DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Konsumentenschutzgesetz, das Verbrauchergewährleistungsgesetz und das Verbraucherbehördenkooperationsgesetz geändert werden (Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz – WaRUG), keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2026 07 15
Mag. Stephan Auer-Stüger Mag. Christine Schwarz-Fuchs
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates