DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz, das Konsumentenschutzgesetz, das Versicherungsvertragsgesetz, das Zahlungsdienstegesetz 2018 und das Verbraucherbehördenkooperationsgesetz geändert werden und das Fern- Finanzdienstleistungs-Gesetz aufgehoben wird (Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026 – VerbRÄG 2026), keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2026 07 15
Mag. Stephan Auer-Stüger Mag. Christine Schwarz-Fuchs
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates