DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 und das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2026 07 16
Mag. Stephan Auer-Stüger Mag. Christine Schwarz-Fuchs
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates