DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (23. FSG-Novelle), keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2026 04 10
Mag. Stephan Auer-Stüger Markus Stotter, BA
Schriftführung Präsident des Bundesrates