DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011 und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2026 07 16
Mag. Stephan Auer-Stüger Mag. Christine Schwarz-Fuchs
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates