DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 25. Februar 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Kennzeichnung von Waren, deren Menge sich ohne entsprechende Preissenkung verringert hat (Anti-Mogelpackungs-Gesetz), erlassen wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2026 03 12
Mag. Stephan Auer-Stüger Markus Stotter, BA
Schriftführung Präsident des Bundesrates