DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 (36. StVO-Novelle), das Kraftfahrgesetz 1967 und das Führerscheingesetz geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2026 04 10
Mag. Stephan Auer-Stüger Markus Stotter, BA
Schriftführung Präsident des Bundesrates