DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
1. gegen den Beschluss des Nationalrates vom 25. Februar 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997 geändert wird, keinen Einspruch zu erheben,
2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2026 03 12
Mag. Stephan Auer-Stüger Markus Stotter, BA
Schriftführung Präsident des Bundesrates