DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
1. gegen den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz mit dem Bestimmungen über Preise für Sachgüter und Leistungen getroffen werden (Preisgesetz 1992) und das Energie-Control-Gesetz geändert werden keinen Einspruch zu erheben,
2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2026 03 27
Mag. Stephan Auer-Stüger Markus Stotter, BA
Schriftführung Präsident des Bundesrates