DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 23. September 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, die Restrukturierungsordnung und das Unternehmensreorganisationsgesetz geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2026 10 08
Mag. Stephan Auer-Stüger Mag. Christine Schwarz-Fuchs
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates