DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juni 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957 und das Opferfürsorgegesetz geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2026 06 25
Ferdinand Tiefnig Markus Stotter, BA
Schriftführung Präsident des Bundesrates