesgesetz zur Definition des Begriffs der Energiearmut für die statistische Erfassung und für die Bestimmung von Zielgruppen für Unterstützungsmaßnahmen (Energiearmuts-Definitions-Gesetz – EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz geändert werden (Günstiger-Strom-Gesetz) keinen Einspruch zu erheben,

2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 

 

Wien, 2025 12 17

 

 

                               Silvester Gfrerer                                                                    Peter Samt

                                    Schriftführung                                                              Präsident des Bundesrates