DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
1. gegen den Beschluss des Nationalrates vom 20. November 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Sanktionengesetz 2024 erlassen wird und das Sanktionengesetz 2024, das Bankwesengesetz, das E-Geldgesetz 2010, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Verbraucherzahlungskontogesetz, das Devisengesetz 2004, das Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz und das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz geändert werden (FATF-Prüfungsanpassungsgesetz 2024), keinen Einspruch zu erheben,
2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2024 12 05
Mag. Daniela Gruber-Pruner Mag. Franz Ebner
Schriftführung Präsident des Bundesrates