46 der Beilagen XXVIII. GP

 

Beschluss des Nationalrates

Bundesgesetz, mit dem das Gesetzliche Budgetprovisorium 2025 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2024 bis 2027 geändert werden

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I

Änderung des Gesetzlichen Budgetprovisoriums 2025

Das Gesetzliche Budgetprovisorium 2025, BGBl. I Nr. 8/2025, wird wie folgt geändert:

1. Nach § 1 werden folgende § 1a und § 1b eingefügt:

§ 1a. Das gemäß § 1 Abs. 1 anzuwendende BFG 2024 ist mit folgenden Abweichungen zu vollziehen:

           1. In Artikel V Z 3 lit. f wird die Zeichenfolge „15.01.06“ durch die Zeichenfolge „17.01.03“ ersetzt; in Artikel V Z 3 lit. g wird der Ausdruck „Untergliederung 30“ durch den Ausdruck „Untergliederung 31“ ersetzt und die Zeichenfolge „30.01.06.01.8262.020“ durch die Zeichenfolge „31.02.05.01.8262.020“ ersetzt.

           2. In Artikel V Z 3 wird folgende lit. m angefügt:

            „m) bei der Budgetposition 51.01.04.7303.000 für Zahlungen im Zusammenhang mit dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Verbindung mit tatsächlichen Mehreinzahlungen und Mehrerträgen bei der Budgetposition 51.01.04.8835.002.“

           3. In Artikel IX Abs. 2 lit. m wird die Zeichenfolge „15.01.06.8297.000“ durch die Zeichenfolge „17.01.03.8297.000“ ersetzt; in Artikel IX Abs. 2 lit. q wird der Punkt am Ende des Satzes durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende lit. r angefügt:

              „r) Mehreinzahlungen bei den Budgetpositionen 40.01.05.8220.000 (Dividenden von verstaatlichten Unternehmungen) und 40.01.05.8221.000 (Dividenden von verbundenen Unternehmungen).“

           4. In Artikel IX Abs. 3 lit. h wird die Zeichenfolge „15.01.06.8297.000“ durch die Zeichenfolge „17.01.03.8297.000“ ersetzt; in Artikel IX Abs. 3 lit. k entfällt die Wortfolge „des Detailbudgets 45.02.01 (Dividenden und Gewinnabfuhren) sowie“; in Artikel IX Abs. 3 lit. m wird der Punkt am Ende des Satzes durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende lit. n angefügt:

             „n) Mindereinzahlungen bei den Budgetpositionen 40.01.05.8220.000 (Dividenden von verstaatlichten Unternehmungen) und 40.01.05.8221.000 (Dividenden von verbundenen Unternehmungen).“

§ 1b. Aufgrund der durch die Bundesministeriengesetz-Novelle 2025, BGBl. I Nr. 10/2025, eingetretenen Änderungen im Wirkungsbereich einzelner haushaltsleitender Organe ist das gemäß § 1 Abs. 1 anzuwendende BFG 2024 mit folgenden Abweichungen zu vollziehen:

           1. Die Budgetstruktur (Anlage I) wird wie folgt geändert:

               a) Die Bezeichnung der Untergliederung 17 lautet „Wohnen, Medien, Telekommunikation und Sport“, jene der Untergliederung 43 „Umwelt, Klima und Kreislaufwirtschaft“.

               b) Eingefügt werden die Globalbudgets „31.04 Frauenangelegenheiten und Gleichstellung“ sowie „40.06 Energie“.

                c) Die Bezeichnung des Globalbudgets 43.01 lautet „Umwelt und Klima“, jene des Globalbudgets 43.02 „Kreislaufwirtschaft, Chemie und Strahlenschutz“.

           2. Folgende im BFG 2024 (Anlage I) veranschlagte Mittelverwendungen und Mittelaufbringungen werden zu folgenden Detailbudgets umgeschichtet:

Beträge in Millionen Euro

Ergebnishaushalt

Finanzierungshaushalt

Umschichtung vom Detailbudget

Aufwand

Ertrag

Auszahlungen

Einzahlungen

Umschichtung zum Detailbudget

Bezeichnung

10.01.01

62,539

 

62,539

 

17.01.02

Medien

10.01.04.01

57,497

0,221

57,497

0,221

17.01.02

Medien

10.01.02

0,424

 

0,424

 

17.01.01

Zentralstelle

10.02.01

32,942

 

32,942

 

31.04.01

Frauenangelegenheite

10.01.01

0,169

 

0,169

 

31.01.01

Zen. u. Serviceeinr.

10.01.02

8,163

 

8,163

 

31.01.01

Zen. u. Serviceeinr.

10.01.03

0,500

 

0,500

 

31.01.01

Zen. u. Serviceeinr.

15.01.03

0,964

 

0,964

 

40.01.06

Personal für Dritte

15.01.06

133,405

14,274

133,405

14,274

17.01.03

Telekom. Breitband

15.02.03.01

1,089

0,049

1,089

0,049

40.03.01

Eich-u.Vermessungsw.

17.01.01

3,048

0,180

3,048

0,180

10.01.01

Ressortübergr. Vorh.

17.01.01

14,380

 

14,380

 

10.01.02

Zentralstelle

20.03.01

36,214

0,028

33,993

0,061

21.01.01

Zentralstelle

20.03.01

1,926

 

1,926

 

40.01.01

Zentralstelle

30.01.01

0,919

 

0,919

 

31.01.01

Zen. u. Serviceeinr.

30.01.04

0,490

 

0,490

 

31.02.05.01

LLL

30.01.06.01

43,724

4,002

43,715

3,402

31.02.05.01

LLL

30.01.03

0,211

 

0,211

 

31.02.05.02

BIFEB

30.01.06.02

2,768

0,725

2,528

0,756

31.02.05.02

BIFEB

31.03.03

2,000

 

2,000

 

30.01.04

Qualitätsentwicklung

41.01.01

5,821

 

5,821

 

40.01.01

Zentralstelle

41.01.01

22,651

 

22,651

 

42.04.01

Zentralstelle

43.01.02

181,191

 

181,191

 

40.06.01

Energie und Transf.

43.01.03

182,075

 

182,075

 

40.06.03

Klima-u.Energiefds.

43.01.05

8,884

 

8,884

 

40.06.01

Energie und Transf.

43.01.05

2,102

 

2,102

 

40.01.01

Zentralstelle

43.01.08

207,423

 

207,423

 

40.06.02

Energieversorg.sich.

45.02.01

0,215

816,041

0,215

816,041

40.01.05

Strat.Untern.Beteil.

           3. Die in der Anlage II „Bundespersonal das für Dritte leistet – Bruttodarstellung“ im Detailbudget 41.01.91.03 veranschlagten Mittelverwendungen und Mittelaufbringungen werden im erforderlichen Ausmaß zum Detailbudget 42.04.91.03 umgeschichtet. Jene des Detailbudgets 15.01.93 werden zum Detailbudget 40.01.91.03 im erforderlichen Ausmaß umgeschichtet. Jene des Detailbudgets 15.01.98 werden zum Detailbudget 40.01.91.02 im erforderlichen Ausmaß umgeschichtet.

           4. Der Personalplan 2024 (Anlage IV) gilt mit der Maßgabe, dass Planstellen nur bis zu den in § 4 des Bundesfinanzrahmengesetzes 2024 bis 2027 in der Fassung des Artikel II dieses Bundesgesetzes für das Jahr 2025 festgelegten Obergrenzen besetzt werden dürfen.

           5. Der Personalplan (Anlage IV) wird wie folgt geändert:

          a) Im Planstellenverzeichnis 1a lautet die Bezeichnung der Untergliederung 17: „Wohnen, Medien, Telekommunikation und Sport“.

          b) Im Planstellenverzeichnis 1a lauten die Bezeichnungen der Ressorts „BM für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport“, „BM für Bildung, Wissenschaft und Forschung“, „BM für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie“, „BM für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz“ und „BM für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft“ folgendermaßen: „BM für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport“, „BM für Bildung“, „BM für Innovation, Mobilität und Infrastruktur“, „BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz“ und „BM für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft“. Die Bezeichnung „BM für Arbeit und Wirtschaft“ entfällt. Die Bezeichnungen „BM für Wirtschaft, Energie und Tourismus“ und „BM für Frauen, Wissenschaft und Forschung“ werden neu eingefügt.

           c) Der Personalplan für das Jahr 2024 (Planstellenverzeichnis 1a) erhält in der Gesamtübersicht die aus der Anlage ersichtliche Fassung.

          d) Der Personalplan für das Jahr 2024 (Planstellenverzeichnis 1a) erhält hinsichtlich der Tabellen „Übersicht Bundeskanzleramt“, „Untergliederung 10 Bundeskanzleramt (Gesamtübersicht)“ und „Untergliederung 10 Bundeskanzleramt (Fortsetzung)“ im Besoldungsgruppen-Bereich „Allgemeiner Verwaltungsdienst“ jeweils die aus der Anlage ersichtliche Fassung. Eine Tabelle „Untergliederung 10 Bundeskanzleramt (Fortsetzung)“ im Besoldungsgruppen-Bereich Militärischer Dienst (MB) wird hinzugefügt.

           e) Der Personalplan für das Jahr 2024 (Planstellenverzeichnis 1a) erhält hinsichtlich der Tabellen „Übersicht BM für Inneres“, „Untergliederung 11 Inneres (Gesamtübersicht)“ und „Untergliederung 11 Inneres (Fortsetzung)“ im Besoldungsgruppen-Bereich „Allgemeiner Verwaltungsdienst“ jeweils die aus der Anlage ersichtliche Fassung.

           f) Der Personalplan für das Jahr 2024 (Planstellenverzeichnis 1a) erhält hinsichtlich der Tabellen „Übersicht BM für europäische und internationale Angelegenheiten“, „Untergliederung 12 Äußeres (Gesamtübersicht)“ und „Untergliederung 12 Äußeres (Fortsetzung)“ im Besoldungsgruppen-Bereich „Allgemeiner Verwaltungsdienst“ jeweils die aus der Anlage ersichtliche Fassung.

           g) Der Personalplan für das Jahr 2024 (Planstellenverzeichnis 1a) erhält hinsichtlich der Tabellen „Übersicht BM für Landesverteidigung“, „Untergliederung 14 Militärische Angelegenheiten (Gesamtübersicht)“ und „Untergliederung 14 Militärische Angelegenheiten (Fortsetzung)“ im Besoldungsgruppen-Bereich „Allgemeiner Verwaltungsdienst“ jeweils die aus der Anlage ersichtliche Fassung.

          h) Der Personalplan für das Jahr 2024 (Planstellenverzeichnis 1a) erhält hinsichtlich der Tabellen „Übersicht BM für Innovation, Mobilität und Infrastruktur“, „Untergliederung 41 Mobilität (Gesamtübersicht)“ und „Untergliederung 41 Mobilität (Fortsetzung)“ im Besoldungsgruppen-Bereich „Allgemeiner Verwaltungsdienst“ jeweils die aus der Anlage ersichtliche Fassung.

            i) Der Personalplan für das Jahr 2024 (Planstellenverzeichnis 1a) erhält hinsichtlich der Tabellen „Übersicht BM für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft“, „Untergliederung 42 Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (Gesamtübersicht)“ und „Untergliederung 42 Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (Fortsetzung)“ im Besoldungsgruppen-Bereich „Allgemeiner Verwaltungsdienst“ jeweils die aus der Anlage ersichtliche Fassung.

           j) Der Personalplan für das Jahr 2024 (Planstellenverzeichnis 1a) erhält hinsichtlich der Tabellen „Übersicht BM für Finanzen“, „Untergliederung 15 Finanzverwaltung (Gesamtübersicht)“ und „Untergliederung 15 Finanzverwaltung (Fortsetzung)“ im Besoldungsgruppen-Bereich „Allgemeiner Verwaltungsdienst“ jeweils die aus der Anlage ersichtliche Fassung. Der Besoldungsgruppen-Bereich Post- u. Fernmeldehoheitsverwaltung entfällt.

          k) Der Personalplan für das Jahr 2024 (Planstellenverzeichnis 1a) erhält hinsichtlich der Tabellen „Übersicht BM für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport“, „Untergliederung 17 Wohnen, Medien, Telekommunikation und Sport (Gesamtübersicht)“ und „Untergliederung 17 Wohnen, Medien, Telekommunikation und Sport (Fortsetzung)“ im Besoldungsgruppen-Bereich „Allgemeiner Verwaltungsdienst“ jeweils die aus der Anlage ersichtliche Fassung. Eine Tabelle „Untergliederung 17 Wohnen, Medien, Telekommunikation und Sport (Fortsetzung)“ im Besoldungsgruppen-Bereich Post- u. Fernmeldehoheitsverwaltung wird hinzugefügt. Die Tabelle „Untergliederung 17 Wohnen, Medien, Telekommunikation und Sport (Fortsetzung)“ im Besoldungsgruppen-Bereich Militärischer Dienst (MB) entfällt.

            l) Der Personalplan für das Jahr 2024 (Planstellenverzeichnis 1a) erhält hinsichtlich der Tabellen „Übersicht BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz“, „Untergliederung 20 Arbeit (Gesamtübersicht)“, „Untergliederung 20 Arbeit (Fortsetzung)“ im Besoldungsgruppen-Bereich „Allgemeiner Verwaltungsdienst“ jeweils die aus der Anlage ersichtliche Fassung. Die Tabelle „Untergliederung 20 Arbeit (Fortsetzung)“ im Besoldungsgruppen-Bereich ADV entfällt. Die Tabellen „Untergliederung 21 Soziales und Konsumentenschutz (Gesamtübersicht)“, „Untergliederung 21 Soziales und Konsumentenschutz (Fortsetzung)“ erhalten in den Besoldungsgruppen-Bereichen „Allgemeiner Verwaltungsdienst“ und ADV jeweils die aus der Anlage ersichtliche Fassung.

         m) Der Personalplan für das Jahr 2024 (Planstellenverzeichnis 1a) erhält hinsichtlich der Tabellen „Übersicht BM für Bildung“, „Untergliederung 30 Bildung (Gesamtübersicht)“, „Untergliederung 30 Bildung (Fortsetzung)“ in den Besoldungsgruppen-Bereichen „Allgemeiner Verwaltungsdienst“ und ADV jeweils die aus der Anlage ersichtliche Fassung.

          n) Der Personalplan für das Jahr 2024 (Planstellenverzeichnis 1a) erhält hinsichtlich der Tabellen „Übersicht BM für Frauen, Wissenschaft und Forschung“, „Untergliederung 31 Frauen, Wissenschaft und Forschung (Gesamtübersicht)“, „Untergliederung 31 Frauen, Wissenschaft und Forschung (Fortsetzung)“ in den Besoldungsgruppen-Bereichen „Allgemeiner Verwaltungsdienst“ und ADV jeweils die aus der Anlage ersichtliche Fassung.

          o) Der Personalplan für das Jahr 2024 (Planstellenverzeichnis 1a) erhält hinsichtlich der Tabellen „Übersicht BM für Innovation, Mobilität und Infrastruktur“, „Untergliederung 41 Mobilität, (Gesamtübersicht)“, „Untergliederung 41 Mobilität (Fortsetzung)“ in den Besoldungsgruppen-Bereichen „Allgemeiner Verwaltungsdienst“ und ADV jeweils die aus der Anlage ersichtliche Fassung.

          p) Im Personalplan für das Jahr 2024 (Planstellenverzeichnis 1b) erhalten die der Untergliederung 40 Wirtschaft übertragenen ausgegliederten Rechtsträger Amt der Bundesimmobilien und Ämter gemäß Poststrukturgesetz die ziffernmäßig bezeichneten Voranschlagstellen 40.01.91.02 und 40.01.91.03.

          q) Im Personalplan für das Jahr 2024 (Planstellenverzeichnis 1b) erhält der der Untergliederung 42 Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft übertragene ausgegliederte Rechtsträger Umweltbundesamt die ziffernmäßig bezeichnete Voranschlagstelle 42.04.91.03.“

2. Der bisherige Text des § 3 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“, dem § 3 wird folgender Abs. 2 angefügt:

„(2) § la, § 1b und § 4 Z 1, jeweils in der Fassung BGBl. I Nr. XXX/2025, treten mit dem 1. April 2025 in Kraft.“

3. In § 4 Z 1 wird die Wortfolge „der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport“ durch die Wortfolge „der Bundeskanzler“ ersetzt.

Artikel II

Änderung des Bundesfinanzrahmengesetzes 2024 bis 2027

Das Bundesfinanzrahmengesetz 2024 bis 2027 – BFRG 2024-2027, BGBl. I Nr. 149/2023, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 8/2025, wird wie folgt geändert:

1. Die Tabelle in § 1 erhält hinsichtlich der Obergrenzen für Auszahlungen für das Jahr 2025 folgende Fassung:

„Rubrik

Bezeichnung

Art der Auszahlungsbeträge

Jahr 2025 (Beträge in Millionen Euro)

0, 1

Recht und Sicherheit

fix

14.925,112

 

 

 

 

2

Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

fix

32.347,609

 

 

variabel

26.564,627

 

Summe 2

 

58.912,236

 

 

 

 

3

Bildung, Forschung, Kunst und Kultur

fix

20.410,481

 

 

 

 

4

Wirtschaft, Infrastruktur und Umwelt

fix

16.039,691

 

 

variabel

2.683,178

 

Summe 4

 

18.722,869

 

 

 

 

5

Kassa und Zinsen

fix

9.914,488

 

 

 

 

Gesamtsumme

122.885,186“

2. Die Tabelle in § 2 erhält hinsichtlich der Bezeichnung der Untergliederungen und der Obergrenzen für Auszahlungen für das Jahr 2025 folgende Fassung:

„Unter-

gliederung

Bezeichnung

Jahr 2025 (Beträge in Millionen Euro)

01

Präsidentschaftskanzlei

12,814

02

Bundesgesetzgebung

246,242

03

Verfassungsgerichtshof

20,016

04

Verwaltungsgerichtshof

26,172

05

Volksanwaltschaft

15,432

06

Rechnungshof

47,055

10

Bundeskanzleramt

585,151

11

Inneres

3.976,595

12

Äußeres

642,898

13

Justiz

2.300,591

14

Militärische Angelegenheiten

4.302,576

15

Finanzverwaltung

1.563,648

16

Öffentliche Abgaben

0,000

17

Wohnen, Medien, Telekommunikation und Sport

592,889

18

Fremdenwesen

583,033

20

Arbeit

9.429,254

 

hievon fix

2.202,758

 

hievon variabel

7.226,496

21

Soziales und Konsumentenschutz

5.530,066

22

Pensionsversicherung

18.365,210

 

hievon fix

0,000

 

hievon variabel

18.365,210

23

Pensionen – Beamtinnen und Beamte

13.507,812

24

Gesundheit

2.814,948

 

hievon fix

1.842,027

 

hievon variabel

972,921

25

Familie und Jugend

9.254,946

30

Bildung

11.671,582

31

Wissenschaft und Forschung

7.217,111

32

Kunst und Kultur

666,000

33

Wirtschaft (Forschung)

224,736

34

Innovation und Technologie (Forschung)

621,052

40

Wirtschaft

1.632,937

41

Mobilität

6.198,758

42

Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft

2.980,479

 

hievon fix

1.579,401

 

hievon variabel

1.401,078

43

Umwelt, Klima und Kreislaufwirtschaft

3.431,282

44

Finanzausgleich

3.175,686

 

hievon fix

1.900,594

 

hievon variabel

1.275,092

45

Bundesvermögen

1.292,223

 

hievon fix

1.285,217

 

hievon variabel

7,006

46

Finanzmarktstabilität

1,504

 

hievon fix

1,502

 

hievon variabel

0,002

51

Kassenverwaltung

0,000

58

Finanzierungen, Währungstauschverträge

9.904,488“

3. Die Tabelle in § 4 Abs. 1 erhält hinsichtlich der Bezeichnung der Untergliederungen und der Personalkapazität des Bundes für das Jahr 2025 folgende Fassung:

„Unter-
gliederung

Bezeichnung

2025

01

Präsidentschaftskanzlei

93

02

Bundesgesetzgebung

505

03

Verfassungsgerichtshof

110

04

Verwaltungsgerichtshof

202

05

Volksanwaltschaft

93

06

Rechnungshof

328

10

Bundeskanzleramt

1.034

11

Inneres

37.939

12

Äußeres

1.269

13

Justiz

12.516

14

Militärische Angelegenheiten

21.842

15

Finanzverwaltung

12.085

17

Wohnen, Medien, Telekommunikation und Sport

402

18

Fremdenwesen

1.620

20

Arbeit

390

21

Soziales und Konsumentenschutz

1.626

25

Familie und Jugend

147

30

Bildung

46.684

31

Wissenschaft und Forschung

695

32

Kunst und Kultur

311

40

Wirtschaft

2.154

41

Mobilität

971

42

Land- und Forstwirtschaft, Regionen
 und Wasserwirtschaft

2.623

Gesamtsumme (Personalkapazität Bund)

145.639“

4. Dem § 5 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) Die § 1, § 2, § 4 Abs. 1 und § 6, jeweils in der Fassung BGBl. I Nr. XXX/2025, treten mit 1. April 2025 in Kraft.“

5. Der § 6 lautet:

§ 6. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

           1. hinsichtlich des § 4 der Bundeskanzler im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen,

           2. im Übrigen der Bundesminister für Finanzen betraut.“