130 der Beilagen XXVIII. GP

 

Beschluss des Nationalrates

Bundesgesetz, mit dem das Bildungsdirektionen­Einrichtungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Änderung des Bildungsdirektionen­Einrichtungsgesetzes

Das Bildungsdirektionen­Einrichtungsgesetz, BGBl. I Nr. 138/2017, wird wie folgt geändert:

1. In § 7 Abs. 3 wird das Wort „Amtsverschwiegenheit“ durch die Wendung „Einhaltung der Bestimmungen über die dienstliche Geheimhaltung“ ersetzt.

2. Nach § 37 wird folgender § 38 angefügt:

§ 38. § 7 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2025 tritt mit 1. September 2025 in Kraft.“