DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

1. gegen den Beschluss des Nationalrates vom 14. Oktober 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschaftsgesetz, das Energielenkungsgesetz 2012, das Erdölbevorratungsgesetz 2012 und das Gaswirtschaftsgesetz 2011 geändert werden, keinen Einspruch zu erheben,

2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 

 

 

Wien, 2026 10 22

 

 

                      Mag. Stephan Auer-Stüger                                        Mag. Christine Schwarz-Fuchs

                                    Schriftführung                                                            Präsidentin des Bundesrates