Vom Nationalrat in seiner Sitzung
am 25. März 2026
bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen
Anzahl der
Abgeordneten mit Zweidrittelmehrheit in dritter Lesung angenommen.
Ricarda Berger Dr. Walter Rosenkranz
Schriftführung Präsident
Hiermit wird gemäß Artikel 47 Absatz 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes das verfassungsmäßige Zustandekommen des vorliegenden Bundesgesetzes beurkundet:
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(Bundespräsident)
Gegenzeichnung gemäß Artikel 47 Absatz 3
des
Bundes-Verfassungsgesetzes:
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(Bundeskanzler)