DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Immobilien-Investmentfondsgesetz und das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2025 07 17
Silvester Gfrerer Peter Samt
Schriftführung Präsident des Bundesrates